Abmahnung erhalten obwohl Krank geschrieben ist das gerecht?

21 Antworten

3 tage, also montag, dienstag, mittwoch. heute ist donnerstag, frist verpasst.

außerdem schickt man den attest gleich weg. sprich montag wegschicken, spätestens mittwoch dort. noch besser: gleich montags vorbeibringen oder vorbeibringen lassen. es ist nicht aufgabe der firma dich zu fragen, wie lange du krankgeschrieben bist. es ist deine pflicht ihnen das mit zu teilen.

ich denke, du hast da einiges versäumt. daher ist eine abmahnung völlig gerechtfertigt, wenn auch meines erachtens übertrieben.

Fristen müssen zwischen AN und AG vertraglich vereinbart sein, sonst gilt:

AU Bescheinigungen müssen am ersten Tag der K.-meldung im UN vorliegen !

@Doctores2

AU Bescheinigungen müssen am ersten Tag der K.-meldung im UN vorliegen !

Meiner Meinung nach ist das nicht immer machbar und erforderlich.

Wie soll das gehen, wenn der Betrieb über eine Stunde entfernt liegt und man nicht in der Lage ist mit dem Auto oder Bus zu fahren.

@Doctores2

nicht ganz. die bescheinigung muß spätestens am 3. tag da sein, sofern der arbeitgeber vorher nicht festgesetzt hat, daß die bescheinigung am ersten tag da zu sein hat, bundesarbeitsgericht 2012. der anruf daß man krank ist muß am ersten tag erfolgen.

@Luardess

Danke Luardess - genauso habe ich das auch gehört. Nach dem, was hier alle geschrieben haben, habe ich schon an meinem Verstand, meinen Augen und Ohren gezweifelt.

@Yentl51

du brauchst nicht an dir zu zweifeln. daß die krankmeldung bis zum 3. tag abgegeben werden muß und der arbeitgeber vorher festsetzen muß, wenn er sie am 1. tag haben möchte, kann man zu hauf im inet nachlesen. daher versteh ich andere beiträge hier auch nicht, die besagen, daß die krankmeldung gesetzlich am 1. tag beim arbeitgeber zu sein hat. wie schon jemand anderes geschrieben hat, ist dies das neuste gerichtsurteil, was man auf einigen seiten nachlesen kann, wenn man sich die mühe macht. aber ich habe das gefühl, daß viele leute einfach nur ne antwort schreiben, ohne vorher nochmal im inet nach zu schauen.

@Luardess

Es ist schon viel dazu geredet worden, dass ändert aber auch nichts daran, dass Deine Aussage, es gäbe ein Urteil, dass die AU-Bescheinigung schon am 1. Tag beim Arbeitgeber vorgelegt werden müsse, Unsinn ist.

Das fragliche Urteil des Bundesarbeitgerichtes stellte fest, dass in einem konkreten Fall der Arbeitgeber das Recht hatte, abweichend von der sonstigen Praxis in seinem Betrieb (Rundfunkanstalt), eine AU-Bescheinigung schon für den 1. Tag der Erkrankiugn zu verlangen; das hieß aber nicht, dass die Bescheinigung schon am ersten Tag bei ihm vorgelegt werden müsse.

Unabhängig davon gilt natürlich, dass der Arbeitgeber unverzüglich über das Fehlen wegen einer Erkrankung informiert werden muss.

Du bist dafür verantwortlich, dass die Krankmeldung innerhalb von drei Werktagen in der Firma ist. Heute ist Donnerstag, also der vierte Werktag nach Erkrankung (jawohl der erste Tag wird mitgezählt!). Egal, wie viele Angestellte die Frima hat, deine Aufgaben hast du zu erledigen, nicht die anderen. Verhalte dich in Zukunft so, wie es erwartet wird, dann ist eine Abmahnung nichts Schlimmes.

Fristen müssen zwischen AN und AG vertraglich vereinbart sein, sonst gilt:

AU Bescheinigungen müssen am ersten Tag der K.-meldung im UN vorliegen !

