Feuerstättenschau - kein Ofen, kein Kamin kein garnichts....

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Mach's doch nicht so kompliziert - ruf den guten Mann an und sag Ihm das Du keine Feuerstätte hast - damit sollte das erledigt sein. Vermutlich hängt der Zettel eh' nur bei Dir an der Tür, weil der irgendwie an die Zentralheizung will und sich eben bei den Personen ankündigt, die ihn evtl. dort hin lassen können.

Wenn Du keine Feuerstätte oder ähnliches hast musst Du auch nichts bezahlen. Bar zahlen musst Du auf keinen Fall - aus steuerrechtlichen Gründen sollte der Schorni sowieso immer nur per Überweisung bezahlt werden.

Muss ich ihn wirklich zugang zu allen Räumen gewähren?

theoretisch - ja; in der Praxis - nein. Wenn er unbedingt in die Wohnung will, soll er sich einen Gerichtsbeschluss holen (denn ohne den kommt er gegen deinen Willen nicht in die Wohnung). Zwar steht im § 1 SchfHwG,

http://www.buzer.de/gesetz/8458/a157256.htm

dass ihm Zugang zu gewähren ist, da aber, wie gesagt, nur mit Beschluss eines Richters. Allerdings fehlen bei dir auch die Voraussetzungen, damit der Schornsteinfeger überhaupt die Wohnung betreten darf.

Welche kosten kommen auf mich zu und sind diese rechtens?

Keine Ahnung, ob und was der Schornsteinfeger an Geld haben will. Allerdings hilft immer wieder ein Widerspruch dagegen. Schornsteinfeger haben zwar Ahnung vom Kaminkehren, aber nur sehr selten vom Verwaltungsrecht.

Stimmt so leider nicht. Ein VOLLSTRECKBARER Verwaltungsakt genügt. Aber den kann nur die Aufsichtsbehörde (nach Anhörung) erlassen. Und sogar dann sind noch Rechtsmittel möglich.

Aber es hat schon viele Fälle in Deutschland gegeben, in denen sich der Schornsteinfeger mit Polizeieinsatz und Schlüsseldienst zwangsweise Zugang verschafft hat. Man sollte das, was ansonsten "normal" ist, nicht unbedingt auf das Schornsteinfeger-SONDER-Recht übertragen. Da ticken die Uhren (leider) oft etwas anders.

Mehr zum Thema und die Möglichkeit zu diskuteren auch unter: http://sfr-reform.carookee.com

@twmueller

Aber es hat schon viele Fälle in Deutschland gegeben, in denen sich der Schornsteinfeger mit Polizeieinsatz und Schlüsseldienst zwangsweise Zugang verschafft hat

sicherlich kann er sich zwangsweise Zugang verschaffen - wenn ein Gerichtsbeschluss vorliegt. Art. 13 GG spricht da eine klare Sprache. Den Beschluss wird er aber nicht bekommen, nur um eine Wohnung ohne Feuerstelle zu betreten. Ein vollstreckbarer Akt ist nicht ausreichend.

Es handelt sich hier, wie erwähnt, um eine Feuerstättenschau. Als Ergebniss dieser wir der sogenannte Feuerstättenbescheid ausgehändigt. Dies ist ein behördliches Dokument, in dem Feuerstätten, Abgasanlagen ...., Fristen der zu erledigenden Arbeiten usw. fesgehanten werden. Dieser ist dann zum Beispiel in Zukunft einem freien Schornsteinfeger vorzulegen, denn nur so weiss er was wann zu erledigen ist. Der Bescheid wird zweimal in sieben Jahren ausgestellt. Bei der Feuerstättenschau muss der BSM sich alle Feuerstätten und Abgasanlagen (Schornsteine) anschauen. Schornsteine muss er über die ganze Länge und von allen Seiten überprüfen, egal ob in dem Raum oder der Wohnung was angeschlossen ist. Die Rechnung geht an den Eigentümer.

hast du meine Frage überhaupt gelesen? Ich habe die Frage hier gestellt, da dieser (dein kopierter Text) überall im Inet zu finden ist, nur nicht auf mein Problem zutrifft, bzw. dieser nicht meine Frage beantwortet!

@mckoffly

Ja ich habe die Frage gelesen und nein, ich habe den Text nicht kopiert. Verläuft ein Schornstein z.B. durch die Nachbarwohnung, an der Wand zu deiner Wohnung, auch wenn es so ist das man es von dir aus nicht sieht, muss er sich auch diese Wand anschauen. Grund: er muss den Schornstein von allen 4 Seiten sehen. Läuft ein Schornstein wie beschrieben muss man ihm auch zutritt gewähren

Mal keine Panik. Das ist die Vorankündigung vom Schornsteinfeger, die hat er überall in der Gegend ausgehangen. Wenn Du keinen Ofen o. Ä. in der Wohnung hat, wird er auch nicht rein wollen. Er will die Gasheizung im Keller überprüfen.

Zahlen musst Du an den Schornsteinfeger garnichts, das tut der Vermieter, der kann die Kosten aber in die Nebenkostenabrechnung einfließen lassen.

Hallo mckoffly,

vermutlich will der Schornsteinfeger nur in deine Etage/Wohnung, weil dort der Schornstein durchführt (auf den Weg bis über Dach). Dann schaut er sich den Schornsteinschaft in Ihrer Wohnung an, es ist alles in Ordnung und dann geht er nach 1 Minute wieder. Die Feuerstättenschau ist halt alle paar Jahre und die Besichtigung des ganzen Schornsteins gehört dazu.

MfG.

Storteper

Das ist ja die Sache, wir haben keinen Schornstein in der Wohnung bzw. einen der Durchläuft...

@mckoffly

Der Schornsteinfeger ist bestimmt neu und kennt die Gegebenheiten noch nicht. Keine Bange, der würde auch nur in Zimmern oder Wohnungen wollen, durch die ein Schornstein führt. Mich haben viele in Hochhäusern und Mehrfamilienhäusern auch schon verwundert gefragt, was ich möchte, bis ich dem staunenden Publikum den Schornsteinteil in Ihrer Wohnung gezeigt habe. Und oft genug habe ich in einer Wohnung auch schon umsonst gesucht und für die Störung um Endschuldigung gebeten. Kosten kommen auf Sie in jedem Fall nicht zu oder nur ein kleines Stück. Die Abnahme wird der Hausverwaltung in Rechnung gestellt, die sie mit einem Schlüssel auf die Mieter umlegt, wie die Kehrung oder die Messung. Jeder, der Heizkörper in seiner Wohnung hat, bezahlt dann anteilig Heizungsbauer (Wartung) und Schornsteinfeger über die Nebenkosten.

MfG.

Storteper