Fahrraddiebstahl aus Garage. Versicherungsschutz?

6 Antworten

Wenn man ohne Hilfsmittel in einen Raum gelangen kann, ist es kein Einbruchdiebstahl.

Reicht denn allein die Möglichkeit schon aus? Hier hat ja der Einbrecher anscheinend gar nicht erkannt, das die Hintertür unverschlossen war und dennoch das verschlossene Garagentor aufgebrochen.

@Stadewaeldchen

Das war nicht ersichtlich, als ich meine Antwort gepostet habe. In diesem Fall wurde eingebrochen.... ist also Einbruchdiebstahl.

@XObelixxxx
Das war nicht ersichtlich, als ich meine Antwort gepostet habe.

Ah, ok.

@XObelixxxx

Der Sachverhalt war doch ab dem Zeitpunkt, zu dem ich meine Frage gestellt habe, klar? Es hat sich danach nichts mehr geändert...

Vielen Dank für Deine Beteiligung!

Was an

"wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines falschen Schlüssels oder mittels anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge eindringt"

ist jetzt unverständlich? EInfaches Betreten ist hier doch gerade nicht genannt.

So wie ich es lese, ist es NICHT erforderlich, dass ein "Raum" (in diesem Fall die Garage) verschlossen sein muss.

Falsch. Selbstverständlich ist das erforderlich. Wenn die Türe oder das Tor offen ist, handelt es sich nicht um einen Einbruchdiebstahl, weil ja weder ein Instrument noch physische Gewalt eingesetzt werden musste, um einzudringen. In dem Fall läge nur gewöhnlicher Diebstahl ggfs. in Tateinheit mit unbefugtem Betreten / Hausfriedensbruch vor, aber nicht mehr.

"weil ja weder ein Instrument noch physische Gewalt eingesetzt werden musste, um einzudringen." Es wurde aber physische Gewalt angewendet um einzudringen! Das verschlossenen Tor wurde aufgebrochen.
Ein "einfaches Betreten" hat gar nicht stattgefunden.

@Jooge

Das ist was anderes. Verschlossen bedeutet nicht, dass der Zugang abgeschlosssen sein muss. Es genügt, wenn das Öffnen nur mit dem dafür vorgesehenen Schlüssel respektive anderweitigem Mechanismus möglich ist, ohne physikalische Gewalt anzuwenden. Sofern das Tor also im geschlossenen Zustand ohne Schlüssel nicht zu öffnen war und somit aufgebrochen werden musste, liegt natürlich schon ein Einbruch vor. Da habe ich den Text wohl nicht ganz zu Ende gelesen, sorry.

@FordPrefect

Vielen Dank für deine Antwort!

Das kommt wie immer darauf an.

Der kleine Grill im Garten ist auch versichert und wenn der geklaut wird, gibt es ja auch einen neuen.

Bei Räder gibt es aber meist anderslautende Vereinbarungen, so ja auch die Frage.

Somit, wieso kann Dein Onliner Dir diese Frage nicht beantworten, der muss doch wissen, was er Dir verkauft hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo, mit dem Versicherungsvertreter sind alle Fragen geklärt. NUr in der Frage, ob ein Einbrcuhdiebstahl vorliegt gehen die Meinungen auseinander. Deswegen hab ich hier mal angefragt, weil ich weiß, dass hier häufig sachkundige Teilnehmer antworten. Und so super ungewöhnlich ist der Fall ja jetzt auch wieder nicht...

@Jooge

Aber wenn denn alles geklärt ist, wozu dann noch die Frage?

@schleudermaxe

Hi, es sind eben nicht alle Fragen geklärt: " NUr in der Frage, ob ein Einbrcuhdiebstahl vorliegt gehen die Meinungen auseinander."

Wenn das Fahrrad aus der offenen Garage (oder aus der frei zugänglichen Tiefgarage) gestohlen wurde, leistet nur eine spezielle Fahrradversicherung

Das ist meiner Meinung (und der einiger Kommentatoren) nach eben genau nicht so.

@Jooge

Doch doch, das ist auch bei meiner so. Kein Einbruch, keine Leistung aus der Hausrat.

@schleudermaxe

Ich denke, wenn (wie geschildert) ein verschlossenes Garagentor aufgebrochen wird (Einbruchspuren erkennbar), liegt ein Einbruch vor.

setz dich mit deinem Versicherungsmakler in Verbindung!