Darf ich die einfahrt 'blockieren'?
Hi, Ich hab eine Interessensfrage die mir nicht ganz klar ist.
Wir haben einen Hof, auf den wir unsere Autos abstellen können und nur über den Hof gelangt man zu den Häusern, den wir mit unserem Nachbarn teilen 50/50. Die einfahrt zum Hof ist 80% auf unserer Seite. Ich weiß für unseren Nachbarn muss die einfahrt zugänglich sein für sein Auto, momentan aber kein Auto mehr vorhanden bei ihm. mein Nachbar bekommt aber oft Besuch der von niemandem erwünscht ist (auch ihm sehr unangenehm, kann aber nicht sagen, soll nicht mehr kommen. Warum auch immer!? Ist mir auch egal ). Meine Frage ist jetzt muss ich für Besuch die einfahrt auch frei halten obwohl dieser auf der Straße parken kann, da ist immer was frei, oder gibt es Da irgendwie was dagegen spricht?
Vertraglich ist nur festgehalten das die einfahrt für den nachbar frei sein muss, damit er mit dem Auto rein raus kann, aber wie gesagt er hat momentan kein Auto.
Gruss
2 Antworten
es ist unwichtig, ob der Nachbar ein Auto hat oder nicht. Wenn er seinen Besuchern gestattet, dort zu parken, so ist seine Angelegenheit.
Du musst auf jeden Fall die Einfahrt frei halten.
Könnte sein, dass der Nachbar Dir über die Polizei den Abschleppdienst bestellt.
Die Kosten sind nicht gerade gering.
Frage das doch den Nachbarn, denn der ist ja der Einzige, der was dagegen haben kann.