Falsche Seite gefahren, 55 Euro Bußgeld?

5 Antworten

Es ist leider tatsächlich schlecht regelt. Wenn es sich um einen mit VZ ausgestatteten Gehweg, getrennten Geh- und Radweg oder um eine Fußgängerzone handelt, dann sieht der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog einen Verwarnungsgeldregelsatz in Höhe von 25 € vor (TBNR 141169):

Sie befuhren als Radfahrer den Gehweg/Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/Bereich einer Fußgängerzone *), obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/241/242.1 **) gesperrt war.

Bei Gehwegen, welche nicht durch ein zusätzliches Verkehrszeichen gekennzeichnet sind, ist kein spezifischer Tatbestand für Radfahrer angegeben. Es gibt nur den Tatbestand mit der TBNR 102100 „Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg.“, welcher ein Verwarnungsgeldregelsatz in Höhe von 55 € nach sich zieht und auch für motorisierte Fahrzeuge äquivalent genutzt wird.

Gemäß § 2 Absatz 4 BKatV „soll das Verwarnungsgeld in der Regel [...] 15 Euro betragen, sofern der Bußgeldkatalog nichts anderes bestimmt.“ Eine Bestimmung des Verwarnungsgeldes liegt allerdings vor, wenn auch nicht für den Radverkehr. Da es sich bei 55 € noch um ein Verwarnungs- und nicht um ein Bußgeld handelt, ist auch eine Reduzierung des Verwarnungsgeldes um die Hälfte gemäß § 3 Absatz 6 BKatV nicht vorgesehen.

Gemäß § 2 Absatz 5 BKatV wäre allerdings eine Reduzierung auf bis zu 20 € bei „außergewöhnlich schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen“ möglich.

Tja, blöder Zufall wenn du direkt vor deren Augen auf den Gehweg gefahren bist. Manchmal ist Murhpy echt ein Idiot.

Sind es nicht nur 20? Warum 55?

20 wären es, wenn du nur in die falsche Richtung gefahren wärst. Auf dem Radweg.

55 sind es, weil du auf dem Gehweg gefahren bist. Steht sicherlich auch auf dem Bescheid drauf.

Kann ich da etwas gegen machen?

Das steht doch auf dem Bescheid drauf: Du kannst Stellung zu dem Vorwurf nehmen, Einspruch erheben... oder gar einen Anwalt einschalten und gegen den Bescheid klagen (Kosten dafür bekommst du wieder, wenn der Vorwurf sich vor Gericht als unrechtmäßig herausstellt).

Wie sind die Erfolgschancen?

Wenn niemand einen Verfahrensfehler (z.B. keine Uhrzeit eingetragen...) findet, dürften deine Chancen wohl gegen 0 tendieren.

Bin nur ein Student und beziehe zu dem noch BAföG...

Inwiefern macht dich das zu einem besonderen Menschen, für den andere Vorschriften gelten sollten als für alle anderen?

Dann musst du eben nächsten Monat den Gürtel etwas enger schnallen.

ChristianMay270  25.01.2022, 19:43

Wobei es aber eigentlich Unsinn ist, dass das Fahren mit dem Fahrrad auf einem mit VZ 239 ausgeschilderten Gehweg nur mit einem Verwarnungsgeldregelsatz von 25 €, also weniger als die Hälfte, geahndet wird.

RedPanther  25.01.2022, 19:55
@ChristianMay270

Ist es. Da hat wohl jemand nicht aufgepasst.

Ich habe ein Bußgeld bekommen in Höhe von 55 Euro.

Das ist ok, wen Du auf dem Gehweg herumgondelst.

Bin nur ein Student und beziehe zu dem noch BAföG...

Im Falle einer schlechten wirtschaftlichen Lage KANN (muss nicht) das Bußgeld auf 20 Euro reduziert werden.

Ansonsten gilt der Rechtsgrundsatz: Geld hat man zu haben.

Nein, das ist arrogant gemeint, sondern das soll verhindern, dass jemand, der Kohle hat, Bußgeld zahlt und jemand, der keins hat, keins zahlt und sich in Folge dessen alles rausnehmen kann, was ihm in den Sinn kommt.

Auf dem Bußgeldbescheid müssten die Vergehen stehen und auch der Paragraph, der dafür verantwortlich ist. Frage einfach mal bei der Bußgeldbehörde nach.

im Bußgeld steht drin warum du was zahlen musst!

Das solltest dir mal durchlesen