Schwarzfahren mit andere Fahrkarte erwischt?

3 Antworten

Daa erhöhte Beförderungsentgelt dürfte aud jeden Fall fällig sein.

Ich weiss nicht, wie genau die Busfahrkarte ausgestaltet ist, ggf. könnte deren Nutzung des Straftatbestand des Ausweismissbrauchs erfüllen. Weiterhin dürfte Leistungserschleichung (das Schwarzfahren) vorliegen. 

Was mich irritiert ist der Umstand, dass der Busfahrer den Fahrausweis einbehalten hat. Rechtlich ist das problematisch. Hat er das begründet?

Was mich irritiert ist der Umstand, dass der Busfahrer den Fahrausweis einbehalten hat. Rechtlich ist das problematisch. Hat er das begründet?

Das Recht dazu ergibt sich aus § 8 BefBedV bzw. den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsverbundes.

http://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__8.html

@Rolf42

Danke für den Hinweis. Man lernt halt nie aus.

Du bekommst Post und wirst aufgefordert, das erhöhte Beförderungsentgelt von 60€ zu zahlen.
Im schlimmsten Fall kann es sein, dass dein Bruder seine Fahrkarte nicht wieder bekommt. Das hängt vom jeweiligen Verkehrsverbund ab.

Unabhängig davon kann es ggf. eine Anzeige wegen Leistungserschleichung und Betrug kommen.

§265a StGB, Erschleichen von Leistungen und §263 StGB Betrug.

Ich schätze mal das du ein Bußgeld von 40 oder 80 Euro zahlen musst, zusätzlich musst du mit einer Anzeige rechnen.

Hmm.. Was für eine Anzeige? Was passiert dann?

Wenn du das erste mal erwischt worden bist, oder du keine strafakte hast oder sonst auffällig gewesen bist, denke ich das die Anzeige früher oder später fallen gelassen wird. Ansonsten werden weitere Schritte eingeleitet wie ich es soweit weiß.