Einmalige öffentliche Party, brauch ich einen Gewerbeschein?

2 Antworten

wenn es 1mal ist denke nicht aber wenn es oft machst hier

Original geschrieben von feuervogel Also das sind erstmal zwei unterschiedliche Baustellen, die so nix miteinander zu tun haben.

Die Anmeldung der Veranstaltung als solche hat nur die Konsequenz, dass du eine entsprechende Genehmigung dafür kriegst. Eventuell erhältst du daneben noch Auflagen (Sicherheitsleute, Sanitäter, dB-Grenzen, etc.). Das betrifft nur die Veranstaltung für sich. In der Sache solltest du dich auf jeden Fall bei der Gemeinde erkundigen, ob du die Veranstaltung anmelden musst und was du bei der Veranstaltung beachten musst. Was du da an Steuern zahlst, ob du ein Gewerbe hast oder nicht, spielt dafür keine Rolle.

Die Genehmigung für die Veranstaltung, kriegst du in der Regel. Was in einem solchen Fall am ehesten dagegen sprechen kann ist Lärm, der Anwohner stören könnte. Im Regelfall wird aber auch in solchen Fällen eine Genehmigung mit entsprechenden Lärmschutzauflagen erteilt (meistens bestimmte dB-Werte, die ab einer gewissen Uhrzeit nicht mehr überschritten werden dürfen). Aber da erhältst du bei der zuständigen Gemeinde alle entsprechenden Informationen.

Steuertechnisch kommt es erstmal darauf an, in welcher Form du veranstaltest. Alleine? Mit anderen zusammen? Wenn du es alleine machst, dann wäre der Gewinn erstmal ein privates Einkommen, dass du entsprechend über die Einkommensteuer privat versteuerst. Wenn du mit anderen zusammen arbeitest, kommt es darauf an, welche Gesellschaftsform ihr habt. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass da nix speziell passiert ist, entsprechend wärt ihr eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Bei dieser einen Veranstaltung würde diese Gesellschaft automatisch enden, wenn die Veranstaltung gelaufen ist. Der Gewinn bzw. das verbliebene Gesellschaftsvermögen, würde dann (nach Gesetz oder Gesellschaftsvertrag) ausgeschüttet auf die Gesellschafter. Diese Ausschüttung aus der Gesellschaft wäre wiederum privates Einkommen und auch jeweils über die Einkommenssteuer des einzelnen zu versteuern.

Wenn du ein Gewerbe betreibst (egal ob als Einzelunternehmer oder als Personengesellschaft), bist du gewerbesteuerpflichtig. Der Freibetrag liegt hier bei 24.500 EUR. Sobald der Gewerbeertrag das übersteigt, musst du entsprechend Gewerbesteuer zahlen. Die kannst du wiederum auf die Einkommenssteuer anrechnen. Aber das sind dann Details. Dann kommt noch die Umsatzsteuer, die du abführen musst (dafür kannst du auch umgekehrt Vorsteuer abziehen), für den Fall, dass du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmst (dazu s.o.). Neben den Steuerfragen, kommen natürlich noch ein paar andere Verpflichtungen dazu, die du beachten solltest, Buchführung v.a.

Generell sind bei solchen Geschichten die Behörden recht auskunftsfreudig und hilfsbereit. Natürlich schadet es nicht, sich im Vorfeld zu informieren. Aber Details und Konkretes ist wirklich am schnellsten und besten bei den zuständigen Stellen in Erfahrung zu bringen.

Wenn du dafür Eintrittsgeld und Getränkeverkauf planst, brauchst du als erstes eine Schankerlaubnis. Und selbstverständlich musst du diese Einnahmen versteuern.

Bei einer privaten Feier brauchen die Besucher nichts bezahlen.

Ratirat  09.04.2014, 07:15

Nichts an dieser Antwort ist richtig. Eine Schankerlaubnis ist in der Regel nur für den Betrieb einer Gaststätte erforderlich, ob die Überschüsse versteuert werden müssen, hängt von den Umständen ab, und niemand verbietet einen, für eine private Feier einen Kostenbeitrag zu erheben.