Kann das Finanzamt eine Steuererklärung für einen verstorbenen Ehepartner nachfordern

2 Antworten

Gegen sowas kommt man alleine erfahrungsgemäß nicht an. Es gibt Steuerberater, die gleichzeitig Fachanwälte für Steuerrecht sind oder mit solchen zusammenarbeiten. Da würde ich dir zu schnellstmöglicher Terminvereinbarung raten.

blackleather  26.10.2012, 14:39

Wieso soll es notwendig sein, dass ein Steuerberater für sowas auch noch Fachanwalt für Steuerrecht ist? Wenn er Steuerberater ist, deckt er doch bereits das gesamte Steuerrecht von A bis Z ab und braucht dafür keinerlei weitere Qualifikation, um steuerrechtlich beraten zu dürfen.

Ist die Verpflichtung zur Erklärungsabgabe nicht zumindest teilweise verjährt ? Lt. AO liegt die Verjährungsfrist doch bei 5 Jahren.

Da hast du wohl leider nicht alles gelesen.

Die Festsetzungsverjährungsfrist beträgt grundsätzlich nicht 5, sondern 4 Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 AO). Fünf Jahre sind es bei leichtfertiger Steuerverkürzung und 10 Jahre bei Steuerhinterziehung (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 AO).

Diese Frist beginnt im Normalfall mit Ablauf des jeweiligen Jahres, für das eine Steuererklärung abzugeben war, zu laufen (also am 31.12. um 24.00 Uhr). Wenn allerdings keine Steuererklärung abgegeben wird - so wie im Fall deines Vaters -, dann beginnt sie erst mit dem Ablauf des 3. Jahres zu laufen, welches auf das Jahr folgt, für das eine Erklärung abzugeben gewesen wäre (§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO).

Rechnen wir mal: Es geht um 2005 und es wurde keine Steuererklärung abgegeben. Die Verjährungsfrist beginnt also am 31.12.2008 um 24.00 Uhr zu laufen und beträgt 4 Jahre. Sie läuft demnach am 31.12.2012 um 24.00 Uhr ab. Also ist die Steuerfestsetzung für 2005 bisher nicht verjährt.

Da sie nicht verjährt ist, kann das Finanzamt auch noch verlangen, dass für deine Eltern eine Steuererklärung abgegeben wird. Und da es das von deinem Vater nicht mehr verlangen kann, kann es das von dessen Rechtsnachfolger verlangen - wer auch immer das ist. Im Normalfall ist es der Erbe, weil der gesetzlicher Gesamtrechtsnachfolger ist. Ich nehme mal an, dass also entweder deine Mutter oder die Kinder deines Vaters als Adressat dieser Aufforderung in Frage kommen.

Getrennte Veranlagung zu beantragen, hilft in diesem Zusammenhang überhaupt nichts. Die Veranlagungsform hat doch nichts mit der Abgabepflicht zu tun, sondern dreht sich nur um die Frage, ob die Steuer aufgrund des einzelnen oder gemeinsamen Einkommens festzusetzen ist.

Es gäbe allenfalls eine andere Möglichkeit, deine Mutter halbwegs vernünftig aus der Affäre zu ziehen. Funktioniert aber nur, falls dein Vater keine Erben hat, bei denen etwas zu pfänden wäre. Diese Möglichkeit wird euch euer Steuerberater garantiert erläutern können.

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Fragesteller
 26.10.2012, 17:57

Servus blackleather, vielen Dank für die Erläuterung zur (nicht stattgefundenen) Verjährung.Hat mich zwar schlauer aber nicht glücklicher gemacht. Bei der Art der Antwort keimt in mir der Verdacht, dass Du weißt wovon Du redest (evtl. Insider :-)) Erben hat mein Vater. Die Mutter und beide Kinder zu je 1/2. Letztendlich sind wir ja eigentlich nur sauer, dass man zunächst behauptet, die Steuerpflicht hätte sich erledigt und dann nach fast 8 Jahren das Gegenteil behauptet. Die Fertigung der Erklärung wäre dann noch nicht mal das Problem, aber man möchte ja darlegen, was man absetzen darf. Wir haben vielleicht 50000 km auf der Straße gelassen um all die Ärzte abzuklappern, von deren Behandlung man sich eine Besserung versprach. Wie sollen wir Fahrtkosten jetzt nachweisen, od. gar die Zuzahlungen. Als mein Vater starb haben wir die regalfüllenden Ordner geschreddert. Lediglich die letzten beiden Jahren sind noch da.

Ein Steuerberatertermin wurde bereits vereinbart. Die Frage ist jedoch, bringst was (ausgenommen weniger Arbeit), wenn die Verpflichtung besteht und du keinen einzigen Nachweis mehr hast

blackleather  28.10.2012, 15:21
@cookie20

Ich als Laie will mich ja nicht unbedingt für die Steuerberater ins Zeug legen, aber Steuerberater bringt eigentlich immer was. Ich verstehe keinen, der seine Steuererklärung oder die Korrespondenz mit dem Finanzamt ohne Steuerberater erledigt. Wie will man denn ohne Fachmann mit denen auf Augenhöhe verhandeln?