Bundeswehr mit Bewährung ?

8 Antworten

Also jetzt mal konkret:

  • Handelt es sich um eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht, kommt es auf die Höhe bzw. auf die Straftat an: Ging es z.B. um Körperverletzung, Raub o.ä., dürfte es insgesamt eher schlecht aussehen, weil das erhebliche Defizite im für die Einstellung wesentlichen Bereich "Charakterliche Eignung" gibt. Ansonsten könnte es noch Chancen geben.
  • Gleiches gilt für eine Verurteilung von weniger als 1 Jahr Bewährungsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht: Hier dürfte zwar grundsätzlich die Chance auf eine Einstellung sehr gering sein - auch hier kommt es aber auf das Delikt an. Alles, was z.B. auf Neigung zu Gewalttätigkeiten oder erhebliche kriminelle Energie schließen lässt, ist ein absolutes No-Go-Kriterium.
  • Und schließlich: Mit einer Verurteilung zu 1 Jahr oder mehr (egal, ob Bewährung oder nicht) ist man in Deutschland nicht mehr "amtswürdig" und kann somit kein Beamter (oder eben auch Soldat) mehr werden. Damit ist der Zug abgefahren.
  • Mit einer noch laufenden Bewährungsstrafe ist übrigens definitiv keine Einstellung möglich - höchstens eine Bewerbung.

Grundsätzlich muss man aber schon sagen, dass die Chancen in allen Fällen sehr schlecht stehen. Große Hoffnungen solltest du dir keine machen.

Dann hast du wahrscheinlich Pech gehabt. Kann mir nicht vorstellen, dass die Bundeswehr Leute einstellt, die auf B e w ä h r un g (nicht Bewehrung) sind.

Dumm gelaufen, wenn du mit 21 durch deine Bewährungsstrafe dir dein Leben künftig selber erschwert hast.

Oder du machst solange eine Ausbildung, bis deine Bewährungsstrafe vorbei ist und du dir in der Zeit nichts mehr zuschulden lässt.

Bewährungsstrafe bedeutet, dass du dich in der Zeit bewähren musst, also hast du in der Zeit die Chance, was daraus zu machen.

Keiner weiß, ob du deine Chance auch jetzt nutzt oder rückfällig werden könntest.

Ohne Ausbildung als Berufssoldat dürfte nichts werden. Ohne Ausbildung kannst du maximal Soldat auf Zeit werden und dann ist spätestens nach 12 Jahren Schluss für dich.

Du solltest dringend mal mit einem Karriereberater sprechen.

Das wird wahrscheinlich nichts..

Das kommt auf den Status der Bewährungsstrafe an, war es eine Jugendstrafe taucht die im Führungszeugnis nicht auf, die kannst du dann verschweigen. Erfolgte diese nach Erwachsenenstrafrecht hast du 0 Chance.

BW ist Staatsdienst, auch als Beamter oder staatlich Angestellter hast du damit 0 Chancen

Ich wurde mit 17 als Jugendschutzgesetz bestraft.

@Andrejgg

Dann verschweige das, Jugendstrafen dienen der Erziehung und sind kein Akt der Bestrafung, die ist gelöscht