Wer zahlt wenn das Fahrrad aus dem Fahrradständer kippt?

10 Antworten

Welchen Schaden denn?

An deinem Rad? Das zahlt keine Versicherung

Hat dein Rad beim Umstürzen etwas anderes beschädigt. Eventuell die Haftpflichtversicherung deiner Eltern.

Hallo Platimo,

wenn dein Fahrrad irgendwo gegen gefallen ist, z.B. gegen ein parkendes Auto, kommt deine Privathaftpflicht für den Schaden des Autobesitzers auf.

Wenn das Fahrrad selbst beschädigt wurde, würde eine Fahrradkasko dafür aufkommen. Bei manchen Anbietern kann man die Fahrradkasko gegen Aufpreis zur Hausratversicherung zubuchen.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen!

Viele Grüße aus Köln schickt dir

Lydia vom DEVK Social  Media-Team


wenn dein Fahrrad irgendwo gegen gefallen ist, z.B. gegen ein parkendes Auto, kommt deine Privathaftpflicht für den Schaden des Autobesitzers auf.

Aber nicht bei einem Sturm!

@Apolon

Ich habe bei der Frage von Platimo nichts von einem Sturm gelesen, "nur" von einem Windstoß.

Wir Versicherungsleute sagen zu einem Sturm erst Sturm, wenn Windstärke 8 erreicht wurde. Ich glaube aber nicht, dass Nicht-Versicherungsleute den Begriff so bedacht wählen...

Du willst auf das unabwendbare Ereignis hinaus, richtig? Wenn dem so ist, wäre Platimo nicht haftbar zu machen und die Privathaftpflicht würde Ansprüche gegen ihn abwehren (indirekte Rechtsschutzversicherung).

Also ich bleibe dabei, ein Fall für die Privathaftpflicht. Sturm hin, Windstoß her...

....den an anderen Fahrrädern Deine Haftpflicht....denn Dein Fahrrad hat sie beschädigt. An Diesem müsstest Du selber dafür aufkommen....denn schuldhaftes oder fahrlässiges Verhalten beim Aufstellen wirst Du dem "Betreiber" des Fahrradständers kaum nachweisen können......

Schaden am Fahrrad? Du selber. 

Ist durch das Fahrrad ein Schaden an fremdem Eigentum entstanden? Dann deine Privathaftpflicht. Wobei hier geprüft wird ob du überhaupt haftest (wie war das Rad gesichert und wie stark war der Windstoß).

Keine. In der Hausratversicherung sind zwar Sturmschäden eingeschlossen, aber die beziehen sich in der Regel nur auf Schäden innerhalb von Gebäuden.

Manchmal sind auch noch Gartenmöbel und Gartengeräte auf der Terrasse oder dem Balkon mitversichert.