Kann ein Lehring nach der Probezeit wegen zu vielen Fehltagen gekündigt werden?

12 Antworten

Disclamier: Ich bin kein Jurist. Dies ist keine rechtsberatung. Ich gebe hier leglich das weiter, wie ich es gelernt habe.

So einfach ist das nicht.

Maßgeblich hierfür ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 22 Kündigung

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1.

aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2.

von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

Was unter erstes fällt, lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten, sowas geht schnell nach hinten los.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn er mit ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krank ist wird es in der Tat schwer. Bei Zweifeln könnt ihr eich hier an den medizinischen Dienst der Krankenkasse wenden der den Azubi dann mal von einem unabhängigen Arzt untersuchen lässt. Wenn keine Besserung zu erwarten ist, kann sogar die Krankheit ein Grund für eine Kündigung sein.

Nach der Probezeit ist ein Azubi nur in schwerwiegenden Fällen kündbar wie z.B. Diebstahl, unentschuldigte Fehltage. Reine, häufige Krankheit alleine reicht nicht, es sei denn er "schwänzt" mit nachgewiesenen Belegen. Aber was man machen kann: Ihn zurückstufen und verlangen, dass er das 1. Ausbildungsjahr wiederholt.

Wieso 3 Abmahnungen? Da lasst ihr euch aber auch Zeit, würde keine 3 Abmahnungen akzeptieren und hätte schon gekündigt nach der ersten (spätestens zweiten)

Eigentlich darf man jemanden durch sein krankheitsbedingtemls Fehlen nicht einfach kündigen... Zumindest im öffentlichen Dienst darf bis zu einem gewissem Prozentsatz im Jahr "krankgemacht" werden. Ist dies der Fall, tritt eine Empfehlung der Berufseingliederungsmaßnahme o. Ä. auf, die er aber nicht zwingend erfüllen muss. Oder er wird zum Betriebsarzt geschickt und dieser checkt dann, ob er überhault mit etwas anfällig ist.

In Großstätten habe ich in Not leider die Erfahrungen gemacht, dass viele Ärzte(besonders aus t*rkischem Raum) schon im ersten Satz den Patienten fragen wie lange er krankgeschrieben werden will, ohne überhaupt zu schauen etc.

Wie viele Abmahnungen führen zu einer Kündigung?

Die meisten gehen davon aus, dass erst nach der dritten Abmahnung eine Kündigung rechtens ist. Doch eine derartige gesetzliche Festlegung gibt es nicht.

Der persönliche Fall und die jeweilige situative Einschätzung sind hierbei entscheidend. In den meisten Fällen folgt auf die Abmahnung eine Kündigung, wenn das abgemahnte Verhalten wiederholt wird.

Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/abmahnung-kuendigung/

Hiorgs  19.08.2020, 18:51

Leider ist das nicht so einfach. Wir reden von einem Auszubilden. Hier gilt das Berufsbildungsgesetz

Hoppenla  19.08.2020, 18:57
@Hiorgs

Aber wiederholtes Fehlverhalten muss doch auch hier Konsequenzen haben können?

Hiorgs  21.08.2020, 21:17
@Hoppenla

Ja, es muss schwerwiegendes Fehlverhalten vorliegen. Für das er zuvor abgemahnt wurde (außer bei ganz schweren Fehlverhalten wie Diebstahl, hier kann ab bekannt werden innerhalb von 2 Wochen eine Fristlose Kündigung in Schriftform erfolgen) . Hier kann ich nur empfehlen einen Anwalt einzuschalten , damit das ding reibungslos über die Bühne geht. Dem schreiben des Fragestellenden nehme ich an, dass der Azubi sehr gut über seine Rechte informiert ist.