@Doctores2

Es hat sich gerade erst im Gesetz geändert, dass ein AG darauf bestehen kann, bereits am 1. Tag die Bescheinigung zu bekommen. Er muss das dann aber sagen, ansonsten gilt nach wie vor, die Dreitagesfrist, wie es bislang üblich war. Schließlich ist man nicht bei jeder Krankheit in der Lage, sofort zum Arzt zu gehen und dann auch noch zum Briefkasten.

@Doctores2

Da gebi91 von drei Tagen schreibt, gehe ich davon aus, dass in ihrer / seiner Firma eine Drei-Tage-Regelung gilt.

@Schuhu

und bitte beachten: Entweder ab dem 1. oder 3. Tag vorliegen, nicht am, die Postlaufzeit sollte man mind. haben.

@Doctores2

"AU Bescheinigungen müssen am ersten Tag der K.-meldung im UN vorliegen !"

Das ist falsch (um nicht zu sagen: Quatsch)!

Im übrigen: Wie soll das denn überhaupt gehen? Wenn ich z.B. ab heute krankgeschrieben bin, kann die AU-Bescheinigung nicht schon heute beim Arbeitgeber vorliegen!

@Yentl51

@Brille99:

Es wurde kein Gesetz geändert - und es ist wieder einmal die Verwirrung um die Formulierungen "am" ersten und "für den/ab dem" ersten Tag!

Lediglich das Bundesarbeitsgericht hat vor einigen Wochen in einem bestimmten Fall (es ging um Diskriminierung) festgestellt, dass ein Arbeitgeber - abweichend von der sonst in seinem Betrieb üblichen Praxis - für eine bestimmte Arbeitnehmerin eine AU-Bescheinigung auch schon "ab dem/für den" ersten Krankheitstag verlangen darf; das heißt aber nicht, dass diese Bescheinigung schon "am" ersten Tag beim Arbeitgeber vorliegen muss (was ja auch kaum möglich ist).

@Familiengerd

Das wurde aber in den Medien vollkommen anders dargestellt. Da wurde es genauso formuliert, wie ich es geschrieben habe,nämlich dass der Arbeitgeber verlangen kann, dass ihm bereits am 1. Tag der Krankheit die AU-Bescheinigung vorglegt wird. Es wurde dann nämlich auch noch gesagt, dass man die Bescheinigung auch per Kurier oder durch Angehörige überbringen lassen kann.

@Familiengerd

Bislang galt, 3. Tag. Dann wurde die Geschichte anhand eines Fall vor einigen Monaten öffentlich gemacht. In den Medien wurde berichtet, dass der AG bereits das Vorlegen am 1. Krankheitstag verlangen kann. Per Post geht das dann nicht, aber durch Kurier. Die Kosten dafür muss der AG tragen. Weiterhin sei es in den meisten Fällen möglich, die Bescheinigung per mail, Fax oder Angehörige/Bekannte beizubringen, selbst Arztpraxen könnten die Bescheinigungen direkt zum AG faxen. Auch wenn hier zu meiner großen Verwunderung viele sagen, das Gesetz wurde nicht geändert und das sei alles Quatsch - genauso habe ich das im Fernsehen gesehen und im Radio gehört. Wenn alles beim alten geblieben wäre, nämlich der 3. Tag, wäre das ganze ja nicht diskutiert und neu festgelegt worden. Ich kalkuliere immer mit ein, dass ich mich irre, aber diese Berichte liefen nicht in Soaps oder anderen dämlichen Sendungen.

@Yentl51

Ich gehe - zu 100 % - von einem Missverständnis aus; solche Regelungen (wie beschrieben) wären völlig überzogen und unrealistisch.

Die Bestimmung bezüglich des ersten Tages bezieht sich nur darauf, dass der Arbeitgeber verlangen kann, dass die Krankheit schon ab dem ersten Tag der Erkrankung attestiert werden muss (und nicht erst ab dem zweiten oder dritten); sie bezieht sich nicht darauf, dass ein Attest schon am ersten Tag dem Arbeitgeber vorliegen müsse!

ja eben das ist es ja ich habe erst die Ausbildung angefangen und weiss ja nicht genau wie man das regelt also mit der Krankmeldung ich weiss klar das ich auch einen Fehler gemacht habe und weiss das ja beim nächsten mal jetzt. Wie gesagt ich finde nur echt die reaktion meines Arbeitgebers sehr heftig mir kommt es einfach so vor als würden die mich jetzt loswerden wollen

bitte deinen arbeitgeber um ein gespräch, entschudlige dich für deinen fehler und sage ihm, daß du es für die zukunft besser weißt. sag ihm auch, daß du eine abmahnung heftig findest und frag ihn nach der begründung :-)

@Luardess

Ja, so würde ich es auch machen.

