Einstweilige Verfügung gegen meinen Nachbarn
Unser Nachbar betritt trotz Hausverbot unsere Einfahrt, kann ich dagegen eine einstweilige Verfügung beantragen?
3 Antworten
Hallo evamama ,
so einfach geht das nicht.
Eine einstweilige Verfügung kann nur ein Gericht aussprechen.
Das wird es jedoch erst tun, wenn nach § 123 Strafgesetzbuch bereits eine Klage vorliegt, der entweder stattgegeben wurde , oder es im laufenden Verfahren zu Wiederholungen kommt.
Grunsätzlich kann man daher sagen, daß ohne vorherige Anhörung keine einstweilige Verfügung ausgesprochen wird.
Danke wolfmann 74, für deine schnelle Antwort. Die Polizei meinte ich könnte Ihn wohl Anzeigen, aber das würde voraussichtlich eingestellt werden. Das wäre natürlich für meinen "netten" Nachbar wieder eine Freude.
evamama
Das wird es jedoch erst tun, wenn nach § 123 Strafgesetzbuch bereits eine Klage vorliegt
Das ist natürlich Unsinn. Hier besteht ein Unterlassungsanspruch ganz unabhängig von der strafrechtlichen Würdigung. Anspruchsgrundlage ist schlicht § 1004 BGB.
Du kannst Unterlassung verlangen und, wenn sich der Nachbar nicht strafbewehrt zur Unterlassung verpflichtet, auf Unterlassung klagen.
Eine einstweilige Verfügung kommt dagegen nur in Betracht, wenn ein Rechtsschutzbedürfnis an einer vorläufigen Regelung besteht. Dies wäre hier in der Regel nicht der Fall, wenn der Nachbar das Grundstück schon länger als einen Monat unbefugt betritt.
Wenn das Hausverbot bereits ausgesprochen wurde, ist jedes weitere Betreten Hausfriedensbruch und kann angezeigt werden.
Aber der Polizist sagte mir klar und deutlich, das diese Anzeige im Sande verläuft. Das würde unseren Nachbarn natürlich signalisieren, das er tun und lassen kann was er will. Deshalb eine einstweilige Verfügung.