Einmalige Nebentätigkeit ohne Gewerbeanmeldung? Unterschiedliche Angaben vom FA

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Keine Nachhaltigkeit; daher keine Gewerbeanmeldung nötig.

Das Finanzamt kennt sich mit Gewerberecht kaum jemals aus, daher sind von denen kaum vernünftige Antworten dazu zu erwarten. Dem FA geht es nur darum, dass (egal ob Gewerbe / freiberufliche Tätigkeit / einmalige Sache) der Gewinn (=Einnahmen - Ausgaben) korrekt ermittelt wird und in die Steuerklärung kommt.

Zu denAusgaben gehören übrigens auch Fahrtkosten und bei über 8h/Tag auch Verpflegungspauschalen.

Die Rechnung von privat darf keine MwSt enthalten oder auseisen. Als Steuernummer kannst Du Die von deiner letzten Einkommensteuererklärung/Steuerbescheid nehmen.

Steuersatz: Wenn Du mal über den gaaaanz dicken daumen von 25% Grenzstuersatz ausgehst (also 2700 * 25 / 100 für die Steuer zurücklegen) dürfte dei "Restüberraschung" nicht mehr groß sein.

dieser neue Arbeitgeber möchte nicht dass ich ein Nebengewerbe habe.

Warum nicht?

Aussage 2: ... in der nächsten Steuererklärung angeben und ein formloses Schreiben ans FA schicken in welchem ich über diese Nebeneinkünfte informiere.

Ermittlung des Gewinns (formloses Blatt mit Einnahmen und Ausgaben und ggf. der Bemaerkung, dass das in 2012 einmalig war) und dann Eintrag des Gewinns in der Anlage S reicht.

@JoWaKu

zu dem Nebengewerbe..der neue Arbeitgeber wäre eine größere Firma und die sieht das nicht so gerne wenn der Arbeitnehmer noch eine ähnliche Arbeit nebenher betreibt. Vielen Dank für deine Antwort. Das hat mir sehr geholfen!

@ridraipr

sieht das nicht so gerne wenn der Arbeitnehmer noch eine ähnliche Arbeit nebenher betreibt.

Ggf. kann man besprechen, was nebenher gemacht wird, und was nicht, damit es nicht zu Konkurrenz kommt. So eine Vereinbarung sollte dann schriftlich fixiert werden.

Deine Tätigkeit ist doch nicht einmalig ! Sie wird über mehrere Monate ausgeübt. Daher ist das Gewerbe beim Gewerbeamt anzumelden. Du solltest dich wegen der Frage der Anmeldung auch nicht beim Finanzamt zu erkundigen. Dazu kann nur das Gewerbeamt kompetent Auskunft geben.

Hallo,

also bei einer einmaligen Nebentätigkeit in geringem Umfang gehst du folgendermaßen vor:

Der Kunde erhält eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer. Die Einnahmen und Ausgaben werden aufgelistet, der Gewinn kann bei der Einkommensteuererklärung in Anlage S (2. Seite unten) eingetragen werden.

Nachzulesen in klicktipps.de unter Eigenes Gewerbe -> Gewerbe, Freiberufler, Angestellter, Nebeneinkünfte in Punkt 5.

Gruß siola

Aussage 1: Eine Rechnung von Privat ist möglich. Ich muss die Einnahmen lediglich bei "sonstige Einkünfte" in der nächsten Steuererklärung angeben. Ich muss nat. ausweisen dass die Rechnung ohne Steuern gestellt wird.    

Deine Aussage 1 ist demnach okay bis auf die Anlage S wie bereits oben von mir geantwortet!

Schönen Abend noch und Gruß siola!

oh weh. - Mein Rat, geh mal in ein Finanzamt. Die haben eine gratis Beratung. In der Regel sind die recht nett und du erledigst dein " Problem " vor Ort und sofort. Alternativ kauf dir WISO ... das Programm fragt alles ab ... Zuletzt gibt es noch Lohnsteuervereine die dir das machen. Alle wollen nur dein BESTES, dein Geld.

Mein Rat: Gehe nicht in ein FA sondern in Dein FA. Die sind dafür dann auch zuständig. Nimm einen Zeugen mit und schreibe Dir den Namen des FA-Mitarbeiters auf. Lasse Dir die Auskunft auch noch schriftlich bestätigen. Sicher ist sicher.