Posteingang bei Finanzamt: Auch an Feiertagen Frist gewahrt?

1 Antwort

Solche Briefkästen gibt es nur bei Gerichten. Da springt eine Weiche um, damit genau festgestellt werden kann, ob die Post noch an einem Tag bis 24.00 Uhr oder erst am nächsten Tag um 00.01 Uhr eingegangen ist. Bei Gerichten ist der genaue Posteingang nämlich wichtig für die Frage, ob eine Rechtsmittelfrist noch gewahrt ist. Bei den "einfachen" Behörden wie auch beim Finanzamt erhalten die Briefe bei der ersten Leerung des Hausbriefkastens bei Dienstbeginn normalerweise das Datum des Vortages .