Schule abgebrochen familienkasse bescheid sagen?

2 Antworten

Du bist sogar verpflichtet die Familienkasse anzurufen und bescheid zu sagen dass du zur Zeit keiner schulischen Ausbildung nachgehst .Tust du das nicht und beziehst trotzdem weiter Kindergeld  , ist das Betrug welches natürlich rechtliche Folgen nach sich zieht . Da du 19 Jahre alt bist und somit volljährig kannst du die Sache selbst in die Hand nehmen , es sei denn dass einer deiner Eltern Leistungsbezieher ist ? Wer bekommt das Kindergeld denn auf sein Konto ? Welcher Name steht im Kindergeldbescheid ?

Hallo korbkorb,

die Antwort von Menoah solltest du dir gut durchlesen. Weiterhin grundsätzlich: Jede Art von Heimlichtuereien, Unehrlichkeit und Verschweigen - egal ob gegenüber Ämtern oder den Eltern - bringt gewaltige Probleme.

Zum Kindergeld speziell: Da grundsätzlich kaum ein Schüler sofort nach Abschluss die Ausbildung anfängt, wird auf Antrag das Kindergeld weitergezahlt bis 4 Monate, wenn nachgewiesen (!!!) wird, dass die Ausbildung geplant ist.

Deine Eltern erfahren auf jeden Fall etwas, da nicht du, sondern die Eltern den Anspruch auf das Kindergeld haben.

Zum Kindergeld speziell: Da grundsätzlich kaum ein Schüler sofort nach Abschluss die Ausbildung anfängt, wird auf Antrag das Kindergeld weitergezahlt bis 4 Monate, wenn nachgewiesen (!!!) wird, dass die Ausbildung geplant ist.

Ist damit gemeint das mir jetzt das Kindergeld von Juni und juli bezahlt werden es sind nur 2 Monate weil ich erst vor einer woche 19
Geworden bin und ich habe eine sichere ausbildungsplatz dann kann ya nichts passieren ?

@korbkorb

Hallo korbkorb,

Vorsicht! Nicht dir wird das Kindergeld bezahlt, sondern deinen Eltern, und zwar bis zu dem Moment, wo du deine Ausbildung antrittst, also bis in den September. Und die Eltern müssen das beantragen.

Wenn du jetzt die Schule aber abgebrochen hast und deinen Eltern nichts sagst, dann werden die selbstverständlich später (zu spät) das Kindergeld vom Schuljahresende bis zum Beginn der Ausbildung beantragen.

Dazu müssen sie das Abschlusszeugnis als Beleg für die bisherige Ausbildung oder ein ähnliches Dokument vorlegen. Und ab dann platzt die Sache. Die Kindergeldkasse fordert möglicherweise für den nicht belegten Zeitraum Mai bis Schuljahresende das Kindergeld zurück, und du kriegst den größten Krach mit deinen Eltern.

Also zwei Möglichkeiten: Du gehst wieder zur Schule und beißt dich durch, oder du erklärst alles deinen Eltern, und die Eltern beantragen das Kindergeld ab sofort mit der Begründung: Ausbildungsplatzsuche

Rückwirkend wird wohl kaum gezahlt.

@Nadelwald75

Denk noch mal an meinen ersten Satz:
Jede Art von Heimlichtuereien, Unehrlichkeit und Verschweigen - egal ob gegenüber Ämtern oder den Eltern - bringt gewaltige Probleme.