Wem steht das Kindergeld zu...volljährigen Kind oder Eltern ?

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Also Kindergeldanspruch haben grundsätzlich die Eltern!

Du selbst kannst nur einen "Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes" bei der Familienkasse stellen, falls du volljährig bist und für dich selbst sorgst ;-))

13 Wann ist das Kindergeld an eine andere Person oder an eine Behörde auszuzahlen?

Wenn der Berechtigte seinem Kind keinen Unterhalt leistet, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt. Das Kindergeld kann auch an das Kind selbst ausgezahlt werden, wenn es für sich selbst sorgt.

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 35: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

vielen dank 😊 Antwort mit Infos und ohne Urteil, weil ich halt keine Ahnung von dieser Rechtslage habe

Deine Eltern haben recht. Sie bezahlen ja nicht nur Deine Miete, sondern Du brauchst Kleidung, Essen etc. Das sind insgesamt wesentlich mehr als 200 Euro. Deine Eltern bereichern sich nicht an Dir.

Andererseits hast Du Anspruch auf Taschengeld und Du musst lernen mit Geld umzugehen. Zuviel Bevormundung ist nicht gut.

Du solltest darüber auf jeden Fall mit Deinen Eltern sprechen.

Wenn das nicht hilft, gehe zu einer Jugendberatungsstelle, die reden dann ggf. auch mit Deinen Eltern.

es gibt keinen Anspruch auf Taschengeld!

@turnmami

Nein, einen Anspruch gibt es nicht. Trotzdem ist Taschengeld ja sehr sinnvoll und daher ist es sinnvoll, mit den Eltern darüber zu reden. Sehr wahrscheinlich wollen sie ja schon das beste für ihr Kind und bevormunden es eben etwas zu stark. Ein Gespräch kann da sicherlich schon hilfreich sein.

@thomasbuescher

Da stimme ich dir zu. Ich wollte nur klar stellen, dass es eben keinen Anspruch auf Taschengeld gibt

Antragsberechtigt sind die Eltern, an diese wird auch gezahlt. Bei volljährigen bezugsberechtigten Kindern kann die Direktzahlung an diese vereinbart werden.

Wen du nicht unter Vormundschaft stehst dan dürfen deine Eltern dir dein geld nicht verweigern das kindergel ist aber auch dazu da das du versorgt wirst und wen du Medizinsche Notwendieg sachen nicht kaufen kanst wird es zeit deine Eltern zu verklagen undas kindergeld selber abzuzweigen den dan hats du ein Recht darauf !Auch wen du noch nicht Ausgezogen bist was sonst der Normalfall wäre!

Mit 18 haben dir deine Eltern nichts merh vorzuschreiben wen du zbdeine azubi vergütung bekosmt must du davon deine kosten decken auch die medizinischen!

Zb jemand dessen Eltern alg2 bekomen mus sein Mietanteil zahelne sich selber versorgen und auch die sachen für die arbeit selber bezahlen Und wen er versorgt wird auch noch kostegelkd zahlen ! dAs kann dan + -
=0€ im schlimsten falle werden!

Was nicht geht sitd as sie dein Sparbuch einbehalten oder kanst du mit geld nicht umgehen und sie tun es deswegen ?

man kann deine Kommentare mit deinem schlechten Deutsch kaum lesen. Wenn du helfen willst, dann bemühe dich doch bitte mal um weniger Fehler!

zum Sparbuch meine geldprobleme habe ich mittlerweile im Griff seit ich Geld verdiene. sie meinen es ist so gedacht, dass ich mir davon eibe Küche kaufe oder so. Und ich will es auch nicht ausgeben, aber ich will die macht haben, weil sie mal zugegeben haben sich an meinem Geld bedient zu haben

Du meinst echt, dass es mit der halben Miete getan ist? Wenn ihr unter 400.-€ Miete zahlt wohnt ihr wirklich sehr, sehr günstig. Von den 194.-€ Kindergeld finanzieren deine Eltern auch dein Essen, dein Trinken, deinen Stromverbrauch, Anteilig Telefon und Internet und Klamotten.

Das Kindergeld steht deshalb auch in der Tat deinen Eltern zu und nicht dir, solange du bei ihnen wohnst. Diese 194.-€ decken nicht einmal ansatzweise die Kosten, die du verursacht.

Nein Ich meine es nicht ,ich weiß es nicht und deshalb Frage ich ja