Schornsteinfegerkosten -Rechnung für Mieter oder Vermieter?

11 Antworten

Das klingt relativ kompliziert, vor allem wenn der Vermieter etwas durchgestrichen hat. Grundsätzlich gilt aber, dass fast sämtliche Betriebskosten auf den Mieter umgewälzt werden kann.

Das ist Vermietersache / Eigentümersache.

Eindeutig.

Der Vermieter kann (und wird es in der Regel) diese Kosten aber natürlich im Rahmen der Jahresabrechnung auf die Mieter umlegen.

Wenn ich das richtig Verstanden habe, hat der Vermieter dem Schornsteinfeger die Bezahlung der Rechnung, aus was für Gründen auch immer, verweigert. Dieser hat nun Versucht sich sein Geld bei euch zu holen. Richtig?

Das ist natürlich völliger Humbug. Derartige Kosten werden in der jährlichen Nebenkostenabrechnung berücksichtigt. Zumindest ist es in den meißten Fällen so üblich.

Das heißt also, der Vermieter muß erst mal zahlen und legt die Kosten auf die Mieter um. Der Schornsteinfeger hat von EUCH nichts zu verlangen.

Schau mal bei Mietrecht.de rein!!!

@biege

Okay, von mir aus kann (und darf er ja auch) er es ruhig umelgen. Dann müssten wir halt monatlich 5€ oder so mehr bezahlen und nicht aus heiterem Himmel den Schornsteinfeger. Passt diesen Monat auch gar nicht gut -.- Hehe ;)

@honey2022

Genau so ist es. Es sollte aber auch so im Mietvertrag stehen. Sollte da allerdings nichts über Schornsteinfegerkosten stehen, tja dann hat er schlechte Karten. Dann hat er sich selbst einen gemacht.

Steht denn was in eurer letzten jährlichen Nebenkostenabrechnung darüber? Wäre doch mal interessant zu wissen.

@biege

Also direkt über Schornsteinfegerkosten steht da ja gar nichts. Nur das was ich geschrieben habe, mit dem Hinweis auf Abschnitt 4 ) wo der Vermieter diese Betriebskosten eintragen kann, und dieser Betrag dann monatlich auf unsere Mietkosten hinzukommt. Wohnen leider erst seit Februar in der Wohnung, deswegen habe ich keine Abrechnung vom letzten Jahr. Aber ich kann ihm die Rechnung dann geben, und sagen, dass es seine Rechnung ist und er die ja monatlich umlegen kann?

@honey2022

Richtig. Ich würde auch den Teufel tun. Hier steht eindeutig der Vermieter in der Pflicht. Also macht euch keinen Kopf:

@biege

Haben heute mit dem Vermieter gesprochen, er ist weiterhin der Meinung wir müssten bezahlen... Hmmmm.. Und nun?

Moin,

rechtlich hat der Schornsteinfeger ohne Auftrag gehandelt.

Der Mieter ist nicht vertragspartner des ASchornsteinfegers.

Wenn einer die Heizung reparieren muss, geht das den Mietrer ja auch nix an.

Bei der Umlagefähigkeit solcher Kosten scheiden sich die Geister.

Einerseit können viele Kosten Umgelegt werden, andererseits hat der Vermieter das Mietobjekt in geeignetem gebrauchsfähigen Zustand bereit zu halten.

Modernisierungen können ungelegt werden.

Reparaturen nicht.

Wie gesagt: der Mieter ist nicht Vertragspartner des Schornsteinfegers.

Auch dann, wenn du dem ein Messprotokoll unterschrieben hast, macht dich das noch nicht zum Auftraggeber.

Auftraggeber ist und bleibt der Eigentümer und damit der Vermieter.

Wenn der Schornsteinfeger schon wieder weg ist, schickste dem die Rechnung zu deiner Entlastung zurück, weil du als Mieter logischerweise nicht Auftraggeber bzw. Vertragspartner des Schornsteinfegers sein kannst.

Seit ca. 2 Jahren kann der Hauseigentümer den Schornsteinfeger selbst wählen und beauftragen.

Es gibt also die so genannten Bezirksschornsteinfeger nicht mehr, die früher in ihrer region das Monopol hatten.

wie gesagt Wenn der Schornsteinfeger ohne Auftrag gehandelt hat, kann er sich mit seiner Rechnung die Nase putzen.

Der muss sich NUR an den Hauseigentümer wenden.

Wenn der den nicht beauftragt hat kriegt er auch kein Moos.

Da kann der Feger klagen wie er will der kricht nix.

Wenn der Schornsteinfeger euch Mist erzählt, z.B. der Mieter müsse das zahlen usw. ist das schon strafbar. z.B. § 263 o. 240 StGB.

Wenn der Schornsteinfeger rechtmäßig vom vermieter beauftragt ist, muss der vermieter den erstmal selber zahlen.

Wie, ob, und in welcher Höhe der Vermieter das bei den Betriebskosten, bzw Mietnebenkosten vom Mieter fordern kann musst du abklären.

Mit der Rechnung vom Schornsteinfeger hat dem Mieter aber selbst NIX zu tun.

Haben heute mit dem Vermieter gesprochen, er ist weiterhin der Meinung wir müssten bezahlen... Hmmmm.. Und nun?

@honey2022

Moin,

der,der den Bestellt ist der Auftraggeber.

Das ist ja auch nicht die Heizung des Mieters.

Wenn der Mieter für den Schornsteinfeger zuständig wäre, hättest du den selbst einen deiner Wahl beauftragen können.

Also immer noch:

Rechnung zu deiner Entlastung zurück weisen.

Wenn der Vermieter damit kommt, verweist du den auf die nächste Nebenkostenabrechnung.

**Werde aus dem Mietvertrag nicht ganz schlau.. "Neben der Miete werden Betriebskosten, gemäß §2 Betriebskostenverordnung umgelegt und in Form von monatlichen Vorauszahlungen mit jährlicher Abrechnung vom Mieter erhoben. Die von dieser Vorauszahlung erfassten Betriebskosten sind in der Anlage "Betriebskostenaufstellung" 4) enthalten, welche wesentlicher Vertragsbestandteil ist. ..."

-So, 4) hat unser Vermieter jedoch durchgestrichen und keinen Betrag für die monatl.Vorauszahlung eingetragen...**

So wie ich es verstehe, handelt es sich bei eurem Mietvertrag um einen sogenannten Pauschalvertrag. Betriebskosten sind nicht weiter aufgeführt und sind mit der Gesamtmiete, wie aufgeführt, abgegolten.

Damit wäre dann auch die leidige Frage zu dem Schornsteinfeger erledigt. Sämtliche "Nebenkosten" trägt der Vermieter. Punkt.