Erneute Krankschreibung = erneuter Anruf?

6 Antworten

Du musst deinen Arbeitgeber informieren und sagen wie lange du voraussichtlich Krank bist. Wo ist das Problem mit dem Anruf? Mit der Einstellung sollte ziemlich sicher bald die Kündigung folgen.

Lianen 
Fragesteller
 31.10.2014, 23:36

Hier geht es nicht um mich ^^ Frau Holle ist eine Person für die ich diese Frage stelle. Sachlich bleiben wäre ein Anfang auf so einer Plattform. Sie hat Angstzustände und ist deshalb in Behandlung ihr ist es momentan nicht möglich anzurufen. Warum sollte da eine Kündigung drohen ?!

PeterSchu  31.10.2014, 23:57

@squabsquab: "Mit der Einstellung sollte ziemlich sicher bald die Kündigung folgen."

Hast du dich auch mal gefragt, ob diese Einstellung einen Grund hat, wenn man vom Betrieb zu Details der Erkrankung gelöchtert wird? Wenn man schon auf das Arbeitsrecht pocht, muss das für beide Seiten gelten.

Zudem hast du wohl nicht bemerkt, dass Frau Holle schon eine Woche vor Ende der Arbeitsunfähigkeit nochmal zum Arzt geht und der Betrieb demnach also rechtzeitig Bescheid bekommt. Auch ohne Anruf.

Frau Holle muss den Betrieb frühestmöglich über die Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit informieren. Sie muss das nicht persönlich machen. Es muss aber gewährleistet sein, dass der Betrieb möglichst schon zu Arbeitsbeginn oder sogar früher Bescheid weiß, dass sie (erneut) nicht kommt. Wenn schon zu Beginn der Woche, in der sie noch krank geschrieben ist, die Folgebescheinigung an den Betrieb geht, ist es ja frühzeitig genug.

Frau Holle muss grundsätzlich keinerlei Fragen über die Krankheit über sich ergehen lassen. Der Betrieb hat lediglich ein Recht darauf zu erfahren, dass sie arbeitsunfähig ist und die voraussichtliche Dauer. Mehr nicht. Weitere Fragen würde ich höflich zurückweisen.

Man muss auch keine Bescheinigung selbst in den Betrieb bringen. Der Postweg reicht dazu aus.

Es scheint aber ein ziemlich angespanntes Verhältnis zu sein, wenn ein Mitarbeiter den Anruf im Betrieb scheut. Hört sich nicht gut an.

Der Gesetzestext (Entgeltfortzahlungsgesetz §5) sieht so aus:

"(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen."

Bei uns im betrieb war es immer so üblich, dass man sich am Freitag gemeldet hat, wenn man krankgeschrieben war. Man hat mitgeteilt, ob man Montag wieder erscheinen will oder ob man nochmals zum Arzt geht. Das würde ich auch so machen. Fragen über die Krankheit müssen generell nicht beantwortet werden. Der Arbeitgeber kann natürlich fragen, wie lange es voraussichtlich noch dauern wird. Er muss ja planen können.

Klar muss Frau Holle anrufen! Krank ist Krank trau dich und schick nicht deinen Mann. Ich weiß es ist unangenehm krank zu machen, aber was kannst Du dafür. Wenn Du dich nicht traust da anzurufen wie willst Du dann nach deiner Genesung wieder dort arbeiten ohne schlechtes Gewissen. Du kannst doch eine Kollegin anrufen und sie bitten dies weiter zu sagen. Und dein Mann gibt dann deine weitere Krankmeldung ab!

Lianen 
Fragesteller
 31.10.2014, 23:30

Zwischen krank sein und krank machen liegt ein großer Unterschied.

MaSiReMa  31.10.2014, 23:33

Frau Holle muß überhaupt nicht anrufen, sie muß den KS noch nicht mal persönlich vorbei bringen oder bringen lassen, es reicht, wenn er per Post geschickt wird und es reicht ebenfalls, wenn der erneute KS am letzten Tag der ersten Krankschreibung vorliegt.

Hallo,

da Frau Holle Montags in Woche 1 für 2 Wochen Krank geschrieben wurde, muß sie sich nach einreichen des KS überhaupt nicht mehr melden. Der HA wird in der Regel nicht eine erneute KS ausstellen, wenn die erste noch gültig ist! ( bis FR. Woche 2 )

Sollte eine erneute KS erfolgen und diese bis Freitag in der Firma vorliegen, so braucht Frau Holle keinen zusätzlichen Anruf zu tätigen. Frage vom AG über ihre Krankheit muß sie ebenfalls nicht beantworten.

LG