polizei hat geklautes fahrrad wieder gefunden, hab ich noch anspruch darauf?

8 Antworten

Wenn das gestohlene Fahrrad gefunden wird, gehört es rein rechtlich der Versicherung. Auf jeden Fall die Versicherug informieren (dazu ist man gesetzlich verpflichtet!), dass das gestohlene Fahrrad wieder aufgetaucht ist. In der Regel hat die Versicherung jedoch kein Interesse, das alte Fahrrad entgegenzunehmen. Gegen Zahlung eines Betrages (verhandelbar) an die Versicherung darf man das Fahrrad behalten. Also: auf jeden Fall die Versicherung informieren, sonst wird man vom Geschädigten zum Versicherungsbetrüger

Wenn die Versicherung dich entschäadigt hat, gehört das Fahrrad der Versicherung. Da du bei der Verlustmeldung, das Aktenzeichen bei der Polizei angeben musstest, fällt das auch garantiert auf. Du kannst nur mit der Versicherung verhandeln, dass du den größten Teil der Summe zurück erstattest. Einen Teil kannst du behalten, wegen einer evtl. Wertminderung.

Häufig fällt in solchen Fällen aber auch auf, dass das Fahrrad gar nicht so teuer war, wie angegeben, also ist Vorsicht geboten

ich habe den korrekten preis der versicherung mitgeteilt. ausserdem wollten die die rechnung des fahrrads. daher mache ich mir da keine sorgen.

mit der Abgeltung durch die Versicherung trittst Du den Anspruch an diese ab! Du musst das normalerweise der Verischerung melden und die entscheidet, ob sie den Versicherungsfall rückabwickeln möchte. Das ist allerdings so ungewöhnlich, dass sie dir das Fahrrad u.U. überlässt

danke für die schnellen antworten :)

@LikeTheSummer88

kein Problem, möchte nur nicht, dass du durch die ganzen falschen Antworten völlig in die Irre geleitet wirst! :-)

@bodyman

danke danke, jetzt weis ich, was ich zu tun habe ;)

Natürlich hast du ein Anspruch drauf! Ist ja deins!! Aber mit der Versicherung würde ich mich mal in Kontakt setzen. Aber ich kann mir nicht vorstellen das du das dann zurück zahlen musst.

da bin ich ziemlich sicher, dass das falsch ist!

danke, das werde ich tun :)

Sicher hast du Anspruch auf das Fahrrad. Deiner Versicherung musst du das melden. Normalerweise erfolgt dann eine Rückabwicklung. Wenn das Geld aber nicht da ist, kannst du ja versuchen den Betrag in Raten wieder zurückzubezahlen.