Was sind die Folgen beim Schwarzfahren?

3 Antworten

Hallo TheGermanEvil,

ohne entsprechende Fahrerlaubnis und dann noch mit einem nicht zugelassenen und somit nicht versicherten Kraftfahrzeug darfst Du nur auf Privatgrundstücken fahren, bei denen sichergestellt ist, dass dort keine fremden Fußgänger oder gar Kraftfahrzeuge  gehen oder fahren.

Nicht nur richtige Straßen, Wege und Plätze zählen zum öffentlichen Straßenverkehr, sondern jeder Weg und dazu zählen auch Privatwege, die von einem unbestimmten Personenkreis befahren oder betreten werden können gehören auch zum öffentlichen Straßenverkehr.

Wirst nun  im öffentlichen Straßenverkehr (dazu zähle meist auch die von Dir angeführten Feldwege, weil diese halt von Jedermann betreten und befahren werden können) mit Deiner Vollcrossmaschine fahrender Weise angetroffen, sind die Polizisten verpflichtet gegen Dich ein Strafverfahren nach folgenden Rechtsgrundlagen einzuleiten:


§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder 
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

§ 6 Pflichtversicherungsgesetz 

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen. 

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.


Die Einleitung des Strafverfahrens hat für Dich folgende Konsequenten:

  1. Die Polizei fertigt eine Strafanzeige nach den oben angeführten Rechtsgrundlagen
  2. Du (und da Du noch nicht Volljährig bist, auch Deine Eltern) wirst eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter in einem Strafverfahren erhalten. In der Vernehmung (zu der Du aber nicht hinmusst) kannst Du Dich noch einmal zu dem Tatvorwurf äußern
  3. Die Polizei wird nach Abschluss der Ermittlungen die Ermittlungsakte zusammen mit Deiner Aussage an die Staatsanwaltschaft übermitteln.
  4. Die Staatsanwaltschaft liest sich den Inhalt der Akte durch und entscheidet dann, ob sie
  • das Verfahren gegen Dich einstellt oder
  • ob ein Hauptverfahren angesetzt wird und Du Dich als Angeklagter vor einem Richter verantworten musst.

Im letzteren Fall spricht am Ende der Verhandlung der Richter das Urteil.

Im Gesetz steht zwar, dass die Strafe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe ist, aber mit 15 findet bei Dir noch das Jugendrecht Anwendung und gem. § 5 des Jugendgerichtsgesetzes ist bei Jugendlichen weder eine Geldstrafe noch eine Freiheitsstrafe vorgesehen.

Womit Du rechnen musst, ist dass Du zu einer erzieherischen Maßnahme in Form von Sozialstunden die meist in einer sozialen Einrichtung wie beispielsweise einem Altenheim / Behindertenheim abgeleistet werden müssen, verurteilt wirst.

Zusätzlich währe noch  gem. § 69 StGB und § 69a StGB möglich, dass Du eine Sperre von 6 Monaten bis zu 5 Jahren erhältst, aber für das Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz weder zwingend vorgeschrieben, noch wird diese in der Regel dafür verhängt.

Die Verurteilung wird übrigens später nicht in Deinem Führungszeugnis auftauchen.


Zusammengefast: Mit etwas Glück und wenn Du erst das erste mal polizeilich in Erscheinung getreten bist, kannst Du Glück haben, dass das Verfahren gegen Dich eingestellt wird. Kommt es zu einer Verurteilung sind paar Sozialstunden in einer sozialen Einrichtung wahrscheinlich und eine Sperre wird es wahrscheinlich nicht geben. Ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt nicht.

Schöne Grüße
TheGrow

Effigies  06.08.2015, 13:39

Du hast da ein paar graviernde Punkte vergessen. Zum einen treffen beide Strafvorwürfe auch seine Eltern da in beiden Fällen auch das Gestatten strafbar ist. Und die sind wahrscheinlich volljährig........

Das Spaß kann seinen Vater den Führerschein und je nach Beruf auch seinen Job kosten.  wenn die an nen etwas übereifrigen Staatsanwalt geraten kann das  der ganzen Familie die Finanzielle Basis entziehen. Auch wenn es nicht sofort im Führungserzeugnis erscheint ist er doch vorbestraft, was beruflich  heftige Folgen haben kann. 

Das Mopped kann eingezogen und ersatzlos vernichtet werden.

Und vor allem: wenn es zu einem Unfall kommt kann es schnell passieren daß er sein gesammtes Lebenseinkommen verliert. Er kann sein ganzes Leben damit in die Tonne treten, da wenn jemand ernsthaft verletzt wird sehr schnell 7stellige Schadenssummen auflaufen können und   da kommt er nie wieder raus. Da zahlt er die nächsten 50 Jahr dran.

TheGrow  06.08.2015, 17:10
@Effigies

Frage mich wie Du da drauf kommst, dass die Eltern als Halter des Fahrzeuges in Frage kommen.

