Von der Polizei erwischt beim fahren ohne Führerschein, kann ich trotzdem freitag meine Theorieprüfung machen?

10 Antworten

Du kannst davon ausgehen, dass du Ärger bekommst. Das war nicht nur Fahren ohne Führerschein, sondern Fahren ohne Fahrerlaubnis! Wahrscheinlich bekommst du einen Führerschein erst gar nicht ausgehändigt oder wirst nicht zur praktischen Prüfung zugelassen.

Frag doch am besten mal Deinen Fahrlehrer. Ich würde mal vermuten, dass Du für einige Zeit für den Führerschein gesperrt wirst, von daher wäre es wohl Geldverschwendung, die Prüfung zu machen...aber ich bin da kein Experte. Dein Fahrlehrer schon eher...

Lass es bleiben. Die Anzeige gegen dich wird schon im System aufgenommen worden sein, der TÜV wird dich nicht zur praktischen Prüfung antreten lassen, da gegen dich ein verkehrsrechtliches Strafverfahren eröffnet wurde.

Als Strafe bekommst du üblicherweise ein Bußgeld zwischen 500€ und 2500€ sowie eine Führerscheinsperre von 6 Monaten bis zu 4 Jahren. Der Lappen ist für dich also gelaufen. Ich hoffe du lernst daraus und packst kein Auto mehr an bis die Zeit um ist und du das gesamte Geld was du jetzt verlierst noch einmal in den Führerschein gesteckt hast.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit. Bussgelder gibt es bei Ordnungswidrigkeiten.

Du bekommst keine Geldstrafe von der Polizei - die eröffnet nur ein Strafverfahren gegen dich, die Strafe legt dann ein Staatsanwalt oder Richter fest.

Dazwischen können schon mal 6-9 Monate vergehen - und so lange wirst du nicht zur praktischen Prüfung zugelassen.

Du musst doch wissen was die Polizei gesagt hat, ansonsten ruf dort an und frag, das wird vermerkt sein.