Rundfunkbeitrag Befreiung durch Bafög Antrag?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

wenn du keinen Cent Bafög bekommst, dann wurde geprüft, dass du nicht bedürftig bist. Ohne Bedürftigkeit auch kein Bafög und keine Rundfunkbefreiung.

Bekannte meinten das ginge allein schon mit dem Antrag, auch wenn man dann quasi keinen Bafög Betrag bekommen würde, könne man sich damit befreien lassen.

Völliger Blödsinn.

Das wäre so, als hättest du eine Absage von einem Job bekommen, bekommst somit 0€ Einkommen und willst damit einen Kredit aufnehmen, auch wenn du "quasi kein Gehalt bekommst".

Es gibt nur die Möglichkeit, dass du mit deinem Einkommen nicht mindestens 17,50€ über dem Existenzminimum lebst. Dann kannst du dich teilweise befreien lassen.

Wenn du nicht mehr als 17,50 Euro über Sozialhilfe liegst dann kannst du dich auch so befreien lassen (Härtefall), dabei ist es egal woher dein Geld kommt.

Was BAföG betrifft gilt es wer keinen Anspruch hat bekommt auch nichts.

Leider geht das nicht.
Wer kein BAföG bekommt, bekommt auch keine Gebühren-Befreiung.
Leider.

Du kannst es nur mit einer Härtefall-Befreiung probieren. Die bekommst du, wenn dein BAföG-Antrag zwar abgelehnt wird, aus dem Bescheid aber hervorgeht, dass du mit deinem Einkommen um nicht mehr als 17,49 € über der Bedarfsgrenze liegst.

Mit dem ablehnenden BAföG-Bescheid kannst du dann einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht stellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, dass dir ein Cent oder ein Euro Bafög bewilligt werden, dann würde es gehen. Sonst leider nicht. Ich finde das auch sehr unfair.