Geschwindikeitsbegrenzung festgelegt?
Beispiel: Ich fahre mit meinem Fahrrad/Velomobil einen Berg runter.
Es geht 500 Meter gerade aus mit 20 Meter Höhenunterschied, ich komme auf 60 KM/H (später durch GPS mit dem Handy gemessen (Messfehler ausgeschlossen)), es steht ein 30er Schild. Vorrausgesehen die Polizei blitzt micht mit einer mobilen Radaranlage, ich bin 30 Km/h zu schnell ohne dies im Moment festzustellen können, muss ich ein Bußgeld zahlen? Ich war sicher auf dem Fahrrad/Velomobil unterwegs und es war kein Auto hinter / vor mir oder auf der Gegenspur. Ist es nicht dass Fahrradfahrer sich an die Geschwindigkeit der Fahrzeuge in der Umgebung anpassen müssen? Es gibt keine Vorfahrten (Nur Wohnhäuser an der Straße) daher besteht ja (keine Gefahr ( ausser ein Auto kommt von der Seite und hat mich übersehen, Fehler der Gegenseite)). In welchem Sinne soll ich beschuldigt werden ? Ich halte mich ja an die Regeln die für Fahrräder zählen, nur ein Tacho habe ich nicht. Nun was soll mir die Polizei vorwerfen (Geschwindigkeitsüberschreitung), Fahrräder müssen sich ja nur an die Geschwindigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer anpassen. Kann sie mir nur sagen dass ich langsamer fahren soll oder kann sie gar mein Fahrrad/Velomobil wegnehmen. Ich bin nicht im besitzt eines Führerscheins.
In der Theorie muss ich doch sicher sein (vor dem Gesetz)
Was ist falsch an meiner Frage / meinem Beispiel ?
14 Antworten
Du solltest genügend Fahrgefühl haben, um den Unterschied zwischen 30 km/h und 60 km/h zu bemerken.
Wenn du das nicht kannst, musst du im Zweifel eben langsamer fahren.
Als Fahrradfahrer musst du dich an Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Schilder halten, siehe § 41 I StVO.
Aber ich kenne die Velomobil-Foren, die Polizei lacht sich meistens schlapp, wenn sie jemanden mit dem Fahrrad blitzt, solange dabei niemand gefährdet wird. Mit einem Bußgeld ist daher nicht immer zu rechnen.
Zunächst mal: Ein Ortsschild ordnet niemals 30 km/h an. Ein Ortsschild besagt, dass ab dort die Regeln für geschlossene Ortschaften gelten. Dadurch kommt § 3 (3) StVO ins Spiel, welcher besagt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h beträgt.
Da ein Velomobil kein Kraftfahrzeug ist, gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung dafür nicht. Dementsprechend droht dafür auch kein Bußgeld. Unberührt bleiben aber andere Regelungen zur Geschwindigkeit, sofern dort nicht von Kraftfahrzeugen, sondern von Fahrzeugen die Rede ist, z.B. Absatz 1 und 2a des § 3 StVO.
Und jetzt aufgepasst: Ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht durch ein Ortsschild, sondern durch ein Geschwindigkeitsschild angeordnet, dann gilt das auch für Fahrräder/Velomobile. Denn diese Schilder gelten nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern für alle Fahrzeuge. Siehe Anlage 2 lfd. Nr. 49 und 50 der StVO. In den Fällen droht also auch ein entsprechendes Bußgeld.
Für die Kontrolle deiner eigenen Geschwindigkeit bist du selbst verantwortlich. Wenn du mit dem Velomobil Geschwindigkeiten im Grenzbereich zulässiger Höchstgeschwindigkeiten erreichst, musst du dir was einfallen lassen.
Auch wenn du deinen Fragetext nachträglich erheblich verändert hast und nun z.B. nichts mehr von einem Ortsschild schreibst, ändert das nichts an der allgemeinen Gültigkeit meiner Antwort.
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"!
Wenn du am öffentlichen Verkehr teilnimmst, hast du dich an die StVO zu halten. Auch, wenn du die nie in der Schule gelernt hast.
Und wenn es ein Tempolimit gibt, hast du dich daran zu halten wie jeder andere Verkehrsteilnehmer (Autofahrer) auch. Wie du das sicherstellst, ist deine eigene Sache.
Die allgemeine 50 km/h in Ortschaften gilt nur für Kraftfahrzeuge. Also mit dem Fahrrad darfst du (unbegrenzt) schneller fahren.
Eine konkrete Geschwindigkeisbeschränkung (30, 50,...) gilt für alle Fahrzeuge. Also auch Fahrräder.. Tretroller und Inliner sind keine „Fahrzeuge“ und dürfen schneller fahren.
Wenn du 2x pro Jahr mit mehr als 30 zuviel geblitzt wirst, kriegst du auch noch „Fahrverbot“ zur Strafe. Aber nicht fürs Fahrrad. Sonst besteht immer die Möglichkeit zur Anordnubg einer MPU (Idiodentest) oder Führerscheinentzug wegen uneinsichtigem Verhalten oder charakterlicher uneignung. Und auch Haftstrafe, wenn du es zu doll treibst.
Wie du deine Geschwindigkeit kontrollierst, also freiwillig eingebauter Tacho, GPS oder immer nur Schritttempo fahren, um auf der sicheren Seite zu sein, ist deine Sache. Natürlich musst du Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten.
Das ist dein Problem.
Vorher weiss ich denn wie schnell ich bin, mein Handy mit GPS ist in der Tasche