Arbeitsauftrag vergessen - Worst case?
Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall: Ein Arbeitnehmer bekommt einen Arbeitsauftrag, der bis zu Tag X fertiggestellt werden muss. Aufgrund diverser weiterer Anfragen, hat der Arbeitnehmer den Arbeitsauftrag jedoch schlichtweg vergessen.
Nun habe ich gelesen, dass man eine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung bekommen kann. Ebenfalls habe ich jedoch gelesen, dass Arbeitsverweigerung eben genau das ist, was das Wort schon aussagt. Nämlich die aktive Verweigerung von vertraglich vereinbarter Arbeit.
Wenn die Arbeit aber nun nicht aktiv verweigert wurde, sondern blöderweise einfach "untergegangen" ist, zählt dass dann auch als Kündigungsgrund? Oder kommt es darauf an, welche Folgen das (pünktliche) nicht-bearbeiten des Auftrags für das Unternehmen hat?
Danke schonmal für eure Antworten.
4 Antworten
Wenn vertraglich ein festgesetzter Termin oder so vereinbart ist und dieser nicht eingehalten oder in beidseitiger Absprache ausgeweitet wird kommt es zu Vertragsbruch. Kündigung ist dann möglich aber nicht immer der Fall
Okay, danke für die Antwort. Wie schaut es aus, wenn der Arbeitsauftrag nicht im Vertrag steht? Wenn der Arbeitnehmer also bspw. nur eine Mail bekommen hat in der sinngemäß steht: "Bis zum Tag X muss folgendes erledigt sein: Thema 1, Thema 2, Thema 3"
Wenn überhaupt kommt zunächst eine Abmahnung.
Und eine Verweigerung sehe ich hier nicht.
Zuerst muss er wohl schriftlich Abgemahnt werden, bei einer Wiederholung des Vertragsvergehens, kann er (unter bestimmten Umständen auch fristlos) gekündigt werden.
Ja tut man :-)