kann das arbeitsamt mich zu arbeit ode terminem zwingen?

6 Antworten

Wenn das Arbeitsamt nichts zahlt, braucht man dessen Aufforderungen auch keine Folge zu leisten.

Anscheinend habt Ihr ja genug Kohle, um ohne Stütze über die Runden zu kommen. Beneidenswert.

Wenn dein Vater nicht arbeitet,dann müsst ihr ja von irgend etwas leben,deshalb nehme ich an das ihr beide Leistungen bekommt und wenn es nur eine Aufstockung vom Jobcenter ist !

Demnach muss dann zumindest dein Vater Termine einhalten und seinen Mitwirkungspflichten nachkommen.

Machst du keine Schule mehr,bist nicht in Ausbildung bzw.kannst deinen Bedarf auch sonst nicht selber durch Einkommen decken,dann musst du dich auch an die Spielregeln des Jobcenters halten,also auch Termine einhalten und nach Arbeit suchen,dich auch auf Stellenangebote bewerben.

Wird das nicht gemacht,dann wird es zu Sanktionen kommen.

Bezieht ihr aber tatsächlich keine Leistungen,also vom Jobcenter ALG - 2,beim ALG - 1 würdest du zu nichts verpflichtet sein,wenn das nur dein Vater bekommt,dann musst du auch keiner Aufforderung nachkommen.

Mit Gewalt kann die BfA natürlich nicht zur Arbeit zwingen. Allerdings wird für jedes abgelehnte Angebot das ALG gekürzt, bis es nur noch Menschenunwürdig ist. Besser wäre es also, wenn er auf die Angebote eingeht und sich vernünftige Arbeit sucht

Wenn du oder dein Vater vom Amt nichts beanspruchst, Miete, Arbeitslosengeld etc. dann ist das keine Pflicht was wollen die denn machen wenn er sich nicht bewirbt, mit Stellen werfen ? Wenn ihr aber was vom Amt in Anspruch nimmt dann ist es Pfilcht

und was ist wenn die freundin von meinem vater geld vom arbeitsamt kriegt. wirkt das irgendwie auf meinen vater aus da sie zusammen leben?

@FeraKiiLiKee

Ja, wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen dann schon. 

@Zidane47

okay dankeschön :)

@FeraKiiLiKee

Du musst schon genau sagen, welche Art Leistung die Freundin Deines Vaters erhält:

Erhält sie Arbeitslosengeld 1 von der Agentur für Arbeit, spielt das für Deinen Vater keine Rolle.

Erhält sie aber Arbeitslosengeld 2 ("Hartz 4") vom Jobcenter/Sozialamt und führt mit Deinem Vater einen gemeinsamen Haushalt, dann spielt die Lebenssituation Deines Vaters jedenfalls dann eine Rolle, wenn er bei den Ansprüchen der Freundin mit berücksichtigt werden soll.

@Familiengerd

wo wir wieder bei der Bedarfsgemeinschaft wären ;) 

@Zidane47

Die Bedarfsgemeinschaft spielt aber nur dann eine Rolle, wenn es sich nicht um ALG1 handelt - und das geht aus den Informationen eben nicht hervor!

Der Anspruch auf ALG1 besteht für einen anspruchsberechtigten Arbeitslosen unabhängig von seiner wirtschaftlichen und sonstigen sozialen Situation, weil es sich - im Gegensatz zu ALG2/Hartz4 - um eine durch Versicherungsbeiträge erworbene Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit handelt.

@Familiengerd

Jaaaaahaaaa, 

Lies mal den ersten Satz !!!!!! 

Wenn es ein Begriff der Sozialhilfe ist, dann kann er nur verwendet werden bei Leuten die Sozialhilfe beziehen ! 

Bedarfsgemeinschaft (BG) ist ein Begriff der Sozialhilfe in Deutschland. Er wurde im deutschen Recht bei der Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende 2005 in das neu geregelte Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) übernommen. Dem Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft liegt die politische Entscheidung zu Grunde, dass Personen, die besondere persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zueinander haben und die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sich in Notlagen gegenseitig materiell unterstützen und ihren Lebensunterhaltsbedarf gemeinsam decken sollen.

@Zidane47

Jaaaaahaaaa,

Bleib ruhig!

Wenn es ein Begriff der Sozialhilfe ist, dann kann er nur verwendet werden bei Leuten die Sozialhilfe beziehen !

Ich weiß nicht, was Du meinst. Was soll "es" sein?

Ich weiß auch nicht, was Deine gelehrten Äußerungen zur Sozialhilfe, zum SGB usw. in diesem Zusammenhang hier sollen.

Wie wissen schließlich nicht, welche Art von Leistung die besagte Freundin bezieht und ob die Frage der "Bedarfsgemeinschaft" überhaupt eine Rolle spielt!

@Familiengerd

Ganz ehrlich ich brech gleich mein Handy durch, Du bist ein Hoffnungsloser Fall was das hier anbelangt 

@Zidane47

Für Deine Verständnisprobleme bin ich nicht verantwortlich.

Ich werde jetzt wohl kaum noch in eine Kindersprache verfallen, damit auch Du meine durchaus verständlichen Ausführungen verstehen kannst.

@Familiengerd

Ollen ich bitte dich, du bist auf dem Holzweg. Um es zum Abschluss zu bringen. 

Ich sagte was von Bedarfsgemeinschaft. 

Du sagtest was von, nein das habe damit nichts zu tun sondern ob jemand Sozialhilfe Empfänger ist. 

Wo drauf ich dich drauf hinwies das wenn man von einer Bedarfsgemeinschaft spricht, es der Fall sein muss das einer der beiden Personen Sozialhilfe bezieht, sonst würde man es nicht "Bedarfsgemeinschaft" nennen. 

Wo drauf du wiederum mich belehren wolltest dass eine "Bedarfsgemeinschaft" keine Rolle spielen würde wenn man Alg1 empfängt ( Ja weil wenn man nur Alg1 Empfänger ist und keine Sozialhilfe bezieht, man auch garnicht von einer Bedarfsgemeinschaft spricht! ) 

Verstehst du jetzt was gemeint ist ? Du hast Recht mit dem was du gesagt hattest, es war allerding überflüssig da der Begriff Bedarfsgemeinschaft nur bei der Vorrausetzung von dem beziehen einer Sozialhilfe verwendet wird. 

Wenn dein Vater nichts vom Arbeitsamt bezieht, warum meldet er sich dort nicht ab?