Erst ruft man an, dass man krank ist, hast du ja gemacht. Dann geht man zum Arzt und holt sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die man dann innerhalb von 3 Tagen seit Ausbruch der Krankheit beimi Arbeitgeber sein muss. Dann ruft man nochmals an und sagt bescheid, bis wann man krank ist, das hast Du wohl nicht gemacht. Eine Abmahnung halte ich dennoch für überzogen. Ruf im Betrieb an und mache Deinen Vorgesetzten darauf aufmerksam, dass Du doch angerufen hast und sag, wann Du wieder kommst. Und - geh nicht ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hin, dann ist die Abmahnung nämlich berechtigt. Wenn dort einfach nur nicht weitergegeben wurde, dass Du angerufen hast, bestehe darauf, dass die Abmahnung schriftlich zurück genommen wird. Übrigens - Dein Arbeitgeber und Deine Kollegen nicht nicht dazu verpflichtet, bei Dir anzurufen und zu fragen, wann Du wieder kommst.

Nein, verpflichtet sind sie dazu nicht. Aber bei einem Azubi würde ich es trotzdem tun. Wir sind alle nur Menschen.

@Wapiti64

Das mag ja sein, aber hier geht es ja nicht darum, was vernünftig ist, sondern rechtens.

Nein, das ist eine Unverschämtheit und hat, wenn Du dann die dritte Abmahnung bekommst, auch arbeitsrechtliche Konsequenzen. Solltest Du irgendwann die zweite Abmahnung erhalten, setzt Dich bitte mit Deiner Handelskammer in Verbindung und bitte darum, Deine Ausbildung in einem anderen, grösseren, Betrieb fortsetzen zu dürfen.

Sie werden Dich dann fragen, warum, und dann solltest Du die Abmahnungen vorlegen (Kopien natürlich) und das denen erzählen.

Aktuell kannst Du leider nichts machen, einen Betriebsrat gibt es in so einer Klitsche natürlich nicht (erst ab 20 Beschäftigte) und als Azubi sitzt Du eh am kürzeren Hebel.

Darf ich noch erfahren, welchen Beruf Du da gerade erlernen willst?

Das ist doch Unsinn, was Du hier schreibst. Juristisch hat das Bestand. Und zwar auch vor der Handelskammer. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gesetzgebung (Entgeldfortzahlung) absolut korrekt gehandelt. Ich finde es zwar auch übertrieben, aber rechtlich hat der Arbeitgeber korrekt gehandelt. Das Fehlverhalten liegt hier prinzipiell beim Azubi. Daran ändert auch die Konsultation der Handelskammer nichts.

@nachtlicht1978

Ja, nachtlicht. Ich habe das doch nur für den Fall geschrieben, dass die noch mehr Abmahnungen schreiben. Kann ja auch sein, dass sie nur einen "Warnschuss" abgegeben haben und nach einer Entschuldigung die Abmahnung zurückziehen...

@Wapiti64

Das ist natürlich eine Möglichkeit. Deswege habe ich auch direkt gefragt, ob es vielleicht schon vorangegangene Missstände gegeben hat. Möglicherweise ist der Ausbildungsbetrieb mit den bisherigen Leistungen nicht zufrieden, oder aber dieser Vorfall ist keine Einzelfall gewesen. Der Ersteller schreibt auch, er sei noch unerfahren. Allerdings starten Ausbildungen doch meist im August oder September, oder? SO neu ist das Arbeitsverhältnis also nicht. "Nachtigall, ick hör Dir trapsen".... :-)

@nachtlicht1978

Es gibt aber auch Arbeitgeber, die sofort voll drauf hauen, wenn irgendwas ist, und Fragesteller schreibt ja auch, er war noch nie krank... Gelle?

@Wapiti64

...und da ja alle Fragensteller immer die Wahrheit sagen wird schon stimmen..... ;-)