2 Abmahnungen gleichzeitig wegen der selben Sache - weiß jemand Rat?

10 Antworten

Hallo Kobold,

alles was hier besprochen wird, kann in der Realität nachher anders aussehen und von einem Richter gekippt werden.

Meiner Auffassung nach, sind die beiden Abmahnungen rechtens. Wenn deine AU bis zum Tag X ausgestellt ist, dann bist du danach im Betrieblichen Sinne wieder Arbeitsfähig und hast deinen Dienst an zu treten.
Wenn du nicht zum Dienst antreten kannst, hast du dies deinem AG einem "angemessenen" Zeitraum VOR deines Dienstbeginnes mit zu teilen.

Auch das du 2 Abmahnungen erhalten hast, ist korrekt. Du solltest jetzt  auf der Hut sein. Je nach Formulierung der Abmahnungen, kann es bei weiteren Verstößen zur Kündigung kommen.

Im übrigen bin ich auch der Meinung das du hier zurecht abgemahnt wurdest. Ich halte es für logisch, das man im Betrieb bescheid gibt das man AU ist und noch mal zum Arzt muss und nicht einfach dort hin geht und sich danach meldet.

Ähmm.. Du schreibst immer nur, Du bist am.. zum Arzt gegangen und hast die Au dann abgegeben. Du weist aber schon, dass Du nicht nur die AU passend abzugeben hast, sondern Dich auch frühzeitig, d.h. vor Dienstbeginn bei Deinem Vorgesetzen melden musst "Chef, ich bin krank, ich muss zum Arzt"?

Und eine SMS reicht da nicht.. vor allem nicht erst auf seine Nachfrage.

das wäre ggf. 2x der gkleiche dumme Fhler (dumm, weil Kleiningkeit).

So weit ich weiss, muss zwischen 2 Abhamhnungen eine gewisse Zeit liegen. Dann könnte es sein, dass die 2. nicht gilt.

Aber Du weisst, was jetzt Sache ist.. Du hast scheinbar (wenn Sachverhalt so wie ich schrieb) 2x nen Bock geschossen, klar macht das nen Chef nicht happy.


Abmahnung 1 ist also gerechtfertigt, Abmahnung 2 m.E. zu früh- Du hattest ja keine Gelegenheit, nach der 1. Abmahnung Dein Verhalten zu bessern.

Warm anziehen solltest Du Dich jetzt vermutlich schon.


Auch trotz Unfall und Folgen hat man sich an die arbeitsrechtlichen Regeln zu halten: direkt melden "ich bin krank" und dann Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Nr. 1 scheinst Du immer w egzulassen. Grober Fehler.


Das da eine gewisse Zeit dazwischen sein muss, stimmt nicht.

Wenn jemand zu spät kommt und ne Abmahnung bekomm und am nächsten Tag das selbe wieder, kann er trotzdem abgemahnt werden.

Was aber sein kann, ist das nur eine Abmahnung gültig ist, weil beide zusammen gekommen sind. Da hätte dann eine ausgereicht. Zumindest könnte man das so interpretieren.

@Bartstoppel1902

http://anwaltstipps.recht-gehabt.de/arbeitsrecht/die-wirksame-abmahnung.php

Wird eine Abmahnung ausgesprochen, soll der Arbeitnehmer die Möglichkeit
erhalten, sich auf sein Fehlverhalten zu besinnen und gegebenenfalls
sogar rechtlichen Rat einzuholen. Daher muss zwischen zwei Abmahnungen
bzw. einer Abmahnung und anschließenden Kündigung wegen des gleichen
pflichtwidrigen Verhaltens eine gewisse Zeitspanne liegen, die man
allerdings kaum festlegen kann. Eine Woche wäre wohl regelmäßig
ausreichend.

Das ist zu komplex,um es hier vernünftig abhandeln zu können.TiP:per SMS und anderer technischer Mittel kommuniziere niemals mit einem Arbeitgeber!"Es kann von Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflicht gehen,bis dahin ,dich los werden zu wollen.Bitte gehe umgehend zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.Nicht zögern! Liebe Grüße

1. Wenn Du Dich krank fühlst, musst Du möglichst vor dem Arbeitsbeginn dem Arbeitsgeber Bescheid sagen. Nach Rechtssprechung ist z. B. ein E-Mail, der am Sonntag abgeschickt wurde, völlig ausreichend. Besser ist jedoch ein persönlicher Telefonat am Arbeitstag vor dem Dienstbeginn. Danach gehst Du zum Arzt und lässt die AU ausstellen. In Normalfall musst Du die AU innerhalb der ersten 3 Tage abgesendet haben, es gibt aber auch Regelungen, wo Du die AU sofort dem Arbeitgeber überstellen musst. Das ist je nach Betrieb unterschiedlich. Du darfst natürlich nur innerhalb in der AU-Zeitraum arbeitsunfähig sein.

2. Fühlst du dich noch nicht bereit, musst Du so früh wie möglich den Arbeitsgeber Bescheid sagen. Danach gehst Du ebenfalls sofort zum Arzt und lässt die Folgebescheinigung ausstellen, diese musst Du ebenfalls sofort dem Arbeitsgeber überstellen.

Die Mahnungen sind in beiden Fällen rechtens.

Merke: Zuerst den Chef sofort sagen, dann der Arzt. Ist eigentlich schon logisch, oder? Schließlich muss der Chef schnell eine Stellvertretung bzw. ein Ersatz finden. Der Arztbesuch ist nicht unbedingt so eilig.

Da dein Chef 3 Abmahnungen brauch,um dir zu kuendigen,schlaegt er gleich doppelt zu.Du solltest also schnellstmoeglich zu einem Anwalt fuer Arbeitsrecht gehen um zu klaeren,ob und wennja,welche Abmahnung rechtens ist.Die2.Abmahnung ist warscheinlich nicht zutreffend. Lies mal das:  

Im Arbeitsrecht versteht man unter einer Abmahnung eine Beanstandung der

Leistung des Arbeitnehmers mit gleichzeitiger Androhung der Kündigung

für den Fall der Wiederholung. Dem Arbeitnehmer soll das Fehlverhalten

klar gemacht und ihm so auch die Gelegenheit zur "Besserung" gegeben

werden. Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Dienstverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ("fristlose Kündigung") nur aus "wichtigem Grund" gekündigt werden.

LG  gadus

Wenn du schon mit Paragraphen kommst, solltest du eigentlich wissen das die ominösen 3 Abmahnungen Humbug sind. Unter umständen kann man auch schon nach einer Abmahnung, beim zweiten Fehlverhalten kündigen. Pauschalisieren kann man das nicht, gilt für beide Richtungen.

Es kann aber sein das beide Abmahnungen oder eine vor Gericht keinen Bestand hätten, da diese zusammen geschrieben worden. Rechtens wäre es nur gewesen wenn diese unabhängig voneinander austgestellt worden wären. Also hätte der AG hier beide Sachbestände in einer Abmahnung zusammenfassen müssen.

@Bartstoppel1902

Ich denk wie Du,habe einfach zum Gespräch mit einem Arbeitsrechtler geraten.