abitur jobcenter 19 Heiraten, Ausziehen

8 Antworten

Du solltest wirklich nicht zwei ganz verschiedene Gründe miteinander vermischen. Der erste ist; Du bzw. Deine Eltern leben von Hartz4, das offenbar nicht gezahlt wird, wenn Du nicht mehr zur Wohngemeinschaft gehört. Die Alternative ist; Du findest einen Job - mit der dazugehörigen Krankenversicherung etc. Dannkannst Du die elterliche Wohnung verlassen, aber es dürfte vielleicht noch nicht reichen, daß Du davon leben kannst, dh. umeine Wohnung,Essen,Trinken Strom ,Wasser,Telefon usw. zu finanzieren. Deine Vorstellung ist,- nicht mehr die Eltern , sondern ein Ehemann finanziert Dich.Oder Ihr beide arbeitet und das Kind käme in den Kindergarten. Das sollte auf gar keinen Fall ein Grund zum Heiraten oder Kinderkriegen sein. Anders ist es, Du bist schon schwanger, Du und Dein Partner wollen ohnehin heiraten. Dann würdest Du natürlich bei Deinen Eltern ausziehen wollen. Ob aber das Einkommen für Euch (dann drei) Deines Partners reicht, keine Ahnung. Mit anderen Worten; versuche einen Job zu bekommen,- mach ein paar Rücklagen für Weiterbildung - oder eben Heirat und Kinderwunsch. Aber informiere Dich wirklich realistisch über die Hartz-4-Bedingungen. Das scheint mir am realistischsten zu sein. Und dafür ist das Forum hier nicht geeignet.

Das allein liegt in deiner eigenen Verantwortung. Ob es finanziell möglich ist weiß ich nicht. Da musst du selbst mal alles durchrechnen, was so eine Hochzeit alles kostet, falls du eine Hochzeit möchtest.

Das Jobcenter zahlt unter 25 Jährigen Personen keine eigene Wohnung. Wenn sie heiraten ändert das auch nichts daran. Denn sonst könnte ja jeder U 25 Bezieher der bei seinen Eltern wohnt auf die Idee kommen zu heiraten. Sie können ausziehen aber das Jobcenter zahlt halt für U 25 jährige keine eigene Wohnung. Sie können auch heiraten nur zahlt das Jobcenter dann trotzdem keine eigene Wohnung. Sie können die eigene Wohnung selber bezahlen. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher wiss ich das genau.

Wenn du heiratest, ist dein Ehepartner für deinen Unterhalt zuständig.

Natürlich. Wenn du es dir leisten kannst.