Er 17, Sie 20, fast 21, wie ist die Gesetzeslage? (Beziehung)

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Das ist völlig egal.

Es ist absolut legal, solange kein Zwang oder Geld im Spiel ist.

Nur dann würde eine Straftat vorliegen (§182 StGB).

Grundsätzlich strafbar ist sex nur wenn jemand unter 14 beteiligt ist (§176 StGB).

Über 14 gibts dann nur noch den §182 StGB. Und da braucht es eben Zwang oder bezahlung. Einen Sonderfall gibts noch, aber der spielt hier keine Rolle.

Da er älter als 16 Jahre ist, kann die Partnerin so alt sein, wie er es mag, es spielt also keine Rolle, ob sie 20, 21, 30 oder gar 40 ist.

Etwas anderes wäre es, wenn sie in einem Abhängigkeitsverhältnis wären - sie also zum Beispiel die Lehrerin von ihm wäre.

So wie du es allerings schilderst, ist die Beziehung so wie sie ist in Ordnung - zumindest gesetzlich, wie die Familien oder Freunde darüber denken, sollte die Beiden nicht interessieren.

Das ist legitim. Problematisch wäre es nur, wenn die eine Person unter 14 wäre und die andere Person volljährig.

Völlig okay. Die Sachen die hier noch strafbar sind, sind es mit 18 auch. (Vergewaltung, Nötigung, Ausnutzung einer Notlage etc.) Probleme gibt es nur wenn 1 Partner unter 14 ist.

Der einzige bestehende Unterschied ist: Bei einem 17 Jährigen dürfen die Eltern stellvertretend Anzeige stellen (auch wenn der 17 Jährige nicht der Meinung ist, dass diese gerechtfertigt ist) ein 18 Jähriger muss das allein tun bzw. da dürfen es die Eltern nicht mehr

Da sie über 14 ist spielt hier alles keine Rolle mehr sie Dürfen

jockl  30.09.2010, 08:58

Was denn? :-))