Muss ich beweisen, dass ich beim Vorstellungsgespräch war?

4 Antworten

Davon unabhängig,das ich erst einen Job suchen würde und dann kündigen würde...kann ein Arbeitgeber schon alleine im Rahmen seiner Fürsorgepflicht! Du kündigst,ohne eine Stelle zu haben,ein Interesse an einer Bewerbung von Dir haben.Du hast eine Einstellung,die Dir das Leben noch schwer machen wird.Nicht alles was verlangt wird,nicht alles sollte und kann man auf Rechtsgrundlagen hin bewerten.Grundsätzlich kann man sich,ohne Urlaub zu nehmen nicht sinnvoll bewerben.Solche Vorstellungsgespräche können mit Vorgesprächen,Führungen;Präsentationen ,ja Eignungstests begleitet sein.Hier muß man auch mehr Zeit investieren,als eine Stunde.Wenn Du Gleitzeit hast,mußt nichts nachweisen.Bei fester Arbeitszeit,egal ob Du eine Zeit nachholst,nacharbeitest ,kann mit vollem Recht ein Nachweis verlangt werden.Denn es ist nicht üblich den Betrieb während der Arbeit zu verlassen.LG

Ich bin mir nicht sicher, ob du in der Lage bist meine aktuelle Situation zu erfassen zu können, geschweige denn bewerten zu dürfen. Ich habe nicht um eine Berufsberatung gebeten. Wäre ich nicht gezwungen gewesen zu kündigen, hätte ich es nicht getan. Aber wie du sicher weißt, muss der Arbeitgeber den Besuch von Vorstellungsgesprächen nicht genehmigen, wenn keine Kündigung vorliegt. Ebenfalls scheint es mir relativ unrealistisch, die Bewerbungszeit in eine Urlaubsphase von 1-2 Wochen zu packen. In der Regel lassen sich Arbeitgeber nicht stressen und darum zieht sich alles deutlich länger hin als 1-2 Wochen. Abgesehen davon steht mir nicht mehr so viel Urlaub zu, da ich eh nur 20 Tage habe und weil mein Arbeitgeber grundlos meine Kündigung nicht akzeptieren wollte, muss ich eben auf Rechtsgrundlagen bestehen. Ich arbeite außerdem in keinem "Betrieb". Es ist durchaus üblich, für Vorstellungsgespräche freigestellt zu werden. Ich muss dabei nicht angeben, bei welchem Arbeitgeber ich ein Vorstellungsgespräch habe, also kann es auch nicht sein, dass ich ein Bestätigungsschreiben des potentiellen Arbeitgebers vorlegen muss. Damit wäre erstere Regel ja sinnlos.

@Skybluue

Du setzt einen Brief auf,an dem Du schreibst: Ich war in der Zeit von : bis: zu einem Termin(Vorstellungsgespräch.).Dies läßt Du Dir mit Namen bestätigen.Kein Firmenlogo,keine Angaben,die Rückschlüsse zulassen.Damit belegst Du ausreichend,das Du nicht etwas behauptest,sondern etwas wahrgenommen hast.Wenn ein Arbeitgeber Deine Kündigung nicht akzeptiert,kann auch dies durchaus eine Wertschätzung sein.

@Miramar1234

Ja, das mag eine Wertschätzung sein, aber hilft mir trotzdem nicht weiter. Ich bin Fachkraft und arbeite als Hilfskraft. Natürlich schaue ich mich nach einer Fachkraftstelle um - jeder vernünftige Mensch würde das tun, oder? Danke für die Problemlösungsstrategie - ich hoffe, das funktioniert so :)

@Skybluue

Na,dann will ich Dir mal Gutes tun.Lasse bitte überprüfen,ob Du einen Anspruch auf eine höhere Vergütung hast und hattest.Wenn Du nun das Arbeitsverhältnis beendet hast,ist es ja problemlos über einen Anwalt einen Anspruch zu prüfen und ggf.gg.den eh.AG durchzusetzen.Ohne viel zu wissen,Du hast wahrscheinlich einen Anspruch.

@Miramar1234

Es kommt mir nicht nur auf das Gehalt an - das ist mir im Prinzip egal. Ich will in dem Tätigkeitsbereich einer Fachkraft arbeiten, weil ich sonst keine Erfahrungen sammeln kann und später mit Sicherheit Probleme haben werde eine FK-Stelle zu finden. In meiner aktuellen Anstellung ist das unmöglich.

