Arge Veränderungsmitteilung nach Kündigung des Arbeitsgebers (Aufstocker)

4 Antworten

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schau mal hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html ganz unten findest du einen vordruck "veränderungsmitteilung". den füllst du aus und schickst ihn (nachweislich) zum jobcenter. eine kopie der kündigung legst du bei. es wird dann eine neuberechnung gemacht... einen neuantrag musst du nicht ausfüllen da du ja derzeit leistungen bekommst

nicht vergessen: du musst dich umgehend arbeitssuchend/los melden. das musst du persönlich tun. wenn anspruch auf alg 1 bestehen könnte, musst du dieses beantragen.

Danke Dir, beste und hilfreichste Antwort und in wenigen Sätzen alles geklärt. :) Denn Stern dafür gibts morgen. ;)

Danke :)

Du hast eine vollzeit arbeitsstelle gehabt die durch kündigung des arbeitgebers beendet wurde. da das gehalt unter der hartz4 armutsgrenze gelegen haben muss, musstest du aufstocken über die sogenannte grundsicherung. da es sich aber um einen vollzeit arbeitsplatz gehandelt hat musst du dich arbeitslos melden, meines erachtens bekommst du dann arbeitslosengeld und nicht ALGII. wenn das arbeitslosengeld nicht ausreicht wird auch dieses wiederrum über die grundsicherung aufgestockt. auf jeden fall musst du zum arbeitsamt und dich arbeitslos melden.

wie lange warst du denn in dem betrieb beschäftigt? hast du die kündigung selbst verschuldet? vielleicht gibts auch noch eine abfindung?

@Mattmasters

Erstmal Danke für Deine Antworten. Ich war nur 4 Monate im Unternehmen beschäftigt, davor habe ich Hartz 4 bezogen, da ich keinen ALG I Anspruch mehr hatte. Trotz meiner Vollbeschäftigung in diesen 4 Monaten habe ich Ich Aufstockung erhalten, eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben in der steht sobald ich einen Job habe der mir mehr Einkommen ermöglichst soll ich diesen annehmen damit ich nicht mehr "Arge" Kunde bins

@DahliaSun

das sagt doch schon alles!!! du musst zum arbeitsamt!!! weil du durch annahme der vollzeitbeschäftigung wieder anspruch auf arbeitslosengeld erworben hast. wieviel das ist rechnet dir das arbeitsamt genau aus. meines wissens bekommst du dann wieder 1 jahr arbeitslosengeld.

@Mattmasters

@ mattmasters:

Sie muss zum arbeitsamt, sich arbeitslos und arbeitssuchend melden.

Das mailst du richtig.

Und dem jobcenter die (betriebsbedingte) kündigung vorlegen.

Arbeitslosengeld 1 bekommt sie jedoch keins.

Sie war ja nur 4 monate beschäftigt, nicht mindestens 12 .

Also wird sie wieder volles alg 2 bekommen.

Wie hier schon erwähnt:

Du musst dich sofort beim Arbeitsamt wieder arbeitssuchend melden.

Einen Antrag auf ALG I brauchst du aber nicht auszufüllen, da du nach 4 Monaten noch keinen Anspruch hast.

Teile die Veränderung der Arge schriftlich mit und lege eine Kopie der Kündigung bei. Schicke das Ganze am besten per Einschreiben oder gib es persönlich gegen Nachweis ab. Da du im laufenden Bezug stehst, brauchst du deshalb keinen neuen Antrag zu stellen. Wenn sie doch einen möchten, werden sie sich sicher melden.

Ich habe übrigens in einem ähnlichen Fall die Veränderung formlos mitgeteilt, das ging auch.

Du mußt Dich auf jeden Fall sofort arbeitsuchend/arbeitslos melden, und zwar bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Dort wird man Dir einen Antrag vorlegen und alle Fragen beantworten.

Das beantwortet nicht meine Fragen, Trotzdem danke.