Finanzamt Briefkastenleerung am Samstag und Sonntag?
Es geht um folgendes:
Die Einspruchsfrist meines Steuerbescheides endet genau morgen. D.h. ich müsste den Widerspruch morgen spätestens gegen 23.59 in den Hausbriefkasten einwerfen.
Jetzt frage ich mich ob überhaupt jemand dort am Wochenende den Briefkasten leert und ich nicht theoretisch auch Sonntag noch den Brief einwerfen kann.
Hat jemand eine Idee?
4 Antworten
https://www.steuertipps.de/lexikon/e/Einspruchsfrist
Da deine Frist an einem Samstag endet, zählt der nächste Werktag. Also Montag muss er da sein.
Ich kenne das nur so, dass der Briefkasten erst montags morgens geleert wird und alle Schreiben als Eingangsdatum das Datum vom Freitag bekommen.
In NIedersachsen anscheinend noch nicht, aber das ist aj auch ein armes Bundesland. :-)
die leerzeiten, wenn der briefkasten geleert werden, stehen auf demm briefkasten.
Aber nicht auf dem Hausbriefkasten des Finanzamtes.
Die "Grundnormen" für die Fristenberechnung findest du in §§187 ff BGB. Nach §193 BGB endet eine Frist am folgenden Werktag, wenn ihr Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag (am Ort des "Geschehens") fällt. Auf diese Normen beziehen sich weitere Gesetze, so z.B das Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 31 VwVfG) oder das Sozialgesetzbuch (§ 26 SGB X).
Deine Frist endet also erst am Montag.
sehr viele Finanzämter haben mittlerweile elektronische Briefkästen, die ab Mitternacht den Posteingang auf einen anderen Posteingangskorb umleiten