@Skybluue

Hm,und da war Dein AG uneinsichtig? Geld an Dir sparen und Dir nicht einen Lehrgang ermöglichen,Fachkurs etc,bzw.innerbetriebliche Lösung?! Ja hab wohl was falsch eingeschätzt .Sorry.

@Miramar1234

Ich muss, glaube ich, meine Situation genauer erklären :)

Ich betreue eine junge Frau mit Körperbehinderung. Ihre Eltern sind quasi meine  Arbeitgeber. Die Stelle ist für eine Hilfskraft ausgelegt. Ich habe die Stelle vor einem Jahr angenommen, weil ich dachte, einiges erreichen und der jungen Frau in vielen Bereichen deutlich helfen zu können (z.B. was Selbständigkeit betrifft). Allerdings stellte sich dann heraus, dass so eine Hilfe nicht erwünscht ist, sondern einfach nur Pflegetätigkeiten verrichtet werden sollen. Dagegen habe ich natürlich nichts, aber mir fehlen viele andere wichtige Aufgaben wie z.B. Berichte für den Bezirk schreiben usw. So etwas verlernt man einfach, wenn man es nicht tut. Da die Eltern meine Arbeitgeber sind, haben sie wenig Ahnung von Arbeitsrecht und sind, seitdem ich mit ihnen darüber gesprochen habe, dass ich mich gerne nach einer anderen Stelle umsehen möchte, ziemlich stur und uneinsichtig. Ich musste darum kündigen, weil sie mir alle Vorstellungstermine verbaut hätten. Das ist hier wirklich ein bisschen wie im Kindergarten gerade. Jetzt möchte die Mutter plötzlich, dass ich von allen Vorstellungsgesprächen eine Bestätigung mitbringe. Ich schätze, dass sie einfach nur Streit sucht. Ich sehe nicht ein, gezwungen zu sein, ihr mitzuteilen wo ich mich genau beworben habe. Ich halte es für besser, wenn sie es nicht wissen. Ich bin nicht auf Streit aus, aber an meiner Entscheidung wird sich nichts ändern und weil es jetzt schon ein relativ großer Aufwand wäre die Bestätigungen der Gespräche einzuholen (dafür müsste ich ja nochmal die AG aufsuchen), wollte ich mich eben informieren, wie die Sachlage ist. Ich kann mir vorstellen, dass die Situation schwer zu erfassen ist.

@Skybluue

Oh,das kann ich mir vorstellen.Danke für Deine ausführliche Schilderung.das konnte ich aber auch nicht annehmen.Hier hättest Du einmal nicht sozial sondern kühl und nüchtern sein dürfen.Nichts erwähnen, im Zweifel mal Notlügen.Das dies in einer privaten Pflegesituation fast nicht möglich ist,ist mir aber auch klar.Viel Glück dann.

Nein, wenn du die Zeit nacharbeiten musst, brauchst du keinen Nachweis vorlegen.

Du kommst bei deinem jetzigen AG auf deine Sollstunden und mehr braucht er nicht zu wissen.

Vielen herzlichen Dank.
Das Problem war nämlich jetzt auch, dass verlangt wurde, dass ich von vergangenen Vorstellungsgesprächen (2) eine Bestätigung vorlege. Ich wusste das aber nicht und hätte rückwirkend welche anfordern müssen. Jetzt wollte ich doch einmal genau wissen, ob ich dazu überhaupt verpflichtet bin.

Gibt es eine Gesetzesgrundlage oder irgend eine Bestimmung mit der ich argumentieren kann? Mein AG scheint da ziemlich uneinsichtig zu sein.

Die einzige Grundlage ist, das du deinem AG verpflichtet bist die Sollstunden zu erfüllen.

So wie du geschrieben hast, kannst du sie zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

Somit hat dein AG kein Anspruch auf Nachweis deiner Vorstellungsgespräche.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 629 Freizeit zur Stellungssuche

Wenn dadurch keine Fehlzeiten entstehen muß er nicht wissen wo du warst und warum

Was genau bezeichnet Fehlzeiten? Ich gehe ja z.B. eine  Stunde früher. Allerdings hatte der AG ja einige Tage Zeit für Ersatz zu sorgen. Die Stunde die ich z.B. früher gehe, werden mir ja von meinem Stundenkonto abgezogen und müssen an anderer Stelle nachgearbeitet werden. Zählt das als Fehlzeit?

@Skybluue

Wenn du sie nacharbeitest ist es ja keine Fehlzeit

@Nutzerin9567

Fehlzeit ist also, wenn die Stunden mir gutgeschrieben werden aber ich keine Vergütung erhalte?