Eingliederungszuschuss des Arbeitgebers für mich wurde abgelehnt
Mein beim Arbeitsamt zuständiger Sachbearbeiter hatte mir bei meinem Gespräch mit ihm versichert, daß, sollte ich einen Arbeitgeber finden, der mich als älteren Bewerber einstellt, für mich einen Eingliederungszuschuss zahle (da ich genau in dieses Raster falle). Nach einigen Monaten der ALG I fand ich schließlich dieser Tage einen Arbeitgeber in der Zeitarbeitsbranche. Dort sollte ich bei einem Kunden für 13,- pro Stunde (Buchhaltung) in Stuttgart tätig sein. Unmittelbar zuvor korrigierte die Zeitarbeitsfirma den Lohn auf 10,25 €, da der Kunde weniger zahlt. Da sagte ich der Sachbearbeiterin der Vermittlungsfirma, sie solle die ursprünglichen 13,- € lassen und von der ARGE den Eingliederungszuschuss annehmen. Dies geschah beim Arbeitgeberservice. Heute erfahre ich von der Ablehnung.
Ich muß noch dazu sagen, daß die 10,25 € pro Stunde unter meinem Arbeitslosengeld liegt und das Fahrgeld noch nicht abgezogen ist (läuft von mir ein Antrag).
Gut nachvollziehbar, daß die Arbeit, obwohl guter Arbeitgeber und interessant, nicht gerade motivierend für mich ist.
Frage: Was kann ich bzw. meinen Arbeitgeber gegen diesen Bescheid unternehmen ?
Mein neuer Arbeitgeber (eine Zeitarbeit) hat vor der Vertragsunterzeichnung bei der ARGE (Arbeitgeberservice) einen Antrag auf Eingliederungszuschuss für mich gestellt (59 Jahre). Mein dafür
3 Antworten
Lohnkostenzuschüsse für den Ausgleich von Minderleistungen.
Natürlich gibt es auch für Zeitarbeiten einen Eingliederungszuschuss. Hierfür sind aber besonderen Bedingungen erforderlich.
Der Vorwurf des Bundesrechnungshof war das der ganze Aufwand der Einarbeitung an dem Entleiher hängen bleibt und der Verleiher die Förderung einstreichen würde.
Also ergeben sich nun höher Anforderungen für einen Eingliederungszuschuss für die Zeitarbeit.
Diese sind zum Beispiel der Nachweiß das sich die Zeitarbeit in besonderem Maße an der Einarbeitung beteiligt ODER der Nachweiß eines tatsächlichen finanziellen Nachteils.
Fakt ist das die Agenturen bei der Beantragung eines Lohnkostenzuschusses für Arbeitnehmerüberlassungen besonders kritisch nachschaut und das zu Recht.
Diese Leistung ist auch keine Subvention von Arbeitsplätzen, sondern eine Förderung des Arbeitgebers damit diese Mitarbeiter mit Handycap langfristig in Arbeit bringt.
Es gibt Dienstleister die sich nur mit diesem Thema beschäftigen. Es macht Sinn diese Vorgänge an einen Experten abzugeben der sich damit auskennt.
BG Alex
hallo poldi,
also ich wurde auch vom amt bezuschußt, bzw. mein arbeitgeber. dafür verpfichten die sich aber auch, dich noch 6 monate weiter zu beschäftigen, wenn der zuschuß abgelaufen ist, sonst zahlen sie ihn zurück. da eine zeitarbeitsfirma solche zusagen nicht machen kann, denke ich,das die arge korrekt gehandelt hat. du brauchst einen arbeitgeber der nicht über zeitarbeitsfirmen leute ran holt.
ich würde, sofern bekannt in stuttgart wo du in der buchhaltung tätig sein solltest mal anrufen und mit dem sprechen. wenn der hört das er zuschüsse vom amt bekommt, stellt er dich vielleicht auch so und nicht über die zeitarbeitsfirma ein. versuchs einfach mal.
viel glück!!
An Zeitarbeitsfirmen wird grundsätzlich kein Einarbeitungszuschuss gezahlt!
Ist leider so und auf mündliche Zusagen von Sachbearbeitern ist leider kein Verlass.
Hallo poldi,
ich hab nur vermutet, dass das nicht geht. hab mal das internet durchforstet und folgendes gefunden, auf das du dich vielleicht beim amt berufen könntest. es ist ein absatz aus dem sozialgesetzbuch. klick mal hier an.
http://www.global-help.de/sozialgesetzbuch-03-20050221/4569.shtml
unter punkt 3 ist der § 221 blau , da klick dann auch nochmal drauf.
da steht dann wann die den zuschuß zurück zahlen müssen. also wie ich das verstanden habe, müsstest du die eingliederungshilfe doch bekommen.
ich wünsch dir viel glück!!!
Hallo Caro,
also ich finde keine Vorschrift, daß Eingliederungshilfe an Zeitarbeitsfirma nicht gezahlt wird. Kannst Du mir sagen wo das steht ?