An wen die Kündigung für den Arbeitsvertrag richten?

4 Antworten

Du liegst richtig, wenn Du die Kündigung an die Abteilung (Person) richtest, die Deinen Arbeitsvertrag auch unterschrieben hat. Denn diese Abteilung bzw. Person ist ja berechtigt, Arbeitsverträge ausstellen zu dürfen. Also ist diese Abteilung auch für Kündigungen zuständig.

schreibe einfach zwei Kündigungen: Für Werksleiter und Personalchefin. Der Werksleiter kann somit die Kündigungen auch gleich schriftlich bestätigen.

Es reicht, wenn die schriftliche Kündigung fristgerecht in den Machtbereich der Firma kommt. Ist dein direkter Vorgesetzter am besten greifbar, kannst du ihm die Kündigung auch aushändigen und dir auf der Kopie bestätigen lassen.

Personalabteilung, und dann "Sehr geehrte Damen und Herren", dann machst du sicher nichts falsch, und keiner kann bei der Kündigung noch fordern, dass du dich informieren musst..