Führerscheinabgabe,1 Monat Fahrverbot. Darf ich am Sonntag 22Uhr Brief bei der Stadt einwerfen und dann nach Hause fahren oder gilt Briefkasten als Verwahrung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solltest Du den Führerschein ihn in den Briefkasten einwerfen beginnt das Fahrverbot erst dann wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt. Das ist dann der Fall wenn der Briefkasten zu den normalen Öffnungszeiten geleert wird - also nicht am Sonntag sondern erst am Montag.

ABER: Bereits zu dem Zeitpunkt an dem Du den Führerschein in den Briefkasten einwirfst trittst Du das Fahrverbot an. Wenn Du dann noch nach Hause fahren willst wird man Dir das als Fahren ohne Fahrerlaubnis auslegen. Die  möglichen Folgen bei einer Kontrolle wären ungleich höher als wenn Du Dich fahren lassen würdest o.ä.

Da ich jetzt komische Sachen gelesen habe, was das Einwerfen in den Briefkasten betrifft (verzögerte Entgegennahme/Bearbeitung bis zu 5 Tagen) werde ich den Schein morgen bei dem genannten Amt abgeben und mit dem Bus hinfahren.
Leider schweigt sich das Netz darüber aus, was genau ein Polizeiabschnitt ist und zur Stadt (Osnabrück) finde ich keinen.
Also zum Amt und persönliche Abgabe mit Quittung.
Danke für alle Antworten...

Hallo,


der Führerschein wird i.d.R. bei der Polizei abgegeben. Was für dich von großem Vorteil ist, da du theoretisch um 23:30 Uhr erst zu den Kollegen fahren kannst, deinen Führerschein abgibst und den ganzen Tag angerechnet bekommst:) (und die Polizei hat auch am Sonntag offen...)

Ansonsten musst dus bei der Behörde selbst abgeben, sonst fängt deine Frist erst an zu Laufen, wenn es der zuständige Sachbearbeiter auf dem Tisch liegen hat... kann also evtl. Dienstag oder Mittwoch werden... nicht schlau.


Unabhängig davon: Sobald du den Führerschein abgegeben hast (Sachbearbeiter, Polizei) DARFST DU NATÜRLICH NICHT MEHR NACH HAUSE FAHREN! Das Fahrverbot beginnt mit der Abgabe! Ansonsten begehst du die Straftat "Fahren trotz Fahrverbot"...

der Führerschein wird i.d.R. bei der Polizei abgegeben.

falsch, das ist nur in wenigen Bundesländer möglich

in der Regel wird der Führerschein in der Bußgeldstelle, von der der Bußgeldbescheid ist, eingeschickt oder abgegeben

@ginatilan

Aja, danke für die Berichtung.

War das nur aus Bayern so gewohnt und da wir extra das Formblatt "Fahrverbot außerbayrischer Behörden" haben, dachte ich das wäre überall so.

Wieder was gelernt, merci:)

Wie du schreibst, kannst du laut dem Schreiben den Führerschein auch bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben. Schickst du ihn per Post, dann beachte folgendes:

Im Moment streikt die Post, d.h. es dauert einige Zeit, bis der Führerschein dort ankommt. Dadurch wird alles verlängert. Einen Führerschein solltest du immer mit einem Einwurfeinschreiben schicken. Dann zählt das Fahrverbot ab dem darauffolgenden Werktag, auch wenn er tatsächlich noch nicht dort angelangt ist. Fahren darfst du aber nicht mehr ab dem Zeitpunkt, ab dem du ihn nicht mehr in Händen hälst.

Hallo,

schwierig!

Was ist, wenn Du in eine Kontrolle gerätst? Du kannst dann keinen Führerschein vorweisen. Dein Fahrverbot endet allerdings erst einen Monat, nachdem der Führerschein vom zuständigen Sachbearbeiter in Empfang genommen wurde, was wohl erst am Montag der Fall ist. Ich weiß aber nicht, ob Du mit dem Argument durchkommen würdest. Solange sich hier kein Experte für Verkehrsrecht meldet, der Dir dies hieb- und stichfest beantworten kann, würde ich an Deiner Stelle lieber nichts riskieren. Hast Du niemanden, der Dich zurückkutschieren kann?

Herzliche Grüße,

Willy

Hallo

sorry, wo genau willst du ihn denn abgeben?

bei der Stadt?

in welchem Amt denn?

du musst den Führerschein normalerweise dort abgeben was ihm Bußgeldbescheid steht

was steht denn genau im Bußgeldbescheid drin?(meistens zweite Seite des Schreibens)

wenn dort nichts steht solltest du ihn bei der Bußgeldstelle einschicken welches dir den Bußgeldbescheid zugeschickt hat.

in einigen Bundesländer kannst du ihn auch bei der Polizei abgeben, dann aber musst du ihn persönlich dem Beamten aushändigen da du eine Quittung dafür bekommst