Muss ich den Schornsteinfeger in die Wohnung lassen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Evtl. hast Du aber eine Gasheizung oder einen Gas-Durchlauferhitzer in der Wohnung. Ansonsten betrifft der Zettel Dich nicht, deshalb hängt er ja auch nur allgemein an der Haustür...

zulugems 
Fragesteller
 06.09.2011, 19:58

woher weiß ich denn, dass sowas in meiner Wohnung ist?

XtraDry  06.09.2011, 20:01
@zulugems

Du wirst doch wissen, ob die Heizung bei Dir in der Wohnung oder im Keller ist und wo das warme Wasser herkommt (mal abgesehen davon, dass es natürlich aus der Leitung kommt, aber Milch kommt ja auch von der Kuh und nicht aus dem Supermarkt)...

zulugems 
Fragesteller
 06.09.2011, 20:04
@XtraDry

ne Heizung steht in jedem Zimmer oder nicht??^^ Ich hab hier nur im Bad nur einen Wasserzähler.

XtraDry  06.09.2011, 20:08
@zulugems

Ich hoffe nicht, dass in jedem Zimmer eine Heizung steht, sondern nur ein Heizkörper. Aber wenn in jedem Zimmer eine Heizung steht, solltest Du den Schornsteinfeger vielleicht doch reinlassen...

zulugems 
Fragesteller
 06.09.2011, 20:11
@XtraDry

oh shit, ich muss schon über mich selbst lachen. Ich bin so unwissend :-( Also ja HeizKÖRPER stehen in den Zimmern. Mehr nicht!

XtraDry  06.09.2011, 20:27
@zulugems

Sind denn an den Heizkörpern direkt in der Mitte jeweils so kleine Geräte mit Flüssigkeitsröhrchen oder Digitalanzeige dran???

zulugems 
Fragesteller
 06.09.2011, 20:31
@XtraDry

nein sind nicht.

Ich habe jetzt zur Sicherheit den Schornsteinfeger angerufen voll peinlich. Der muss nur in den Keller. Trotzdem vielen Dank fürs Helfen!! Dafür gibts auch den Stern^^

ja musst du, hast du was zu verbergen?

zulugems 
Fragesteller
 06.09.2011, 19:47

nein, ich bin nur zu dem zeitpunkt nicht da um jmd reinzulassen...

ja, auf jeden fall

zulugems 
Fragesteller
 06.09.2011, 19:48

bei meiner mutter war er gestern, da musste er nur in den keller....

Das ganze Problem mit dem Schornsteinfeger-SONDER-Recht kann hier wegen der vielfältigen rechtlichen und praktischen Aspekte nicht dargestellt werden. Interessenten finden einen Einstieg in die Problematik über: http://sfr-reform.carookee.com

Hinsichtlich des Fragestellers muss man zunächst unterscheiden, ob dieser MIETER oder EIGENTÜMER ist. Als EIGENTÜMER steht es ihm zu, den Schornsteinfeger ZU BEAUFTRAGEN, d.h. auch Termine zu vereinbaren! Für Mieter spielt es zunächst praktisch keine Rolle, ob da ein Schornsteinfeger Einlass begehrt oder z.B. ein Heizungsableser. Vorausgesetzt, der Feger handelt IM AUFTRAG des Vermieters. Bei BERECHTIGTEM Interesse muss ein Mieter Arbeiten in der gemieteten Wohnung dulden und ermöglichen (rechtzeitig angekündigt und zu einem angemessenen Zeitpunkt).

Wenn in der Wohnung jedoch KEINE Anlagen sind, die einer Prüfungspflicht nach KÜO unterliegen, braucht niemand einen Dritten in seine grundrechtlich geschützte Wohnung einzulassen. Und ein Ersuchen, den Schlüssel an einen Nachbarn zu geben, sollte man schon aus Prinzip ablehnen. Wer haftet denn, wenn etwas beschädigt wird oder plötzlich etwas fehlt? Wenn somit eine Pflicht (z.B. zur Prüfung einer Gas-Therme) besteht, den Feger einzulassen, so bleibt immer noch das RECHT, ihm alternative Terminvorschläge zu machen. Wer also berufstätig ist, kann Termine am Abend oder Samstags vorschlagen. Der Feger hat dann ja die Wahl, sich zu entscheiden.

ja man