Einmaliges Fernhalten vom Arbeitsplatz, was passiert?

7 Antworten

Was passiert, wenn ich anstatt 7 Uhr Dienstbeginn um11-12 anrufe und sage, dass ich verschlafen habe?

Was dann "passiert", kann Dir hier keiner sagen.

Ich kann Dich hier nur informieren, wie sich die Sache rechtlich verhält:

Du bist nicht zur Arbeit am Samstag verpflichtet, da erstens der Dienstplan vom Arbeitgeber nicht einseitig verändert werden darf (von bestimmten Ausnahmen abgesehen, z.B. tatsächlichen Notfällen), sondern nur mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers, und zweitens eine Arbeitseinteilung mit einem Vorlauf von mindestens 4 Tagen (ohne den Tag der Ankündigung und den der Arbeit) mitgeteilt werden muss - analoge Anwendung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes TzBfG § 12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 3:

Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

Das darf dann auch keine Abmahnung zur Folge haben - und käme sie doch, wäre sie das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht - von einer Kündigung, gar fristlos, ganz zu schweigen.

Ob Du Dich damit gegen Deinen Arbeitgeber durchsetzen kannst oder willst, kann ich nicht beurteilen - "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...

Ansonsten:

Du schreibst "Ich habe Mitte des Jahres mal eine Abmahnung für unentschuldigtes Fehlen bekomme, da meine Krankmeldung auf dem Postweg verschwunden ist, allerdings wurde diese nachgereicht." Du hast aber nicht unentschuldigt gefehlt, wenn Du Dich bei Beginn der Erkrankung bei Deinem Arbeitgeber abgemeldet hast. Die Abmahnung konnte dann nur ausgesprochen werden wegen verspäteter Abgabe der Bescheinigung.

Auch wenn diese Abmahnung vom Arbeitgeber nicht zurückgenommen wurde, hätte sie mit einer Abmahnung jetzt (sollte es denn - unberechtigt - eine geben) nichts zu tun. Mit der Rücknahme hast Du übrigens Glück gehabt; auch wenn die Bescheinigung tatsächlich auf dem Postweg verloren gegangen sein sollte: die Verantwortung für die rechtzeitige Übermittlung liegt trotzdem beim Arbeitnehmer (das Argument des Betriebsrats - "da mich ja keine Schuld getroffen hat" - ist zwar "menschlich" verständlich, rechtlich aber unzutreffend).

Ist es deine Schuld das sich kurzfristig der Dienstplan geändert hat? Wenn im Vertrag feste Zeiten drin stehen und nichts von kurzfristiger Änderungen dann dürfen die das nicht. Wo würden wir hinkommen wenn Chefs ständig dienstpläne kurzfristig ändern. Du hast ja auch noch ein Privatleben, wenn du verplant bist dann ist das deren schuld, die können nicht verlangen das du springst!

Das ist leider bei uns Gang und gebe.

@Opel1993

Trotzdem, das geht garnicht. Du kannst doch nicht dein Privatleben nach der Arbeit richten.

Du wurdest bereits einschlägig abgemahnt.

In dem Fall würde ich von der Aktion dringend abraten, denn zumindest eine weitere Abmahnung wäre dir da ziemlich sicher.

Die Abmahnung wurde zurückgezogen. Laut Betriebsrat da mich ja keine Schuld getroffen hat

@Opel1993

Das ändert nichts daran, dass dein Vorhaben im Grunde "Arbeitsverweigerung" und damit ein fristloser Kündigungsgrund ist.

Die Abmahnung wurde zwar zurück gezogen. Aber im Beobachtungsradar hat dich dein AG auf jeden Fall.

@Opel1993

Rede mal mit dem Betriebsrat den Das geht nicht das man schnell mal eben den Dienstplan Ändert und das dauernd ! Und erst recht nicht zu solchen Zeiten wo viele dan zu ihrer Familie fahren die zb auch weit weg sind!

Frage deinen Betriebsrat was Passieren würde wen du dein Handy ausschaltes wen du nicht arbeiten musst und dan der plan ohne dich zu erreichen geändert wird !

Du wurdest bereits einschlägig abgemahnt.

Das ist schlicht und einfach falsch.

Eine Abmahnung wegen verspäteter Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat nicht mit der hier drohenden Abmahnung zu tun, die im Übrigen völlig unberechtigt wäre, wenn der Fragesteller am Samstag nicht zur Arbeit erscheint!

Das ändert nichts daran, dass dein Vorhaben im Grunde "Arbeitsverweigerung" und damit ein fristloser Kündigungsgrund ist.

Auch das hier hier einfach falsch!

Der Fragesteller ist nicht zur Arbeit am Samstag verpflichtet, da erstens der Dienstplan vom Arbeitgeber nicht einseitig verändert werden darf, sondern nur mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers, und zweitens eine Arbeitseinteilung mit einem Vorlauf von mindestens 4 Tagen (ohne den Tag der Ankündigung und den der Arbeit) mitgeteilt werden muss - analoge Anwendung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes TzBfG § 12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 3.

Was ist betriebsüblich, wann Du bei Arbeitsunfähigkeit anzurufen hast.

Halbe Stunde vor Dienstbeginn. Allerdings müsste ich dann zum Notdienst um eine Krankmeldung zu bekommen. Aber ich bin ja nicht Krank

@Opel1993

116 117 , ärztliche Bereitschaft (bitte nicht Krankenhaus).. natürlich bist Du krank, hast Du nicht was falsches gegessen und voll Flitzekagge?

Wieso rufst du da nicht an, um das ganze zu klären? Du hast es ja hier verständlich erklärt, der Arbeitgeber sollte es auch verstehen