Fahrraddiebstahl nach Schenkung

11 Antworten

Wie ich aus einer Deiner Rückantwort entnehme hast Du das Fahrrad innerhalb der Hausrat-Versicherung bei der Allianz versichert.

Es spielt keine Rolle ob geschenkt oder gekauft. Um den tatsächlichen Wert erstattet zzu bekommen benötigt die Versicherugn auf jeden Fall irgend einen nachvollziehbaren Wertnachweis (vielleicht hat der Verschenker noch die Rechnung) oder eine Bestätigung einer Fahrradwerkstatt, die den Fahrzeugtyp beschreiben und bestätigen kann. Als Anspruchsteller bist Du nachweispflichtig, mußt Du also nachvollziehbar den Anspruch bzw. die Anspruchhöhe in geeigneter Weise belegen.

Wenn Du das nicht kannst wird Dir die Allianz pauschal 180,- € erstatten. Das ist zumindest der Betrag, den die Allianz in einem vergleicharen Fall vor ca. 4 Jahren erstattet hatte. Liegt heute vielleicht etwas höher.

Nur wenn das Fahrrad mit versichert ist. Viele Versicherungen haben Fahrräder ausgeschlossen und man muss sie separat versichern.

Wenn der Fahrraddiebstahl mit abgedeckt ist, wird auch gezahlt. Natürlich wirst du das Fahrrad ordentlich beschreiben müssen, damit der Wert geschätzt werden kann. Hilfreich wäre ein Foto oder der Fahrradpass der Polizei.

Wenn du keine Rechnung vorlegen kannst, könnte der Versicherer ja auch genau so gut behaupten, dass du gar kein Fahrrad hattest.

Sofern Du eine Hausratversicherung hast und diese die Fahrradklausel beinhaltet, solltest Du den Schaden bezahlt bekommen.

Wenn du es abgeschlossen hast und es dann geklaut wurde wahrscheinlich schon kommt halt auf deine Versicherung an.

wenn du es unabgeschlossen hast stehen lassen auf keinen Fall oder sagen wir zu 95 %nicht.

Es war angeschlossen. und es ist versichert.

@sun21one

Dann melde dich doch bei der versicherung