Kann ich Kindergeld im Auslandssemester direkt erhalten?
Hallo,
ich gebe mal kurz die Daten wieder:
- bin 21 Jahre alt
- wohne bei Vater (offiziell)
- studiere dual (über 800 € Nettoeinkommen)
- mache Auslandssemester in EU-Staat
Da er dann keine Kosten hat, die durch mich entstehen, ist es ja logischerweise unfair, wenn er das Kindergeld weiterhin erhält, während ich in einem teuren Land über die Runden kommen muss. Er würde mir das Kindergeld überweisen... aber:
- Ist mein Vater zur Kindergeldzahlung verpflichtet?
- Wie regelt man die Zahlung so offiziell, dass die Familienkasse mir das Geld direkt überweist?
- Wie sieht es mit dem Kindergeldbonus aus? Kann mein Vater dem Finanzamt schreiben, dass er nicht vom Kindergeld/Bonus profitiert hat, da ich es brauchte? (aufgrund seines Einkommens würde das ja steuerlich verrechnet werden und er würde leer ausgehen - was für ihn "nichts" ist, ist für mich aber "viel")
6 Antworten
"wohne bei Vater (offiziell)" Dadurch steht dir das Kindergeld nicht zu. Das Kindergeld steht dem Elternteil zu, bei dem das Kind wohnt.
Um das Kindergeld direkt abzuzweigen mußt du also auch offiziel ausziehen.
Ansonsten bleibt dir eben nur der Weg Unterhalt von deinen Eltern einzufordern inklusive des Kindergeldes.
Allerdings ist Eigeneinkommen anrechenbar.
...deinen Wohnsitz kannst du doch nur bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde ändern lassen😥
Du schreibst Unsinn!
Natürlich kann ein Kind wenn es woanders noch einen eigenen Haushalt hat, das Kindergeld erhalten. Und ausziehen darf es gar nicht, da es in Deutschland einen Wohnsitz haben muss um einen Kindergeldanspruch zu haben.
Auch wird ein Eigeneinkommen nicht beim Kindergeld angerechnet!
Und ausziehen darf es gar nicht, da es in Deutschland einen Wohnsitz haben muss um einen Kindergeldanspruch zu haben...
Kindergeldanspruch besteht auch in der EU: Kindergeld wird für Kinder – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – gezahlt, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz leben.
(2) Kindergeld für sich selbst erhält, wer
- in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
- Vollwaise ist oder den Aufenthalt seiner Eltern nicht kennt und
- nicht bei einer anderen Person als Kind zu berücksichtigen ist.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__1.html
Manchmal ist es sinnvoll, erst mal in das jeweilige Gesetz zu schauen!
Da wird nichts sein mit Unterhalt, BAföG und Dual reichen dicke aus.
nichts BAföG 😕
Und warum nicht, auch kein Stipendium?
weil ich dual studiere... geht alles nicht
Und der Antrag wurde wirklich abgelehnt? Ich lese, geht!
Kann ich Kindergeld im Auslandssemester direkt erhalten?
Nein - erst wenn du volljährig bist und auswärts wohnst, kannst du bei der zuständigen Familienkasse den "Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes" stellen. Die halten dann Rücksprache mit deinen Eltern... https://www.arbeitsagentur.de/datei/antraganteiligeskindergeld_ba013104.pdf
- studiere dual (über 800 € Nettoeinkommen)
- mache Auslandssemester in EU-Staat
Der Kindergeldanspruch ist einkommensunabhängig bereits seit 2012😂!
Also besteht für die Eltern Kindergeldanspruch laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 12: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Wie sieht es mit dem Kindergeldbonus aus?
Das Finanzamt macht automatisch bei der Einkommensteuererklärung des Vaters eine "Günstigerprüfung"!
Dein Zusatz "aufgrund seines Einkommens würde das ja steuerlich verrechnet werden und er würde leer ausgehen - was für ihn "nichts" ist, ist für mich aber "viel" ist leider Unsinn😥! Dann hast du den Sinn der "Günstigerprüfung" überhaupt nicht verstanden - gerade weil dein Vater gut verdient, ist der Kinderfreibetrag für in allemal besser als das Kindergeld: https://www.kindergeld.org/kinderfreibetrag.html
Also bei einem Kind wirkt sich der Kinderfreibetrag folgendermaßen aus: Bei Verheirateten ergibt sich ab einem zu versteuerndem Einkommen von ca. 64.000 Euro ein Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag gegenüber dem gezahlten Kindergeld!
Er erhält nicht den vollen Kinderzuschlag von 300€ steuerbegünstigt, sondern eben nur anteilig von seinem Grenzsteuersatz abhängig: http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf
Also bei einem zu verst. Einkommen von ca. 64.000€ hat er einen Grenzsteuersatz von 42% und somit eine Differenz zu den 300€ von 126€ Mehrerstattung...
...aufgrund seines Einkommens würde das ja steuerlich verrechnet werden und er würde leer ausgehen - was für ihn "nichts" ist, ist für mich aber "viel"
Stimmt so natürlich überhaupt nicht - durch die 300€ Kinderzuschlag und Verrechnung mit dem Kinderfreibetrag heißt dies: der Kinderfreibetrag von aktuell 7.812€ reduziert sich um diese 300€ auf dann tatsächlich immerhin noch 7.512€ ! Somit geht dein Vater nicht leer aus... 😂
Nö, das BAföG-Amt hat doch Deinen Bedarf ermittelt, und mehr ist eben nicht.
Schade, dass ein Stipendium abgelehnt wurde, die Leistungen sind doch meist üppiger, zudem oft komplett geschenkt.
Dein Vater gibt bei der Kindergeldkasse deine Kontonummer an und gut ist.
Kann ich denn meinen Wohnort für 5 Monate ändern (nur der Familienkasse Bescheid geben)? (also ohne andere in- und ausländische Behörden zu informieren?)