Fahrrad fahren ohne Licht. Jetzt soll ich 20€ Strafe zahlen. Ist es egal wie viel Taschengeld man bekommt, oder spielt es da irgendwie mit rein?
Ich bin 16 Jahre alt und bekomme 11€ pro Monat Taschengeld. Heute morgen beim Fahrrad fahren ohne funktionierendes Licht erwischt worden. Jetzt soll ich 20€ Strafe zahlen. Aber ich weiß nicht ob das im Verhältnis steht. Das ich was zahlen soll, kann ich verstehen und bin ich auch bereit zu, aber ich finde halt, dass die Strafe nicht im Verhältnis zum Taschengeld steht und jetzt frage ich mich, ob es egal ist wie viel Taschengeld man bekommt, oder ob es da irgendwie mit reinspielt?
11 Antworten
Hallo OLi2112,
anders als bei Straftaten, wo sich die Geldstrafe nach dem Einkommen des Beschuldigten/Angeklagten richtet und in Tagessätzen (ein Tagessatz entspricht 1/30 des monatlichen Einkommens) verhängt wird, sieht das bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr anders aus.
Bei Verstößen im Straßenverkehr gibt es einen Bußgeldkatalog/Tatbestandskatalog in dem die Höhe von
- Verwarnungsgeldern ( 5 - 55,- Euro)
- Bußgeldern (ab 60 Euro)
in sogenannten Regelsätzen festgelegt ist. Die Regelsätze gelten für alle Personen, egal ob Schüler oder Millionär. Was den Regelsatz angeht gibt es nur eine Besonderheit. Der im Bußgeldangeführte Regelsatz der Bußgelder gilt nur für fahrlässige Begehung. Wird der Verstoß vorsätzlich begangen sind die Bußgelder zu verdoppeln.
Im Fall Deiner Frage sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog folgenden Bußgeldbescheid vor:
Tatbestandsnummer: 117100
Tatvorwurf: Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 17 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat
Verwarnungsgeld: 20,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
Bedeutet also auf Deine Frage:
jetzt frage ich mich, ob es egal ist wie viel Taschengeld man bekommt, oder ob es da irgendwie mit reinspielt?
Ja es ist egal, wie viel Taschengeld Du bekommst, denn die Höhe des Verwarnungsgeldes richtet sich einzig und alleine nur nach dem vom Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelsatz
Schöne Grüße
TheGrow
Fürs Verwarngeld eher irrelevant, aber in § 17 Abs. 3 OWiG ist die Rede, dass bei der Zumessung einer Geldbuße die wirtschaftlichen Verhältnisse in Betracht kommen. Man hat zwar keine Ermächtigungsgrundlage, dass Einkommen von jedem zu prüfen, aber bei schwereren Ordnunsgwidrigkeiten kann man die Bußgeldhöhe durchaus runterdrücken, wenn man belegt, dass man relativ arm dran ist.
Das ist so in Ordnung.
Hier ist ein Ausschnitt aus dem Bußgeldkatalog: https://fahrrad.bussgeldkatalog.org/fahrradbeleuchtung/
Und es ist dabei egal, wieviel Geld du verdienst oder hast.
Hängt vom Alter ab. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres bist du strafmündig. D.h. bist du 14 oder älter heißt es leider zahlen.
Denen ist völlig egal wieviel Taschengeld du bekommst. Die 20 Euro musst du bezahlen.Es wird auch durch jammern nicht weniger.Frag deine Eltern ob sie dir die 20 Euro geben und bring deine Beleuchtung in Ordnung.
Ich will ja auch nicht jammern oder so. Ich möchte nur wissen ob das so angemessen ist oder nicht. Wenn das angemessen ist dann zahle ich das auch.
Hallo
du verwechselst Geldstrafe und Bußgeld
bei einer Geldstrafe wird nach monatl. Einkommen gerechnet, bei einem Bußgeld (was du bekommen hast) nicht
die Bußgelder sind im Bußgeldkatalog festgeschrieben
Willkommen in der Welt der Erwachsenen. Wenn du nur so eine kleine Strafe bekommen würdest, dass sie nicht wehtut, würdest du ja nichts draus lernen.
Ich, als deine Eltern, würde dir auch keinen Cent dazu geben.
allerdings dir eine anständige Lampe am Fahrrad spendieren.
"allerdings dir eine anständige Lampe am Fahrrad spendieren."
Das hätten sie als verantwortungsvolle Eltern auch schon vorher machen können. Bin selbst Radfahrer, kann es aber nicht sehen wie viele Radler ohne Licht unterwegs sind...
Und der Bußgeldkatalog gilt auch für minderjährige?