Frage Steuererklärung Arbeitgeberwechsel?
Hallo, ich möchte meine Steuererklärung für 2020 noch machen, hab da aber mein Arbeitgeber gewechselt. Die km an Strecke blieben fast gleich, weil ich auch den Wohnort gewechselt habe, wie gebe ich das an?
Ich war 2019 ein halbes Jahr arbeitslos, hab aber als einfache Strecke 30km Fahrtweg zur Arbeit gehabt..lohnt sich da eine Steuererklärung trotzdem oder wird da zuviel abgezogen..hab da größtenteils auch 6 Tage die Woche gearbeitet.
und die letzte Frage: ich hab mich mal etwas zu spät umgemeldet, weil ich in letzter Zeit sehr oft den Wohnort gewechselt habe, kann ich trotz falscher Wohnort Steuer absetzen. Kann des ja belegen, weil ich gar keine Wohnung bzw. Mietvertrag an dieser Adresse hatte. liebe Grüße und einen schönen Sonntag
3 Antworten
Du gibst für jeden Arbeitsplatz die jeweiligen KM vom jeweiligen Wohnort an.
dafür sind in der Anlage N mehrer Zeilen vorgesehen. 2 Zeilen (31-32) für die Arbeitsorte, 4 Zeilen (35-38) für die jeweiligen KM. Das sollte also ausreichen. Die meisten Programme machen die Eintragungen noch komfortabler und wenn die amtliche Anzahl der Zeilen aufgrund mehrer Wechsel der arbeits und Wohnorte nicht reichen würde müsste das entsprechend mit einer Anlage ergänzt werden. Das ist bei dir aber ja kein Problem.
Das die ummeldung zu spät erfolgte spielt keine Rolle. Die ist steuerlich nicht maßgeblich sondern immer nur die tatsächlichen Verhältnisse. Und die kannst du ja offenbar für den Fall von Nachfragen Problemlos belegen.
wie wurzelsepp668 schon geschrieben hat, bist du aufgrund des bezogenen Arbeitslosengeldes für 2019 verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben (ggf auch 2020 falls da auch noch welches bezogen wurde). Das du nicht aufgefordert wurdest spielt keine Rolle. Die Verpflichtung besteht per Gesetz. Da das Arbeitslosengeld zwar steuerfrei ist aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt könnte es ggf auch zu einer Nachzahlung kommen. In dem Fall würde automatisch auch ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden der sich u.a. an der Dauer orientiert. Die Erklärung solltest du also zügig abgeben.
wenn du bisher nie verpflichtet warst war das ja ein erstmaliges/ einmaliges Vergehen das wohl entschuldbar ist. Lege dann gegen den Verspätungszuschlag Einspruch ein und beantrage ihn deshalb zu erlassen. Die Chancen dafür stehen recht gut
Ich war 2019 ein halbes Jahr arbeitslos
gratuliere, und somit, falls Arbeitslosengeld bezogen wurde, zur Abgabe verpflichtet.
dummerweise endete die Abgabepflicht für 2019 am 31.07.2020. somit darf (und MUSS seit 2018) das Finanzamt für 22 Monate einen Verspätungszuschlag festsetzen!
interessiert das Finanzamt einen Dreck!
durch das Arbeitslosengeld besteht AbgabePFLICHT (§ 46 EStG). und NEIN, das Finanzamt muss nicht auffordern, sämtliche Gerichte sehen den Steuerpflichtigen in der Pflicht, sich zu Informieren.
Hab grad gegoogelt…so wie ich gelesen habe, gilt der Zuschlag nur, wenn man aufgefordert wurde.
so wie ich gelesen habe, gilt der Zuschlag nur, wenn man aufgefordert wurde.
dann solltest du deine Quellen prüfen!
Er wird festgesetzt, wenn Du nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres oder dem gesetzlichen Zeitpunkt die Steuererklärung abgegeben hast. § 152 AO
Die meisten Ledigen, die neben ihrem Arbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit keineNebeneinkünfte haben, zählen dazu. Sie haben vier Jahr Zeit, die Erklärung freiwillig abzugeben. Tun sie das nicht, droht auch kein Verspätungszuschlag.05.11.2021
Quelle: Steuern.de
tja, blöd für dich: DAS GILT FÜR DICH NICHT!
was an "Arbeitslosengeld verpflichtet zur Abgabe " WILLST du eigentlich nicht verstehen?
mach was du willst, aber jammere mir ja nicht vor, wenn das Finanzamt Zusatzgeld verlangt!
leb wohl!
Hab jetzt beim Finanzamt vor Ort angerufen. Egal ob Arbeitslosengeld 1, 2. Ich muss nur bezahlen, wenn mich das Finanzamt dazu aufgefordert hat, eine Steuererklärung zu machen. Bei mir gilt die 4 Jahres Pflicht, weil ich nicht aufgefordert wurde.
klar, wenn du das sagst.
hat dir der Pförtner Auskunft gegeben?
die angebliche Auskunft vom Finanzamt ist FALSCH!
aber ich bin raus, lauf weiter in dein Verderben, du WILLST ja hier keine Auskunft, DU bist ja der Besserwisser!
(kleiner Tipp: das Finanzamt hat dir GARANTIERT keine Auskunft gegeben, da JEDER Finanzbeamte weiß, dass Arbeitslosengeld 2 (auch Hartz4 genannt) nicht zu versteuern ist! Geil, du hast dich soeben mit einer Lüge geoutet! Respekt!)
Hast du alg1 erhalten in 2019, dann bist du zur Angabe verpflichtet. Würde ich schnellstens nachholen, bevor die es merken
2020 einfach beide Orte mit km und Tagen angeben. Firma A von... Bis. = 50 Tage x 30 km. Nächste Zeile Firms B von.. bis... =170 Tage x 32 km.
Hab davor noch nie eine gemacht und wurde auch nicht aufgefordert