Eingliederungsvereinbarung trotz Vollzeitarbeit?

4 Antworten

Diese schwachsinnige vereinbarung auf gar keinem fall unterschreiben.

Dazu bist du seit einigen jahren nicht mehr verpflichtet.offiziell.

Inoffiziell warst du das noch nie.

Das jobcenter möchte sich in diesem fall nur absichern.

Aber hier total hirnrissig.

Wir halten fest:

Du hattest arbeit, aufgrunddessen noch lohn im juni.

Im juli hast du arbeit bekommen, wo du aber sicherlich den lohn erst im august erhältst.

Also hast du für juli anspruch auf alg 2 plus mietzahlung.

Du bist ja sowieso verpflichtet irgendwelche änderungen dem jobcenter zu melden.

Meist per veränderungsmitteilung.

Wozu also die eingliederungsvereinbarung?

Du hast jetzt arbeit, also musst DU DIR NICHTS vom jobcenter sagen lassen.

Aber gib bitte spätestens freitag, 13.07. die veränderungsmitteilung ab, wo steht das du im august lohn bekommst und wieviel das ist.

Oder tu persönlich beim jobcenter die einstellung des alg 2 zum 1.08.2012 beantragen.

Das musst du bestimmt unterschreiben.

Wäre auch ok.

Verlange aber über die einstellung des alg 2 einen schriftlichen bescheid.

Auf keinen fall die eingliederungsvereinbarung unterschreiben.

Du bist ja schon längst wieder eingegliedert.

Was ist das für ein ..... vom jobcenter der so eine vereinbarung verfasst?

Solange du (ergänzende) Leistungen vom Jobcenter beziehst, bist du verpflichtet, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben (§ 15 SGB II). Daran ändert auch ein Vollzeitarbeitsverhältnis nicht automatisch etwas, deshalb steht in deiner Vereinbarung als Ziel "Beibehaltung der Beschäftigung" drin.

Die Frage wäre also zunächst, ob dir überhaupt noch Leitungen vom Jobcenter zustehen. Hast du z.B. einen Wohngeldanspruch (= keine Leistung des Jobcenters) und darüber hinaus keinen Bedarf, brauchst du sie nicht zu unterschreiben. In diesem Fall wird dein ALG II-Antrag auch abgelehnt werden.

Unter www.wohngeldantrag.de kannst du unverbindlich nachrechnen, ob du Wohngeld bekommen könntest.

Falls du Leistungen vom Jobcenter beziehen kannst und damit die Vereinbarung unterschreiben musst:

"Tägliche Erreichbarkeit" bedeutet nicht, dass du wirklich jeden einzelnen Tag erreichbar sein musst, sondern an Werktagen. Übers Wochenende darfst du selbstverständlich mal wegfahren, auch ohne Erlaubnis des Jocenters.

Damit du im Urlaub mal ein paar Tage länger wegfahren kannst, müsstest du tatsächlich eine Ortsabwesenheit mit deinem Sachbearbeiter absprechen. Da du aber einer Erwerbstätigkeit nachgehst, wirst du da wahrscheinlich wegen Erholungsbedarf auf mehr "Verständnis" stoßen.

Eingliederungsvereinbarungen werden regelmäßig angepasst - entweder nach etwa einem halben Jahr ohne Grund oder wenn sich etwas wesentliches ändert (z.B. Wegfall der Erwerbstätigkeit, Änderung von Vollzeit in Teilzeit, ...). Grundsätzlich wird das Jobcenter dir eine neue Eingliederungsvereinbarung zuschicken. Weigerst du dich, sie zu unterschreiben, bekommst du sie als Bescheid zugesendet, dann wäre deine Unterschrift nicht mehr erforderlich.

Solange du (ergänzende) Leistungen vom Jobcenter beziehst, bist du verpflichtet, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben.

Nein.

Bei Weigerung des Leistungsberechtigten, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, liegt kein Sanktionstatbestand vor. Bei Nichtzustandekommen einer Eingliederungsvereinbarung sind die zu bestimmenden Rechte und Pflichten in einem Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 1 Satz 6 verbindlich zu regeln.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-31-31b-SGB-II-Sanktionen.pdf

Ok, die Dinge, die VirtualSelf geschrieben hat, habe ich nicht bedacht.

Bin ich überhaupt dazu verpflichtet soetwas zu unterschreiben?

Nein.
Dann gibt s dat Dingens als Verwaltungsakt ...

Soll das nun heißen das ich bevor ich Urlaub bei meinem Chef beantrage mich vorher bei der ARGE melden muss und dies genehmigen lassen muss und desweiteren nicht einmal ein Wochenende auser Haus verbringen darf?

Nein

Die Regelungen der EAO gelten nicht für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nicht arbeitslos sind (z.B. bei bestehender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung; während Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit). Jedoch ist es zweckmäßig, auch während der Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung die voraussichtliche Dauer einer Abwesenheit zu erheben, da auch während einer solchen Maßnahme die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt grundsätzlich möglich ist.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-07-SGB-II-Berechtigte.pdf

Allein wegen obigen Passus' würde ich die EInV schon nicht unterschreiben, da du mit deiner Unterschrift quasi der Gültigkeit der EAO akzeptierst.

Diese Vereinbarung mußt du Nicht unterschreiben,denn du hast ja inzwischen ein neues Arbeitsverhältnis in Vollzeit angetreten. Wahrscheinlich hat sich das technisch einfach nur überschnitten... Viel wichtiger ist,daß du Bescheid gibst,daß du ab...bei Firma XY ...arbeitest . Dann werden die anhand deines Gehaltes errechnen,ob dir bzw. deiner Frau ,den 2 Kindern zusätzlich ein Wohngeldzuschuss zusteht oder nicht. Aber das vereinbaren deines Urlaubes machst du wie gewohnt mit deinem jetzigen Arbeitgeber und die anderen Sachen betreffen dich wie bereits gesagt auch nicht mehr.

Die wissen von meiner Arbeit. Also hat sich da nichts überschnitten....

Was ich vergessen habe zu erwähnen.

In einem weiteren Punkt steht: Der Träger für Grundsicherung.... überstützt sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung: Gewährung der Leistungen nach SGB2 nach Antragstellung und bei Vorraussetzung.

Auf deutsch..wenn ich das Ding nicht unterschreibe, bekomme ich dann nicht mal die Pflichtleistungen?

@usernamehere

Doch natürlich bekommst du dein normales alg 2 plus miete.

Das hat mit einer eingliederungsvereinbarung gar nix zu tun.

Die ist logischerweise keine voraussetzung um alg 2 beziehen zu können.

Voraussetzungen sind, daß du bedürftig bist und die leistung beantragst.

Die schreiben das die dich mit alg 2 "unterstützen".

Unterstützen mit einem gesetzlich und grundrechtlich geschütztem existenzminimum.

Das sind clown's.

Gib einfach nichts auf die.

Wenn die im jobcenter arbeiten, sind es keine menschen sondern staatsskklaven, die befehle ihres vorgesetzten umsetzen müssen.

Der wiederrum bekommt befehle aus nürnberg.von hoher stelle also.

Immer mit dem ziel die alg 2 er schön zu schikanieren.