Exmatrikulieren obwohl ein Prüfungsergebnis noch offen ist?
Hi,
vielleicht weiß ja jemand von euch eine Antwort auf meine Frage und ich kann mir somit den Gang zur Uni sparen. Ich habe zum Ende der Semesterferien eine Klausur geschrieben (noch Wintersemester) und mich zuvor aber schon für das Sommersemester zurückgemeldet.
Leider habe ich das Prüfungsergebnis aber immer noch nicht mitgeteilt bekommen aber gehe zu 99,99% davon aus nicht bestanden zu habe. Somit wäre meine Studium leider beendet. Das soll aber nicht das Thema sein. Da ich schnellstmöglich meine Zukunft anders planen muss und ich schon einen Termin beim Jobcenter für ALG 2 habe, brauche ich eine Exmatrikulatiosnescheinigung.
Deswegen meine Frage. Darf/Kann ich mich überhaupt mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren obwohl noch ein Prüfungsergebnis offen ist? Oder geht die Exmatrikulation erst zum Ende des aktuellen Semesters bzw. mit Eintrag der nicht bestandenen Prüfung?
1 Antwort
Du kannst dich exmatrikulieren, wann du willst. Du musst nur angeben, dass du sofort exmatrikuliert werden willst. Sollte das Prüfungsergebnis positiv sein, würde es dir noch gutgeschrieben werden. In diesem kannst du das Studium wieder aufnehmen und musst die Prüfung nicht wiederholen.