Plötzlich nennt sich probearbeiten einfühlungsverhältnis?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Probearbeiten und "Einfühlungsverhältnis" sind zwei unterschiedliche Dinge. Hoffentlich hast du das nicht unterschrieben, denn beim Einfühlungsverhältnis braucht dich der AG nicht mal für deine Arbeit bezahlen. Wahrscheinlich hat er nur einen gesucht, der eine Woche umsonst für ihn ackert. Lies mal hier: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/einfuehlungsverhaeltnis_idesk_PI10413_HI9362129.html

doch leider. dachte im ersten Moment das wäre das selbe. kann mir das Arbeitsamt dafür an das Bein pinkeln?

@Jsmnr25y

Das weiß ich nicht. Aber da solltest du so schnell wie möglich hin gehen und denen das mitteilen.

Hoffentlich hast du das nicht unterschrieben

Das spielt keine Rolle.

Wenn der Fragesteller tatsächlich Arbeitsleistung erbracht hat und dabei den Weisungen des Arbeitgebers unterlegen war, ist diese Arbeit zu bezahlen - auch wenn sie im Vertrag missbräuchlich als entgeltfreies "Einfühlungsverhältnis" deklariert war.

Es kommt also nicht darauf an, als was dieses Verhältnis im Vertrag bezeichnet wurde, sondern alleine darauf, wie die rechtliche Situation tatsächlich ist!

Nur kann man dann auch annehmen, dass es mit einem Arbeitsverhältnis nichts wird: aber wer würde das dann auch schon wollen bei einem Arbeitgeber, der mit solchen Methoden arbeitet.

@Familiengerd

Wir sind uns sicher einig, dass der Arbeitgeber eine linke Bazille ist, der sich um den Lohn für diese Woche drücken will.

Betrachten wir mal die aktuellen Fakten:

Der AG hat von Beginn an einen unterschrieben Einfühlungsvertrag. Dass dieser im nachhinein zustande kam, kann der AN vermutlich nicht beweisen.

Selbst wenn der AN irgendwelche Arbeitsleistung erbracht hat und Kollegen das bezeugen könnten, wird wohl kaum einer sich trauen, gegen den eigenen AG auszusagen. Findet sich doch noch ein Zeuge, wird der AG behaupten, dass er dem AN keine Arbeit angeschafft hat und der AN wohl aus Langeweile irgend etwas ohne sein Wissen gemacht hat.

@Familiengerd, Du siehst, Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedliche Schuhe !

@Lumpazi77

Selbst wenn der AN irgendwelche Arbeitsleistung erbracht hat und Kollegen das bezeugen könnten [usw.]

Wenn es deswegen tatsächlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, wäre dem Gericht alleine schon die konkrete Beschreibung eines Tagesablaufs Beweis genug für die Annahme der Erbringung einer konkreten Arbeitsleistung, damit eines Probearbeitsverhältnisses mit Vergütungspflicht.

Aber darüber müssen wir nicht weiter spekulieren.

Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedliche Schuhe !

Es ist ja nicht so, dass mir das nicht vollkommen bewusst wäre!

Das ist der von mir wohl meistbenutzte Satz nach der Beschreibung der rein rechtlichen Situation bei der Beantwortung einer entsprechenden Frage.

Hoffentlich hast Du den Wisch nicht unterschrieben ? Wenn doch, sende ihn sofort an die Arge und schildere den Vorfall.

Warum?

@Jsmnr25y

machs ganz einfach und wenn Du nachdenkst, kommst Du auch auf das "warum"

Hoffentlich hast Du den Wisch nicht unterschrieben ?

Das spielt keine Rolle.

Wenn der Fragesteller tatsächlich Arbeitsleistung erbracht hat und dabei den Weisungen des Arbeitgebers unterlegen war, ist diese Arbeit zu bezahlen - auch wenn sie im Vertrag missbräuchlich als entgeltfreies "Einfühlungsverhältnis" deklariert war.

Es kommt also nicht darauf an, als was dieses Verhältnis im Vertrag bezeichnet wurde, sondern alleine darauf, wie die rechtliche Situation tatsächlich ist!

Nur kann man dann auch annehmen, dass es mit einem Arbeitsverhältnis nichts wird: aber wer würde das dann auch schon wollen bei einem Arbeitgeber, der mit solchen Methoden arbeitet.

Aber Dein Rat, die Arge über diese dubiosen Methoden des Arbeitgebers zu informieren, ist unbedingt zu beherzigen!

@Familiengerd

Rein rechtlich ist das schon richtig, allerdings dürfte es schwierig werden, das zu beweisen.

@Lumpazi77

Der Nachweis, dass tatsächlich Arbeitsleistung erbracht und nach Anweisung des Arbeitgebers gearbeitet wurde, ist sicher nicht schwierig zu erbringen, wenn man davon ausgeht, dass es für die Tatsache des "Arbeitens" Zeugen gibt und der Fragesteller den Ablauf eines Arbeitstages schlicht und einfach beschreiben kann.

@Familiengerd

Wir sind uns sicher einig, dass der Arbeitgeber eine linke Bazille ist, der sich um den Lohn für diese Woche drücken will.

Betrachten wir mal die aktuellen Fakten:

Der AG hat von Beginn an einen unterschrieben Einfühlungsvertrag. Dass dieser im nachhinein zustande kam, kann der AN vermutlich nicht beweisen.

Selbst wenn der AN irgendwelche Arbeitsleistung erbracht hat und Kollegen das bezeugen könnten, wird wohl kaum einer sich trauen, gegen den eigenen AG auszusagen. Findet sich doch noch ein Zeuge, wird der AG behaupten, dass er dem AN keine Arbeit angeschafft hat und der AN wohl aus Langeweile irgend etwas ohne sein Wissen gemacht hat.

@Familiengerd, Du siehst, Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedliche Schuhe !