Nachbar parkt immer wieder vor Einfahrt?

5 Antworten

Und was sagen denn die Ordnungsbehörden dazu? Vieles kann doch mit Geld, Bußgeld, geordnet werden.

Prüfe eine Rechnung über 150 EUR/Tag oder so Nutzungsgebühr, und die auch durchsetzen.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Zuallererst die Einfahrt korrekt beschildern. Also,,Einfahrt freihalten“ nach DIN-Norm. Ansonsten könnte es Probleme geben,wenn Ihr das O-Amt oder die Bullen holt. Das wäre dann der nächste Schritt.

Eichbaum1963  29.10.2021, 20:23

Wieso sollte es ohne ein Schild Probleme geben??

Dorfrocker  30.10.2021, 08:08
@Eichbaum1963

Weil man sich dann herausreden könnte, daß man nicht wußte,hier nicht stehen zu dürfen. Alles schon vorgekommen. Und jedes Gericht urteilt im Ernstfall anders. Deswegen auf Sicherheit gehen und korrekt beschildern. Und dann alles Weitere.

Eichbaum1963  30.10.2021, 21:43
@Dorfrocker
Weil man sich dann herausreden könnte, daß man nicht wußte,hier nicht stehen zu dürfen. Alles schon vorgekommen. Und jedes Gericht urteilt im Ernstfall anders.

Dann dürften solche Richter, welche dieser Ausrede folgen, aber ein Problem bekommen, denn:

§ 12 StVO, Abs. 3 (Das Parken ist unzulässig) Punkt 3 sagt:

vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

Und derjenige, der das als FE-Inhaber nicht weiß, könnte u. U. auch mal ein Fall für ne MPU sein. *sfg*

Das Beschildern mag evtl. hilfreich sein, ist aber sicher nicht erforderlich. ;)

Dorfrocker  31.10.2021, 08:32
@Eichbaum1963

Tja, das ist eben die Wirklichkeit in D: jedes Gericht urteilt anders…..😉

Eichbaum1963  31.10.2021, 20:44
@Dorfrocker

Was das Fremdparken direkt vor einer Einfahrt betrifft, urteilt sicher nicht jedes Gericht anders, sondern eindeutig - denn kein Richter will sich blamieren. bzw. der Rechtsbeugung strafbar machen. ;)

Denn die StVO ist da eindeutig - da kann kein Richter "anders urteilen".^^

Dorfrocker  31.10.2021, 21:36
@Eichbaum1963

Kommt immer auf den Anwalt an, was der aus der Sache macht……

Eichbaum1963  01.11.2021, 20:25
@Dorfrocker

Eher nicht viel, denn auch er heißt nicht Harry Potter. :D

Ich stell mir gerade vor, wie so ein Anwalt behauptet, das da ein Schild hin muss und der Richter ihm antwortet, ob er (der Anwalt) gerne mal zur MPU möchte... :DD

Dorfrocker  02.11.2021, 14:23
@Eichbaum1963

Naja, das stelle ich mir auch lustig vor. …. Aber mal ein anderes Beispiel: bei uns dürfen die Auto‘s nur so am Straßenrand parken, daß kein Rad auf dem Grünstreifen steht. Ansonsten gibt es Knöllchen. Der Haken an der Sache ist, daß-wenn man so steht- dann keine drei Meter mehr frei bleiben zur anderen Seite. Und die müssen ja wohl frei bleiben. Nun stell‘ Dir mal so einen Fall vor Gericht vor…..

Eichbaum1963  02.11.2021, 21:23
@Dorfrocker

Es sind genau genommen sogar 3,05 m. :D

Das Resultat wäre: in der Straße darf halt niemand mehr mit einem Fahrzeug parken, welches die Breite der Fahrbahn dermaßen einschränkt. ;)

Dorfrocker  08.11.2021, 18:32
@Eichbaum1963

Danke für die Korrektur. Wo genau steht das denn? Interessiert mich mal. Und wenn keiner mehr hier parken darf- das gäbe ein lustiges „Treffen“ mit /in der Verwaltung…😉

Eichbaum1963  08.11.2021, 21:18
@Dorfrocker

Das hängt wohl mit der maximalen Fahrzeugbreite von 2,55 m zusammen. Dazu noch je 0,25 m Sicherheitsabstend zu jeder Seite sind dann die ulkigen 3,05 m.^^

Aber bedenke: die Außenspiegel zählen lt. Zulassungsbescheinigung nicht zur Fahrzeugbreite, lt. StVO aber schon. ;)

Aber wir sind uns doch einig: ohne die mindestens 3 Meter Restfahrbahnbreite einhalten zu können ist Parken dort unzuläsig!

Logisch, denn wer will schon in seinem Haus "gegrillt" werden, nur weil wegen Falschparkern die Feuerwehr nicht rechtzeitig ankommt....

Aber ganz so unrecht hast du auch wieder nicht: denn wer so enge Straßen plant und ausführt, hat den Schuss nicht gehört - und dann abkassieren wollen wenn sie genug Platz machen wolllen und nen bisschen aufm Grün stehen...

Da hat der Kater von meiner Nachbarin sogar mehr Hirn... :DD

nicht Rausfahren lassen, ist Nötigung - Du könntest die Polizei rufen

Also habt ihr auch schon mit ihnen darüber geredet? War bei uns auch so,aber war aus Unwissenheit unserer Nachbarn. Ihr könntet das Ordnungsamt benachrichtigen. Grad wenn es aus Provokation geschieht.

Ordnungsamt verständigen