JOBCENTER BILDUNGSGUTSCHEIN?
Hallo zusammen und zwar ich bin nun seit Jahren hinter einem Bildungsgutschein hinterher, zumal meine Ausbildung nicht geklappt hat, und ich auch gar keine Lust mehr auf eine Ausbildung habe, allein schon der Finanzielle aspekt lässt meine Nackenhaare steil stehn. Mein Problem ist es wurde mir mitlerweile mehrmals Mündlich versprochen das ich einen Bildungsgutschein bekomme, wurde hin und her geschickt zwischen ARGE und JOBI und hab mitlerweile auch eine Anwältin eingeschaltet die darauf Spezialisiert ist. Meine Frage nun, ich möchte den Antrag nun schriftlich nochmal stellen und die Absagen direkt widersprechen bis es an einen höheren geht, da ich zumal 2 Amtsarzt gutachten habe die mir sagen ich darf nicht nur rum sitzen den ganzen tag, allerdings auch nicht gros schleppen etc., habe eine Mathe Rechenschwäche seit der Kindheit und würde unnötig lange Harzen wie ich im endeffekt ja jetzt auch schon tu. Ich hatte eine Arbeitszusage schriftlich von einem Arbeitgeber und die ARGE hat mich lieber weiter Harzen lassen statt mich zu vermitteln, voraussetzung wäre die Schulung gewesen für die ich einen BG benötige. meine Frage nun, wie muss ich so ein Antrag schreiben das er "gut" wird? Was kann ich machen und was nicht? inwiefern hattet ihr Erfahrungen damit gemacht ?
Diese U25 Geschichte macht kein Sinn, da viele meiner Freunde und Bekannten den schon unter 20 Bekamen, und andere wiederum nicht mal Ü25. Rechtlich hab ich natürlich auch kein anspruch drauf, aber kann ja auch nicht sein das die ein nur überall reindrücken und ich denen auf der pelle hocke und derren Geld nehmen muss statt mir einmal den BG zu geben und dann Arbeite ich voll zeit und habe was ich möchte
mitlerweile seh ich und jeden der das mit mir durchlebt das als willkür der bearbeiter an
PS: die ausbildung war auch vom amt erzwungen die nicht geklappt hat
MFG
5 Antworten
Du hast eine Anwältin eingeschaltet, das ist schon mal gut-Aber...
Du musst gleich Deine Wünsche beim Jobcenter äußern.
Von selber kommen die nicht auf Dich zu! Die verwalten Dich einfach in einer Akte und wenn Du nicht gehorchst, wollen die Dich in Maßnahmen abschieben.
Höchstens mit irgendwelchen sinnlosen Maßnahmen, damit Du aus der Statistik fällst.
Also sag denen was Dir passt und was nicht.
Bleib aber höflich, freundlich musst Du nicht unbedingt sein.
Kleiner Tipp, mach ein paar Absätze beim Textschreiben, ich erkenne nicht sofort was Dein Anliegen ist.
Jedes Amt ist anders, da kann nur ein Anwalt Dir weiterhelfen.
Die Arbeitsagentur und Jobcenter handeln leider tatsächlich willkürlich.
Du kannst selbst nur schreiben, dass Du auch ein Recht auf Bildungsgutschein hast. Aber das kann ein Anwalt besser, wenn der BG abgelehnt wurde.
Und nachweisbar habe ich mehrer Freunde die DIREKT nach der Schule- gleicher jahrgang wie bei mir- Den BG bekommen haben OHNE Antrag, und ich bekomm ihn nicht hab aber knapp 2Jahre durch die Ausbildung Versicherungspflichtige Arbeit gesammelt
Weil Du halt ne Ausbildung schon hattest.
Bei mir hieß es damals nach aufgezwungener Erstausbildung ich sei noch zu jung. Ich war 22. Danach wollte keiner mehr ab Hartz4 was davon gewusst haben wegen Umschulung. Naja kostete mich mehrere Jahre Kampf und nichts passierte. Bis ich letztendlich die Schnautze voll hatte und eine normale duale Ausbildung nach meinen Fähigkeiten und Interessen anfing.
Ja das sagen die mir eben auch, Ich bin U25, kann ne Ausbildung machen, allerdings ist ein BG auch dafür da Leute, die keine Ausbildung finden und im Hartz stecken, daraus zu holen um sie wieder "einzugliedern"
Ich hab letztes jahr über, mit der ARGE nach Ausbildungen geschaut die für mich in ordnung wären, leider nichts gefunden
Und noch ein Jahr zu Harzen hab ich auch keine Lust, ist ja kein Leben mit den paar kröten :D
Ich bedanke mich für die Antwort, nur schade das so vielen Menschen die Tour versaut wird vom Amt... gibt ja etliche Foren über solche Themen ..
Ja es ist halt keine Pflicht Leistung, sondern jeder Sachbearbeiter entscheidet nach Lust und Laune. Da kann man nix machen und das schönste war, dass ich nicht mal mehr meinen erlernten Beruf ausüben durfte.
elo-forum.org
ORG hinten nicht de
Hier gibt es auch gute Hilfe!
Okay, da werd ich sofort mal schauen, Vielen Dank!
wie wäre es wenn du einfach mal arbeit suchst und erstmal für dich selbst suchst. wenn du eine ausbildung brauchst, dann such dir eine. einfach mal aus der suppe kommen und sich selbständig bewegen. das jc ist dafür nicht zuständig.
also: 1. ausbildung suchen und 2. einen job suchen, mit dem du erstmal bis zur ausbildung auf eigenen beinen stehst.
Du hast keinen Anspruch auf einen Bildungsgutschein, das ist eine Ermessensleistung. Deswegen nützt dir eine Anwältin auch nichts.
Es gilt nur das Schriftliche, nicht, was dir der SB zuflüstert. Deine Energie solltest du in Sachen investieren, die dich wirklich weiterbringen, da hinterherzujagen bringt dir nichts.
Mündlich zählt nicht! Nur schriftlich! Ich hatte auch 14Jahre rumgemacht. Nützt alles nichts es ist und bleibt eine Kann Leistung. Wirst selber zahlen müssen bzw sparen.
Ja sorry, ist eigentlich auch viel mehr zu sagen als das was da nun steht, was ich will und was nicht hab ich schon gesagt, mehrmals. Die Argumente sind immer gleich, keine 3Jahre Versicherungspflichtig gearbeitet und U25. Mein Anliegen ist, ich möchte es nun Schriftlich beantragen- erneut- und will wissen wie ich de nAntrag denn schreiben muss, und inwiefern ich etwas gegen diese Willkür machen kann, denn manche bekommen den BG einfach so mit 18jahren, andere wiederum garnicht.
Danke schonmal für die Antwort