Eltern wollen trotz Kindergeld Geld für die Miete?

7 Antworten

Wenn du ausziehst, steht dir in der Ausbildung eine Beihilfe zu, wenn deine Eltern nicht genug verdienen. Sollten sie genug verdienen, müssen sie dich unterstützen. Wenn du ausziehst, müssen sie dir auch das Kindergeld geben, bzw wird es eh direkt an dich überwiesen.

Eigentlich ist es nichts ungewöhnliches das man etwas abdrücken muß. Sollte es im Rahmen bleiben, ist es noch okay. Also wenn du ca 20% deiner Vergütung abgibst. Allerdings bist du dann Mieter, deine Eltern sollten sich auch nicht mehr alles erlauben dürfen

Krawallbotz  06.02.2021, 09:12
Sollten sie genug verdienen, müssen sie dich unterstützen.

Solange die Eltern der/dem FS Kost und Logis bieten können, MÜSSEN sie keinen Barunterhalt leisten.

Dann ist lediglich das Kindergeld zu übertragen.

Wenn du ausziehst, steht dir das Kindergeld zu- davor nicht.

Was deine Eltern "verlangen" nennt sich umgangssprachlich "Kostgeld". Dies ist zwar nicht gesetzlich festgelegt, aber es ist moralisch angemessen.

Das Kindergeld ist übrigens eine Steuererleichterung für die Eltern und hat nichts damit zu tun, dass das Kindergeld auch nur für die Kinder auszugeben ist.

Überdenke mal Deine Einstellung. Für eine eigene Unterkunft wärst Du bereit zu bezahlen. Für Kost und Logie u.a. bei Deinen Eltern meinst Du reicht das Kindergeld.

herziiilovely 
Fragesteller
 06.02.2021, 09:19

Ich bekomme ungefähr 800 Euro, sie wollen 500 Euro, zudem werde ich seit Jahren geschlagen. Ich denke, meine Einstellung ist normal.

DogDiego  06.02.2021, 11:45
@herziiilovely

Verhandeln. 400€ alles inklusive.

es ist doch selbstverständlich, dass du von deinem ausbildungslohn deine kosten zu hause trägst. das kindergeld alleine reicht da nicht.

ziehst du aus, kannst du kindergeld umleiten lassen, wenn deine eltern nicht mind. unterhalt in höhe des kindergeldes zahlen. ausziehen solltest du dir allerdings leisten können.

Wenn du dann selber Einkommen hast, dann können sie auch entsprechend ein angemessenes Kostgeld von dir verlangen, deine genannten 500 €, wenn du mit 800 € Netto und nicht Brutto meinst und dem bereits bezogenem Kindergeld von derzeit min. 219 €, wären diese 500 € zusätzlich auf jeden Fall nicht angemessen und würde ich persönlich auch nicht zahlen.

Nach deinem offiziellen Auszug steht dir min. dein Kindergeld zu, wenn du nicht min. Unterhalt von deinen Eltern in dieser Höhe bekommst, wenn sie es dir nicht geben möchten, dann stellst du bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit einen Abzweigungsantrag, findest du auch zum ausdrucken im Internet.

Du kannst dann bei einer dualen Erstausbildung auch einen BAB - ( Berufsausbildungsbeihilfe ) Antrag stellen, im Internet findest du einen kostenlosen Rechner, könntest dann ggf. auch noch einen ALG - 2 ( Hartz - lV ) Antrag beim Jobcenter stellen.

Aber da würde dein Kindergeld zu 100 % auf deinen ALG - 2 Bedarf angerechnet und wenn du um die 800 € Netto bekommst, also dann aufs Konto, dann solltest du um die 1000 € Brutto haben, also nach § 11 b SGB - ll einen Freibetrag von 280 € vom Netto abziehen können.

Würdest dann aber angenommen immer noch um die 520 € anrechenbares Erwerbseinkommen und 219 € Kindergeld ( sonstiges Einkommen ) haben, also insgesamt auf angenommen um die 739 € kommen.

Dein ALG - 2 Bedarf würde dann derzeit nach Auszug bei min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegen + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete.

BAB - usw. käme dann entsprechend noch dazu !

herziiilovely 
Fragesteller
 06.02.2021, 12:14

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!:) Ja genau, ich bekomme um die 1000 Euro Brutto.

isomatte  06.02.2021, 12:54
@herziiilovely

Dann wirst du um die 800 € Netto und wahrscheinlich auch keinen Anspruch mehr auf BAB - haben, kannst du dir wie gesagt ja mal durchrechnen lassen, aber dein Kindergeld steht dir dann wie gesagt zu, ob sie wollen oder nicht, entweder zahlen sie dann Unterhalt in dieser Höhe oder es steht dir das Kindergeld zu.

Mit deinem Netto + Kindergeld wirst du dann wahrscheinlich auch keinen Anspruch mehr auf Unterhalt von den Eltern haben, selbst wenn sie dich vor die Tür setzen würden und leistungsfähig wären, also dem Grunde nach Unterhalt an dich zahlen könnten.

Denn nach deinem Auszug stünden dir als Azubi derzeit 860 € an Unterhalt zu, die derzeit 219 € Kindergeld würden darauf zu 100 % angerechnet und deine Nettovergütung bis auf pauschale 100 € Freibetrag im Regelfall auch, du würdest also mit Kindergeld dann immer noch um die 919 € haben und deinen Bedarf selber decken können.

Bitteschön