Ein Tag Minijob muss Lohnsteuer zahlen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich habe keine anderen Jobs nebenher und bis 450€ ist doch Lohnsteuer frei oder nicht?

Du hast leider keinen Minijob (geringfügige Beschäftigung), sondern höchstens eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr! Und diese ist leider nicht steuerfrei: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/08_steuerrecht/node.html

Dein Tageslohn mit 76€ Bruttolohn entspricht ca. 1634€ Monatsbruttolohn und somit sind in Lohnst.klasse 1 ab ca. 1030€ Lohnsteuer fällig :-((

Natürlich kannst du dir im Folgejahr diese einbehaltene Lohnsteuer vom Finanzamt rückerstatten lassen durch eine Einkommemsteueerklärung, falls du keine weiteren Einkommen hast ;-)

Gruß siola55

siola55  19.03.2019, 15:32

Danke für deinen Stern - freut mich sehr ;-)

Der Mindeststeuersatz beträgt 14 %. So ungefähr (dazu noch der Soli) kommt das hin. Die einbehaltenen Abzüge kannst Du im Lohnsteuerjahresausgleich wieder bekommen.

Tianayumi 
Fragesteller
 16.03.2019, 22:58

Aber ist bis zu 450€ nicht Steuer frei ?

piadina  16.03.2019, 23:36
@Tianayumi

Doch, schon, aber das wirkt sich scheinbar bei so einem Tagesjob erst in der Steuererklärung aus. Ich hatte auch mal für ein paar Stunden einen Filmjob, der mit 100€ bezahlt wurde. Ausgezahlt bekam ich aber nur irgendwas um 72 €.

siola55  17.03.2019, 09:31
@Tianayumi

Steuerfrei ist in D überhaupt keine Tätigkeit: entweder zahlt der Arbeitgeber (z.B. 2% Pauschalsteuer beim Minijob) oder es zahlt der Arbeitnehmer!

Du hast hier leider keinen 450-Euro-Minijob, sondern eine kurzfristige Beschäftigung und diese ist nicht steuerfrei für dich :-((

Familiengerd  17.03.2019, 14:54
@Tianayumi

Nein, auch die geringfügige (Minijob) oder kurzfristige ist - zunächst - nicht lohnsteuerfrei.

Entweder wirst Du nach Deinen individuellen Lohnsteuermerkmalen besteuert, oder der Arbeitgeber übernimmt die pauschale Lohnsteuer (was hier offensichtlich nicht geschehen ist).

Wenn Dein Jahreseinkommen aber unterhalb der Einkommensfreigrenze liegt (oder Du zu viel Lohnsteuer bezahlt hast), erhältst Du das Geld über die Einkommensteuererklärung erstattet.

Familiengerd  17.03.2019, 14:56
@siola55
Du hast hier leider keinen 450-Euro-Minijob, sondern eine kurzfristige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung kann selbstverständlich gleichzeitig auch eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) sein!

siola55  17.03.2019, 16:04
@Familiengerd

u.U. wäre dann aber auch der Rentenversich.beitrag einbehalten worden bei einer geringfügigen Beschäftigung ;-)

(außer er hätte auch gleich noch einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversich.pflicht beim Arbeitgeber beantragt, was ich hier aber bezweifle...)

Wichtig für ihn wird doch die Info auf Rückerstattung der einbehaltenen Lohnsteuer sein ;-)

Das wurde falsch abgerechent oder hats du noch einen vollzeitjob bzw eine ausbildung wo du gut verdinst ?

Gehe hin und frage die mal wie die dazu komen lohnsteuer zu bezahlen in einem lohnsteurfreien bereich !Den eigentlich müsten die dan nämlich auch sozialversicherungen für dich bezhalen was sie ja auch nicht taten!Aber dan wäre das auch kein 450€ job!

Lohnstuer zhalt man erst ab 1000€ und weit vorher die sozialversicherungen!

Tianayumi 
Fragesteller
 16.03.2019, 22:17

Nein ich habe weder einen Vollzeitjob noch mache ich zur Zeit eine Ausbildung. Ich studiere und hatte grade Semesterferien und habe deshalb die Zeit nutzen wollen um ein bisschen Geld zu verdienen. Werde dann hingehen und mich beschweren.

herakles3000  16.03.2019, 22:20
@Tianayumi

Beschwer dich erstmal nicht sondern weise auf eine fehler hin das kommt Erstmal besser! Außerdem hats du als student auch ein höheren freibetrag als wen du nur einen nebenjob hätteste!

Das kann ja auch ein ganz normale rgfehle r gewesen sein! MeinAusbilder de rauch eigentümer der firma war hatte mak in meiner ausbildung vergessen das geld auf unserer konten anzuweisen staddessen hat er es uns dan dieses einemal Bar ausgezahlt! Das war aber noch vor dem internet und online banking!

siola55  17.03.2019, 09:51
@Tianayumi

Da brauchst du dich nicht beschweren, da dies eine kurzfristige Beschäftigung ist und somit nicht steuerfrei! Du mußt nur nächstes Jahr eine Einkommensteuer-erklärung beim Finanzamt abgeben, dann wird dir die zuviel einbehaltene Lohnsteuer wieder erstattet, falls keine weiteren Einnahmen vorhanden bzw. der Grundfreibetrag von aktuell 9.168€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale nicht überschritten werden ;-)

siola55  17.03.2019, 09:55
@herakles3000
Außerdem hats du als student auch ein höheren freibetrag...

Für Studenten gibt es keinen höheren Freibetrag! Der Grundfreibetrag von aktuell 9.168€ gilt für alle Bürger gleichermaßen ;-)

siola55  17.03.2019, 09:27

siehe meine Antwort ;-)