Posteingang bei Finanzamt: Auch an Feiertagen Frist gewahrt?
Hallo,
wer weiß, ob Finanzämter (in größeren Städten oder vielleicht allgemein) eine Vorrichtung an ihren Briefkästen haben, die es erlaubt, festzustellen, welche Post wann eingeworfen wurde?
Hintergrund ist, dass mein Finanzamt am Montag, 31. Dezember 2012, geschlossen ist. Ich muss aber noch meine Steuererklärung machen. Die Dame am Telefon konnte mir keine Auskunft geben, außer dass sie mir rate(!), noch Freitag-früh, also heute früh, alles einzuwerfen. Das war aber nicht mehr zu schaffen.
Nun habe ich was gehört, dass solche Briefkästen solche Metall-Platten hätten, die um 24 Uhr und zu anderen Terminen die ältere von neuerer Post trennt usw., Ihr wisst hoffentlich, was ich meine.
Weiß dazu jemand Verlässlicheres?
Vielen Dank!
Anne
1 Antwort
Solche Briefkästen gibt es nur bei Gerichten. Da springt eine Weiche um, damit genau festgestellt werden kann, ob die Post noch an einem Tag bis 24.00 Uhr oder erst am nächsten Tag um 00.01 Uhr eingegangen ist. Bei Gerichten ist der genaue Posteingang nämlich wichtig für die Frage, ob eine Rechtsmittelfrist noch gewahrt ist. Bei den "einfachen" Behörden wie auch beim Finanzamt erhalten die Briefe bei der ersten Leerung des Hausbriefkastens bei Dienstbeginn normalerweise das Datum des Vortages .