Abitur abbrechen, bekomme ich weiterhin Kindergeld?

6 Antworten

Das Kindergeld bekommst du bis zu einem Alter von max. 25 Jahre wenn du nichts verdienst oder eine Schwelle (Keine Ahnung, irgendwo zwischen 400-600 Eur Brutto) nicht überschreitest. Das gilt dann für die ersten Jahre der meisten Ausbildungen auch. d.H. Das Kindergeld läuft weiter.

ellaluise  23.09.2013, 09:22

Nein, nicht korrekt.

wenn du im dezember dein abi abbrichst mußt du dich sofort bei der agentur für arbeit als ausbildungssuchend melden , dann bekommst du dein kindergeld weiter.............wenn du dich dort nicht meldest und einfach nur so zu hause bleibst bist du nicht mehr kindergeldberechtigt...........sondern erst wieder wenn du eine ausbildung beginnst..........

Was willst du denn in der Zeit machen, bis du mit der Ausbildung anfängst?

Warum willst du denn nicht weiter zur Schule gehen, bis du mit der Ausbildung beginnst? Dann wird dir das KG auch nicht gestrichen.

Während der Ausbildung bekommst du wieder Kindergeld.

Für über 18jährige ist das Kindergeld an bestimmte Vorausetzungen gebunden.

Da hier so einiges Falsches genannt wurde, weise ich jetzt mal auf das "Kindergeldmerkblatt 2013" (mit google im Internet zu finden) hin.

Ja, Kindergeld kriegst du bis 25, egal was du tust. Eigentlich bekommen es ja deine Eltern und nicht du.

garkeinelust  22.09.2013, 20:16

ABER: Rechtlich steht das Kindergeld dir selber ab 18 zu. Vorrausgesetzt, du hast einen eigenen Haushalt!

superdoggie16 
Fragesteller
 22.09.2013, 20:27
@garkeinelust

Ich habe einen eigenen Haushalt, aber bis auf jeden Fall bis 25? sicher?

XC600  22.09.2013, 20:30
@garkeinelust

@vanida

das kindergeld kriegt er (bzw. seine eltern) bis 18 , egal was er tut............danach ist es an bestimmte bedingungen gebunden............

Alfred06  23.09.2013, 19:12
@garkeinelust

Das Kindergeld wird an das Kind ausgezahlt, wenn es 18 ist, allein lebt und keinen Unterhalt bekommt. Lebt es nicht bei den Eltern und bekommt Unterhalt, wird das Geld an den Elternteil gezahlt, der den höheren Unterhalt leistet. Das Kindergeld kann auch ein Träger von Sozialleistungen bekommen.