Fahrrad fahren ohne Licht. Jetzt soll ich 20€ Strafe zahlen. Ist es egal wie viel Taschengeld man bekommt, oder spielt es da irgendwie mit rein?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo OLi2112,

anders als bei Straftaten, wo sich die Geldstrafe nach dem Einkommen des Beschuldigten/Angeklagten richtet und in Tagessätzen (ein Tagessatz entspricht 1/30 des monatlichen Einkommens) verhängt wird, sieht das bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr anders aus.

Bei Verstößen im Straßenverkehr gibt es einen Bußgeldkatalog/Tatbestandskatalog in dem die Höhe von

  •  Verwarnungsgeldern ( 5 - 55,- Euro)
  • Bußgeldern (ab 60 Euro)

in sogenannten Regelsätzen festgelegt ist. Die Regelsätze gelten für alle Personen, egal ob Schüler oder Millionär. Was den Regelsatz angeht gibt es nur eine Besonderheit. Der im Bußgeldangeführte Regelsatz der Bußgelder gilt nur für fahrlässige Begehung. Wird der Verstoß vorsätzlich begangen sind die Bußgelder zu verdoppeln.

Im Fall Deiner Frage sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog folgenden Bußgeldbescheid vor:


Tatbestandsnummer: 117100

Tatvorwurf: Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 17 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat

Verwarnungsgeld: 20,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Bedeutet also auf Deine Frage:

jetzt frage ich mich, ob es egal ist wie viel Taschengeld man bekommt, oder ob es da irgendwie mit reinspielt?

Ja es ist egal, wie viel Taschengeld Du bekommst, denn die Höhe des Verwarnungsgeldes richtet sich einzig und alleine nur nach dem vom Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelsatz

Schöne Grüße
TheGrow

Modrian  02.12.2015, 20:14

Fürs Verwarngeld eher irrelevant, aber in § 17 Abs. 3 OWiG ist die Rede, dass bei der Zumessung einer Geldbuße die wirtschaftlichen Verhältnisse in Betracht kommen. Man hat zwar keine Ermächtigungsgrundlage, dass Einkommen von jedem zu prüfen, aber bei schwereren Ordnunsgwidrigkeiten kann man die Bußgeldhöhe durchaus runterdrücken, wenn man belegt, dass man relativ arm dran ist.

Das ist so in Ordnung.

Hier ist ein Ausschnitt aus dem Bußgeldkatalog: https://fahrrad.bussgeldkatalog.org/fahrradbeleuchtung/

Und es ist dabei egal, wieviel Geld du verdienst oder hast.

OLi2112 
Fragesteller
 01.12.2015, 14:05

Und der Bußgeldkatalog gilt auch für minderjährige?

Teifi  01.12.2015, 14:11
@OLi2112

Hängt vom Alter ab. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres bist du strafmündig. D.h. bist du 14 oder älter heißt es leider zahlen.

Denen ist völlig egal wieviel Taschengeld du bekommst. Die 20 Euro musst du bezahlen.Es wird auch durch jammern nicht weniger.Frag deine Eltern ob sie dir die 20 Euro geben und bring deine Beleuchtung in Ordnung.

OLi2112 
Fragesteller
 01.12.2015, 14:07

Ich will ja auch nicht jammern oder so. Ich möchte nur wissen ob das so angemessen ist oder nicht. Wenn das angemessen ist dann zahle ich das auch.

Hallo

du verwechselst Geldstrafe und Bußgeld

bei einer Geldstrafe wird nach monatl. Einkommen gerechnet, bei einem Bußgeld (was du bekommen hast) nicht

die Bußgelder sind im Bußgeldkatalog festgeschrieben

Willkommen in der Welt der Erwachsenen. Wenn du nur so eine kleine Strafe bekommen würdest, dass sie nicht wehtut, würdest du ja nichts draus lernen.
Ich, als deine Eltern, würde dir auch keinen Cent dazu geben.

allerdings dir eine anständige Lampe am Fahrrad spendieren.

hps69  02.12.2015, 23:50

"allerdings dir eine anständige Lampe am Fahrrad spendieren."

Das hätten sie als verantwortungsvolle Eltern auch schon vorher machen können. Bin selbst Radfahrer, kann es aber nicht sehen wie viele Radler ohne Licht unterwegs sind...