Abfindung gelten bei ALG II als Einkommen. Ist dies nur im ersten Monat nach der Abfindung Sound danach gilt sie als Vermögen?

2 Antworten

Hallo,

es kommt auf die Höhe der Abfindung an. Handelt es sich jetzt um eine Abfindung, die deinen Leistungsanspruch für einen Monat überschreitet (und davon gehe ich mal aus), wird die Abfindung auf sechs Monate verteilt als einmalige Einnahme angerechnet.

Sollte es sich um eine sehr große Abfindung handeln, z. B. sagen wir mal 10.000 Euro - dann wärst du aus dem Leistungsbezug erstmal raus und müsstest davon deinen Lebensunterhalt finanzieren. Allerdings nur so lange, bis du unter die Vermögensfreibeträge fällst - denn bei Neuantragstellung wäre das, was von der Abfindung noch übrig ist, Vermögen.

Ausführliche Antworten und Beispiele, auch zum Thema "Einmalige Einnahmen" (EE), finden sich hier: https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai377935.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377938

Falls eine (bereinigte) EE niedriger ist als der Bedarf an ALG II, wird die EE in einem einzigen Monat berücksichtigt - und zwar im Folgemonat nach dem Zufluss des EE.

Falls eine (bereinigte) EE gleich oder höher ist als der Bedarf an ALG II, wird die EE auf die folgenden sechs Monate aufgeteilt berücksichtigt.

Nach dem Ende dieser sechs Monate gilt der Rest des EE (falls noch nicht alles für den notwendigen Lebensunterhalt drauf gegangen ist) als Vermögen. Es gelten dann also die Freigrenzen des SGB II § 12.

Gruß aus Berlin, Gerd