Katze demoliert Fernseher. Ich glaube die Garantie zahlt sowas nicht oder? Und zahlt die Versicherung den Schaden, da meine Katze diesen verursacht hat?

8 Antworten

Nein den Fernseher wirst Du nicht ersetzt bekommen. Auch nicht über die Garantie.

Auch wenn man sagt man ist selbst drangestoßen zahlt die garantie nicht dafür weil es hierbei um die Technik des Gerätes geht und nicht wenn man dranstößt.

Es gibt natürlich ganz schlaue die daraus einen Haftpflichtschaden machen weil es ein Freund oder Bekannter war aber das wäre Versicherungsbetrug.

Garantie ist natürlich Blödsinn, das weißt sogar Du. Und "Versicherung" ist zu allegemein, an welche denkst Du da? Hast Du für die Katze eine Haftpflichtversicherung abgeschloßen?

Beides Nein!

Garantie: der Fernseher hat keinen techn. Defekt, der auf den Hersteller zurückgeführt werden kann.

Versicherung: Deine Katze, Dein Fernseher - kein Versicherungsschaden.

Nein, das fällt weder unter Garantie noch (in der Regel) unter die Versicherung. Bei der Versicherung müsste der Fernseher ausdrücklich bei einer Glasversicherung erwähnt und ausgeschlossen sein, das kann bei einer Hausratversicherung so sein, ist aber eher ungewöhnlich, das steht in den Versicherungsbedingungen. Eine Haftpflichtversicherung dagegen zahlt auf keinen Fall. 

keine Versicherung vor allem nicht eine Glasversicherung zahlt bei einem Plasma Fernseher. Es mußte Glas sein und selbst bei alten Fernsehgeräte zahlt keine Glasversicherung :) ;)

@schalkeattacke

Man kann alles versichern lassen, d. h. man kann bei Versicherungsabschluss auch Dinge einbeziehen, die üblicherweise nicht dabei sind. Wahrscheinlich wird das bei Bildschirmen kaum gemacht, weil das die Versicherungsprämie auf astronomische Höhen treiben würde. In den normalerweise vereinbarten Glasversicherungen ist das nicht drin, da hast du vollkommen recht. 

Ruf deine Hausratversicherung an und frag nach ob die das abdecken :) normalerweise ist das mit drin :-)

Die klassische Hausratversicherung umfasst die Schadenursachen "Feuer", "Einbruchdiebstahl", "Leitungswasser" und "Sturm/Hagel".

Der Schaden durch die Katze erfüllt keine der hiermit verbundenen Kriterien. Somit liegt auch kein Schaden für die Hausratversicherung vor...