Der Fragesteller hat geschrieben:

Also folgendes...wollte mir demnächst eine vollcross für einen guten preis kaufen.

Dadurch dass seine Eltern dem Kauf allenfalls zustimmen müssen und das auch nur dann, wenn er den Kauf nicht von seinem Taschengeld bestreiten kann, bedeutet nicht, dass sie in die Pflicht des Halters kommen.

Womit begründest Du Deine Annahme, dass die Eltern die Halter des Fahrzeuges sind?

Da die Eltern nicht die Halter, sondern der Jugendliche selbst aus juristischer Sicht der Halter des Fahrzeuges ist, brauchte ich diesbezüglich auch nicht drauf eingehen.

Was die Einziehung des Fahrzeuges angeht liegst Du auch falsch. Die Gründe für die Einziehung liegen gar nicht vor oder weißt Du was, was ich nicht weiß. Bzw. im Sinne des Pflichtversicherungsgesetzes ist die Einziehung zwar möglich, wird bei Ersstättern in der Regel nicht duchgeführt.

Was den Unfall angeht hast Du zwar nicht ganz unrecht, aber ich gehe mal davon aus, dass er bei dem 500 Meter langen Berg nicht gerade um eine Strecke handelt, bei dem andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder man einen so erheblichen Schaden anrichteten kann, der ins Geld geht. Aber ob ich mit dieser Vermutung richtig liege weiß nur der Fragesteller. 

Effigies  06.08.2015, 17:16
@TheGrow

Was die Einziehung des Fahrzeuges angeht liegst Du auch falsch. Die Gründe für die Einziehung liegen gar nicht vor oder weißt Du was, was ich nicht weiß.


Naja, du hast es selbst geschrieben.

§ 6 Pflichtversicherungsgesetz 


(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.




Was die Mitschuld der Eltern angeht, da hängt es davon ab wie der Kauf abgelaufen ist und wie tief die da involviert waren. Ist aber ein gefährliches Spiel. 




Novos  07.08.2015, 05:22
@TheGrow

Die Eltern kann es im Rahmen der Aufsichtspflichverletzung und /oder Duldung treffen

Es kann sein das du eine Führerscheinsperre kriegst und erst mit 21 Führerschein machen darfst und außerdem musst du eine relativ hohe Geldstrafe zahlen, genauere Infos gibt es über Google. Eigentlich darfst du auch nur auf dem Grundstück fahren wenn es komplett eingeräumt ist aber naja.

TheGermanEvil 
Fragesteller
 06.08.2015, 03:17

und das mit 15/bald 16 ??

TheGrow  06.08.2015, 07:58

Eigentlich ist an Deiner Aussage nur folgendes richtig:

Eigentlich darfst du auch nur auf dem Grundstück fahren wenn es komplett eingeräumt ist aber naja.

Nicht richtig sind die folgenden aussagen:

Es kann sein das du eine Führerscheinsperre kriegst und erst mit 21 Führerschein machen darfst

Wo habt ihr blos diesen  Unfug her, dass man erst mit 21 den Führerschein machen kann, wenn eine Sperre verhängt wird.

Erstens wird erfahrungsgemäß wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis keine Sperre verhängt.

Zweitens beträgt die maximale Zeit für die Sperre 5 Jahre, aber dass so eine lange Zeit für die Sperre verhängt wird ist gänzlich ausgeschlossen, nur weil man den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz begangen hat. Um so eine lange Sperre zu bekommen muss schon wesentlich schwere Vergehen oder gar Verbrechen im Zusammenhang im Straßenverkehr begangen haben.

außerdem musst du eine relativ hohe Geldstrafe zahlen

Weder muss er eine relativ hohe, noch eine niedrige Geldstrafe zahlen. Geldstrafen sind gem.: § 5 des Jungendgerichtsgesetzes für einen 15jährigen gar nicht vorgesehen, sondern wenn würde eine erzieherische Maßnahme auf ihn zukommen.

Aber Du hast da einen guten Tipp gegeben, den solltest Du vielleicht selber mal befolgen:

genauere Infos gibt es über Google

Kannst du das Cross die 500m nicht auch einfach schieben? Da machst du dir keine Probleme damit

TheGermanEvil 
Fragesteller
 06.08.2015, 02:54

ja die ist auch nicht gerade leicht und es ist eben ein echt steiler berg das mein ich ja...und was wäre wen die cops mich auf einem feld oder schotterweg Anhalten?

kimberleuh  06.08.2015, 02:56

Ich weiß zwar nicht genau was passiert wenn sie dich beim schwarzfahren erwischen, aber es wird auf jeden Fall nicht wenig sein. Auf privatem Grundstück kannst du fahren aber den Berg hoch wirst du es schon schaffen das Teil zu schieben.